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Metin2 Account zurückziehen
Discussion on Metin2 Account zurückziehen within the Metin2 forum part of the Popular Games category.
11/30/2013, 19:20
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#1
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elite*gold: 8
Join Date: Jan 2012
Posts: 127
Received Thanks: 13
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Metin2 Account zurückziehen
Moin,
Ich habe eine Frage und zwar habe ich meinen Account vor Ewigkeiten verkauft usw und die Email behalten. Nun hab ich mich mal wieder eingeloggt um zu kucken was der so hat und nun ist der Full EQ. Nun meine Frage wäre, wäre ich in irgend einer Weise gefährdet einen illegalen Weg zu gehen, wenn ich diese Sachen ziehen würde oder wäre es seine eigene Schuld, bzw handelt es sich dann um Diebstahl was auch immer.
LG
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11/30/2013, 19:29
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#2
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elite*gold: 100
Join Date: Aug 2009
Posts: 218
Received Thanks: 22
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Also aus meiner Sicht wäre es Diebstahl. Du hast deine Sachen verkauft und du hast dein Geld o.Ä. bekommen. Sollte sich herausstellen dass der Kunde den "Diebstahl" dem Support meldet kann es natürlich zur Sperrung des Accounts führen. Aber aus rein moralischen Gründen würde ich an deiner Stelle sowas nicht einmal in Erwägung ziehen. Ich denke du würdest es umgekehrt auch nicht wollen.
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11/30/2013, 19:29
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 143
Received Thanks: 33
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Lan verkauft ist verkauft. Was willst du mehr ? Das kommt doch scheiße, was du da vorhast. Ja das ist Diebstahl
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11/30/2013, 19:32
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#4
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elite*gold: 190
Join Date: Feb 2013
Posts: 373
Received Thanks: 46
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Allein das du dich wieder eingeloggt hast, zeigt das du kein fairer Trader bist.
Natürlich handelt es sich um Diebstahl wenn du den Account zurück ziehst.
Setzt dich dann mal in seine Lage.
LG
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11/30/2013, 19:35
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#5
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elite*gold: 8
Join Date: Jan 2012
Posts: 127
Received Thanks: 13
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Es hat grundsätzlich nichts mit Fairen traden zu tun da ich ihn ja nicht wirklich verkauft habe sondern eher verschenkt habe aber ihr habt recht. Danke nochmal ^^
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11/30/2013, 19:46
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#6
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elite*gold: 215
Join Date: Sep 2010
Posts: 6,338
Received Thanks: 2,628
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1. Teoretisch ist es Diebstah, praktisch allerdings nicht da kein kaufvertrag zustande kam und es sich um virtuelles Gut handelt.
2. Du wirst rechtlich keine Konsequensen davontragen.
3. Halte bitte den Metin2 Sektionsstandard und klaum ihm einfach alles, ich bin sicher du wolltest auch das man so mit dir umgeht.
Ich finde es einfach lächerlich sowas zu Posten/Fragen, alleind as du auf so eine Idee kommst ist schon unmenschlich.
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11/30/2013, 21:34
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#7
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elite*gold: 16
Join Date: Dec 2010
Posts: 20,683
Received Thanks: 7,521
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Moralisch ist das, wie du dir selber ausmalen kannst, falsch. Allerdings ist er, wenn du den Account wirklich verkauft hast, selber schuld, da er das Passwort nicht geändert hat.
Ich hätte ein viel zu schlechtes Gewissen, würde ich das abziehen.
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11/30/2013, 21:49
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 143
Received Thanks: 33
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Quote:
Originally Posted by Chiller2o2
Moralisch ist das, wie du dir selber ausmalen kannst, falsch. Allerdings ist er, wenn du den Account wirklich verkauft hast, selber schuld, da er das Passwort nicht geändert hat.
Ich hätte ein viel zu schlechtes Gewissen, würde ich das abziehen.
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Er hats geschnallt
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12/01/2013, 00:56
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#9
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elite*gold: 169
Join Date: Dec 2012
Posts: 2,577
Received Thanks: 369
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ich denke nicht das nochmal jemand mit dir traden wird
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12/01/2013, 07:01
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Feb 2010
Posts: 7,221
Received Thanks: 6,758
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Probier's - Wäre nicht das erste mal, dass jemand wegen Diebstahl von virtuellen Gütern verknackt wird.
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12/01/2013, 12:55
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#11
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elite*gold: 215
Join Date: Sep 2010
Posts: 6,338
Received Thanks: 2,628
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Quote:
Originally Posted by Hühnchenkopf
Probier's - Wäre nicht das erste mal, dass jemand wegen Diebstahl von virtuellen Gütern verknackt wird.
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Doch, wäre das allererste mal. Das Brechen von AGB´s in MMO ist eine Grauzone, das Verkaufen der Güter außerhalb von Metin2 ist verboten, nimmt man die AGB´s als Rechtgrundlage hat der Betroffene, also der ger gescammt wurde, keinen Rechtsanspruch auf siene Güter.
Und wenn die AGB´s nicht als Rechtsgrundlage verwendet werden dann wrd das ganze eh nicht zum Prozess kommen da es 1. Keine Präzedenzfälle gibt und 2. Der Schade wahrscheinlich zu gering sein wird als das es sich lohnen würde dafür vor Gericht zu ziehen.
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12/03/2013, 10:38
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Feb 2010
Posts: 7,221
Received Thanks: 6,758
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Nein, wäre es nicht. In Metin2 vielleicht, in World of Warcraft haben bereits einige Deutsche Sozialstunden und Geldstrafen aufgebrummt bekommen, weil sie die Items geklaut haben von einem Bekannten, von welchem sie sogar die Logindaten hatten - Somit wäre das hier noch einfacher, da der neue Besitzer bestimmt nicht weiß, dass der TE noch Zugriff hat.
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12/03/2013, 12:52
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2009
Posts: 1,439
Received Thanks: 668
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Quote:
Originally Posted by Hühnchenkopf
Nein, wäre es nicht. In Metin2 vielleicht, in World of Warcraft haben bereits einige Deutsche Sozialstunden und Geldstrafen aufgebrummt bekommen, weil sie die Items geklaut haben von einem Bekannten, von welchem sie sogar die Logindaten hatten - Somit wäre das hier noch einfacher, da der neue Besitzer bestimmt nicht weiß, dass der TE noch Zugriff hat.
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Sieht man mal wie krank abhängig von Spielen manche Menschen sind. Ist bedeierseits ein Armutszeugnis.
Ob er ihm die Sachen abziehen soll oder nicht ist eine rein moralische Sache.
Zu befürchten hat er nichts, wer das gegenteil behaupten möchte kann mich gerne eines besseren belehren und mir den Gesetzesentwurf etc. zeigen.
Quote:
4.2 Log-in-Daten, Kennwörter, Passwörter
4.2.1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Log-in-Daten und alle Kennwörter und Passwörter streng geheim zu halten. Der Nutzer darf Log-In-Daten ausschließlich auf den von Gameforge betriebenen Internetseiten eingeben.
4.2.3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Log-in-Daten und alle Kennwörter und Passwörter vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
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Quote:
7 Folgen einer Pflichtverletzung
7.2. Unbeschadet aller sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte kann Gameforge nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen, wenn ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Nutzungsbedingungen oder die jeweils anwendbaren ergänzenden Bedingungen und Spielregeln schuldhaft verstößt:
a) Ändern oder Löschen von Inhalten,
b) Verwarnung eines Nutzers,
c) Veröffentlichung des Fehlverhaltens im betroffenen Online-Spiel unter Nennung des Nutzernamens,
d) Vorübergehende oder dauerhafte Sperrung eines Nutzers für einzelne oder alle Online-Spiele und Inhalte der Gameforge-Internetseiten,
e) Ausschluss eines Nutzers,
f) Ausspruch eines vorübergehenden oder dauerhaften virtuellen Hausverbots in den Fällen eines Verstoßes gegen Abschnitt 6, oder
g) fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages.
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Im schlimmsten Fall droht beiden einen Sperre (Verkäufer & Käufer) das es dem Käufer nicht gestattet ist mit einem fremden Account zu spielen (siehe AGB's).
Kein Gericht wird dem nachgehen ob Diebstahl begangen wurde oder nicht weil der Account einerseits ihm gehört, der Handel nicht erlaubt ist und somit beide schuldig sind und sich nicht klären lässt wer jetzt wirklich schuld an all dem ist, da beide die AGB's verletzt haben.
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12/03/2013, 14:39
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#14
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elite*gold: 215
Join Date: Sep 2010
Posts: 6,338
Received Thanks: 2,628
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Richtig! Die GF sichert sich gegen sowas ab, es handelt sich um ein Free2Play Spiel welches ein reiner Gewinnmaximierer ist welcher nach Möglichkeit AGB´s hat die jede unstimmigkeit mit Recht und Ordnung sofort abbinden, und dies eben durch das hinzufügen von Verboten Alá Acc sharing und Verkauf von Items/Accounts.
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