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Originally Posted by TrustedCommerce
Kleines Gedankenspiel.
Nehmen wir an, es existieren die Peronen A, B und C.
B kauft A einen Key ab und verkauft ihn an C weiter. Nun wir der Key gesperrt. Person A hat kein e*g.
Haftet nun Person B für den Schaden?
Vermutlich muss B erst einmal blechen und kann dann Anzeige gegen A erstatten, oder?
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Deine Schilderung kam hier schon häufig genug vor uns hat so einige "clevere" Zwischenhändler eine Menge Geld gekostet. Da gab es dann gecardete Keys oder gecardete Amazon Gutscheine.
Um sich größeren Ärger, also neben dem finanziellen zu ersparen, sollte man daher auch im Verkaufsthread darauf hinweisen, dass es sich um 2. Hand Ware handelt.
Mein Rat ist solche Geschäfte erst gar nicht zu tätigen, da Du am Ende auf dem Schaden sitzen bleiben kannst und noch deinen Ruf / Bewertungen aufs Spiel setzt. Und das für ein paar € die man Gewinn machen kann, das ist der Ärger nicht wert.
Du als letzter Verkäufer haftest immer egal aus welcher Quelle das Produkt stammt. Der Zwischenhändler muss dann selbst versuchen seinen Schaden beim Erstverkäufer erstattet zu bekommen, es ist aber unerheblich ob Du das Geld erstattet bekommst, Du hast umgehend deinen Käufer zu entschädigen.