Antwort des PSC Teams auf meinen Brief :
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit teilen wir Ihnen eine Information über den existierenden Taschengeldparagraphen mit:
Im Speziellen bei Minderjährigen ist die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit relevant, da bei Reklamation durch die Eltern der Geschäftsfall rück abgewickelt werden muss.
Es gibt keine offiziellen Richtlinien bezüglich Altersgrenzen und Geldbeträgen die für Einkäufe von Minderjährigen zulässig sind.
Basierend auf gängigen Taschengeldhöhen haben wir jedoch folgende Empfehlung erstellt.
Kinder bis 11 Jahre: maximal 10 EUR
12-13 Jahre: maximal 25 EUR
14-15 Jahre: maximal 50 EUR
16-17 Jahre : maximal 100 EUR
Ab 18 Jahre keine Begrenzung
Die Aufstellung ist nicht verbindlich und auch nicht produktspezifisch.
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr paysafecard Team
Prepaid Services Company Limited
Floor 33 Euston Tower
286 Euston Road
London NW1 3DP
Geschäftsführer: Bernd Egger, Udo Müller, Michael Müller, Richard Knight
Firmenbuchnummer: 5761861, Handelsgericht: London
Prepaid Services Company Ltd. wird von der Financial Services Authority (FSA) in Großbritannien reguliert und zur Herausgabe von elektronischem Geld autorisiert (Registrierungsnummer: 900021). Das Verzeichnis der Financial Services Authority ist unter einsehbar.
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