Der Podcast wurde erstellt, bevor ich eine Antwort von Blizzard erhalten habe. Mittlerweile liegt die Antwort vor. Hier was ich geschrieben habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Gebrauch von dem mir zustehendem Widerrufsrecht bezüglich folgender Transaktions-IDs machen:
[...]
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf separat per eMail. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Antwort von Blizzard (1 Tag später!):
Quote:
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Widerrufes der von Ihnen genutzten kostenpflichtigen Charakterservices.
Wir haben Ihre Accountdaten geprüft und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Charakterservices mit folgenden Order ID's zurücksetzen konnten:
[...]
Wir haben eine Rückerstattung in Höhe von 125,- Euro angefordert. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung dieses Prozesses 7 bis 10 Tage in Anspruch nehmen kann. Wir werden Sie, sobald ein Update des Erstattungsprozess vorliegt, erneut per E-Mail kontaktieren.
Bedauerlicherweise ist es uns jedoch nicht möglich den kostenpflichtigen Charakterservice mit der Order ID [...] zurückzuerstatten, da dieser Service bereits zu lange zurückliegt. Wir haben jedoch, Ihrem Wunsch entsprechend, auch diesen Charakterservice zurückgesetzt.
Wir danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns erneut zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Kundendienst
Blizzard Entertainment
Hinweis: Was der Kundendienst da schreibt, kann ich nicht nachvollziehen, da alle von mir angegebenen Transaktions-IDs nicht länger als 2 Wochen zurückliegen. Hätte sich der Kundendienst geweigert die eine Rückerstattung durchzuführen die am Ende der Mail erwähnt ist, hätte ich weiterhin darauf gepocht, mit dem Hinweis auf §355 BGB, wonach das Widerrufsrecht 6 Monate beträgt, wenn nicht darauf hingewiesen wurde.
Wichtige Hinweise zu diesem Verfahren:
Das Widerrufsrecht beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung. Das jedoch nur wenn man auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde! Das tut Blizzard nicht! (Vergleich §355 BGB Abs 2.)
Das Widerrufsrecht beträgt 6 Monate nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung, wenn nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde (das trifft für World of Warcraft DERZEIT zu!). (Vergleich §355 BGB Abs 4.)
Blizzard ist an das Widerrufsrecht gebunden. Das hat mehrere Gründe: Zum einen gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass Geschäfts zwischen Verbraucher und Dienstleister innerhalb der EU immer nach den Gesetzen des Landes in dem der Verbraucher wohnt gehandhabt werden. Sollte sich Blizzard (warum auch immer) nicht darauf einlassen, argumentiert ihr bitte mit der EU Richtlinie 2002/65/EG (auch Fernabsatz-Richtlinie genannt). Diese Richtlinie beinhaltet ebenfalls das Widerrufsrecht (es wird nur anders genannt, Name fällt mir grad nicht ein), und ist für alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend, also auch für Blizzard in Frankreich (euer Vertragspartner für World of Warcraft)!
Bedenkt bitte, dass eine exzessive Nutzung unter Umständen dazu führen kann, dass Blizzard euch den Account kündigt. Ich habe keine rechtlichen Grundlagen dafür, dass sie es tun können, aber auch keine die dagegen sprechen. Stellt euch einfach vor ihr kauft jeden Tag etwas bei Amazon per Nachname und schickt es immer wieder auf Kosten von Amazon zurück. Irgendwann wird Amazon euch nicht mehr bedienen, weil Amazon dadurch Kosten entstehen.
Für weitere Fragen benutzt bitte diesen Thread. Fragen per PN und/oder Messenger werde ich nicht beantworten. Und denkt immer daran:
Egal wer euch etwas anderes erzählt: Die AGB von Blizzard sind in Deutschland nicht zwingend gültig. Verschiedene Rechtsreferendare haben bereits festgestellt, dass die AGB an einigen Stellen einseitig benachteiligend für den Kunden sind. Blizzard hat nicht immer Recht, aber wenn ihr euch wehren möchtet, dann müsst ihr auch zum Anwalt gehen.
Ein Benutzer hat vor zwei Jahren Gold gekauft und wurde gebannt. Er hat seinen Anwalt eingeschaltet, welcher die AGB von Blizzard in der Luft zerrissen hat. Blizzard hat es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen, sondern den Account umgehend reaktiviert - MIT dem gekaufen Gold. Grund: Blizzard kann und darf keine Einflussnahme darauf nehmen was ihr ausserhalb von World of Warcraft macht!
Lasst euch keinen Blödsinn erzählen! :)
Hoffe euch gefällt das, immerhin ist vor mir noch niemand darauf gekommen, dass das Widerrufsrecht auch für World of Warcraft gilt. Ich habe euch hier sozusagen einen world-exclusive geliefert - und natürlich auf Elitepvpers :)
Also, kann ich z.B. meine char auf Server X verschieben, wo das gold extrem günstig ist, und dann blizzard anschreiben, das ich von meinem wiederrufsrecht gebrauch machen und mich zurück auf Server X verschieben wo das gold extrem teuer ist?
Ich werde es mal testen, mal schauen, was rauskommt.
Schnelle Antwort:
Quote:
Hallo [...],
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es nicht mehr möglich von den in August geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Desweiteren handelt es sich um ausstehende Zahlungen Ihrerseits, welche nach wie vor ausgeglichen werden müssen.
Derzeit ist der Ausgleich des entstandenen Fehlbetrags leider nur mit einer Kreditkarte möglich, deren Besitzer Sie allerdings nicht zwangsläufig sein müssen.
Folgen Sie bitte dem nachstehenden Link, um den offenen Betrag auszugleichen:
[...]
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Support FAQ, welche Sie hier einsehen können:
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns erneut zu kontaktieren.
Erst wenn Du die offenen Posten ausgleichst. Danach kannst du auf §355 BGB Abs. 4 verweisen: Es wurde nicht auf das Widerrufsrecht nach §360 BGB und §246 BGB hingewiesen, weswegen nach §355 BGB Abs. 4 ein sechsmonatiges Widerrufsrecht besteht.
Wie sieht das bei Free2Play MMOs aus? Könnte man den Kauf von virtueller Währung z.b. für einen Itemshop rückgängig machen? Und wenn ja: würde das auch gehen wenn man sich davon im Shop Sachen gekauft und diese benutzt hat?
Wie weit könnte man da theoretisch gehen?
In der Theorie ist das auf jedes MMO anwendbar, egal ob Free to play oder nicht. Problematisch wird der Widerruf wenn man schon etwas aufgebraucht hat von dem, was mit dem Widerruf im Zusammenhang steht.
Beispiel: Du hast in einem Spiel vier Wochen Spielzeit gekauft und bereits eine woche gespielt. Dann widerrufst Du. Dein Abo würde zwar zurückgenommen werden, aber Du würdest aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch 3/4 des Abopreises zurückbekommen.
Ich habe vor Jahren meinen WoW Acc öfters getauscht und wurde permanent gesperrt. Kann ich nun das gleiche Prinzip anwenden, wie bei dem Fall mit dem Goldkauf?
Ein Benutzer hat vor zwei Jahren Gold gekauft und wurde gebannt. Er hat seinen Anwalt eingeschaltet, welcher die AGB von Blizzard in der Luft zerrissen hat. Blizzard hat es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen, sondern den Account umgehend reaktiviert - MIT dem gekaufen Gold. Grund: Blizzard kann und darf keine Einflussnahme darauf nehmen was ihr ausserhalb von World of Warcraft macht!
Beim Tausch von Accounts könnte das anders ausgelegt werden. Den Vertrag mit Blizzard bist Du eingegangen. Blizzard hat ein Vertragsverhältnis mit Dir abgeschlossen.
Wenn Du den Account weitergibst, dann führst Du dem Account einen neuen Inhaber zu, ohne Blizzard hiervon zu unterrichten. Das aber muss gewährleistet sein, wenn zum Beispiel von dem Account Kreditkartenbetrug ausgeübt wird, wird Blizzard die Daten des Accountinhabers an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben, also Deine Daten, obwohl du garnichts gemacht hast.
Blizzard könnte zwar die Daten umschreiben, aber das macht Blizzard prinzipiell nicht - und das dürfen Sie auch.
MODs rückgängig machen 09/18/2010 - WarRock - 4 Replies Moin leute.
ich habe mir jetzt für warrock einen blood mod geholt.
leider gefallt mir der net.
wie kann ich das jz wieder rückgängig machen, so wie es vorher war, ohne den mod??
mfg xFiirex
Bilder bearbeitung rückgängig machen 04/02/2010 - Off Topic - 4 Replies Also der Titel passt vielleicht ned so ganz ^.^.
Also wollte fragen ob man Bilder die bearbeitet sind rückgängig machen kann.
Also beispiel:
Freund schickt mir Bild von irgendwas
hat aber sein Ingame zensiert also mit nem Schwarzen Strich oder so,kann man das irgendwie weg Retouchieren oder rückgängig machen so das man den Namen sehen kann?
PS:Es war nur ein Beispiel ob es möglich ist
File Extraktor <-> rückgängig machen 01/08/2010 - Metin2 Private Server - 2 Replies Tag liebe e*pvperS
habe ne kurze Frage und zwar kann man das entpacken der epk dateien wieder rückgängig machen und wenn ja wie? thx im vorraus
NOPs rückgängig machen? 10/21/2009 - General Coding - 10 Replies #include <iostream>
#include <windows.h>
using namespace std;
BYTE test = {0x90, 0x90, 0x90,};
int main()
{
HWND window = NULL;
Permbann Rückgängig machen? 06/03/2008 - WoW Bots - 7 Replies hiho,
mein account wurde am 20.5. permanent gebannt.
Hab gebottet mit gliderelite 5-6h täglich.
hab nen 70er fullt4 schurken nen 65er krieger
und noch n paar twinks verloren.
nun meine frage an euch:
Gibt es IRGENDEINE möglichkeit
den account wieder zu bekommen bzw. den schurken
zu transferieren etc.?