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Am besten stellt man sich ein Spiel (zumindest die, der großen Publisher) als ein geschlossenes System vor. Dieses System kontrolliert und analysiert kontinuierlich den Ablauf (Leben, Schaden, Statistik, etc.). Werden nun Veränderungen festgestellt, durch bspw. Eingriffe von außerhalb, führt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später zu einem Ausschluss (abhängig von mehreren Faktoren).
All' das betrifft Knutschfisch nicht. Es werden keine Veränderungen von außerhalb vorgenommen bzw. in das geschlossene System eingegriffen.
Knutschfisch erkennt an Hand der vorgegebenen Farben des Spielers, wo und was zu tun ist.
Die tatsächlich einzige Möglichkeit, die zu einem Bann führen kann besteht dadurch, dass man von einem anderem Spieler gemeldet wird. Wie Blizzard das jetzt nachvollziehen kann (oder nicht) kann dir leider nur ein Mitarbeiter verraten.
Soweit mir bekannt ist, erhält man für das Erstvergehen bei Nutzung eines Fishingbots eine Auszeit von bis zu 6 Monaten. Der Ausschluss bezieht sich nur auf "den" WoW Account, mit dem der Bot genutzt wurde.
Möchte man den Bot ausschliesslich zum farmen und verkaufen nutzen, wäre meine Empfehlung einen zweiten Account einzurichten. Je nach Intension.
Allgemein sollte klar sein, dass man mit der Nutzung gegen die EULA verstößt und man ggf. mit Konsequenzen rechnen muss. Wodurch sich die eigentliche Frage erübrigt. Ein Zweit-Account ist in jedem Fall empfehlenswert.