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Ich wurde gescammt 60€ auf Paypal..
Discussion on Ich wurde gescammt 60€ auf Paypal.. within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
03/19/2019, 22:42
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2012
Posts: 72
Received Thanks: 1
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Ich wurde gescammt 60€ auf Paypal..
Hallo
Ich bin auf einen Acc-Verkäufer auf Ebay gestoßen und wir haben uns auf Skype dann ausgetauscht bzw. keine Kaufabwicklung per Ebay gemacht.
Nun hab ich ihm erstmal die 70€ Normal per PayPal überwiesen und er sagte dass das Acc nich ihm gehört und er den Verkäufer nicht erreich, also haben wir beschlossen bis zum nächsten Tag zu warten!
Nun nach 3 - 4 Tagen ohne Antworten habe ich eine Rückerstattung auf PayPal beantragt aber der Verkäufer meldet sich nicht.
Aber jetzt hat er mir falsche Acc Daten auf skype geschickt.
Was kann ich tun? Lohnt sich eine Anzeige? Kein Käuferschutz?
mfg
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03/20/2019, 00:46
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2017
Posts: 87
Received Thanks: 96
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Kein Käuferschutz, da du wahrscheinlich über PayPal F&F bezahlt hast.
Theoretisch könntest du versuchen, die Zahlung dennoch zurückzuziehen, indem du Fremdzugriff auf deinen Account meldest und behauptest, dass du die Zahlung nicht getätigt hast.
Falls das Geld direkt von deiner Bank abgebucht wurde, kannst du das auch versuchen mit deiner Bank zu klären. Aber irgendjemanden dort zu erzählen, dass du einen Online Account mit Geld kaufen wolltest, wird dir nichts bringen, also sei kreativ und lass dir was einfallen.
Anzeige wird völlig ohne Erfolg bleiben, das beste was du herauskitzeln kannst ist Anzeige gegen Unbekannt.
Falsche Sektion aber was soll's
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03/20/2019, 01:14
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2016
Posts: 524
Received Thanks: 109
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Weil es ein Kauf über ebay war solltest du dein Geld zurückbekommen
Leite nen paypal dispute ein und schau was dabei rauskommt
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03/20/2019, 11:34
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#4
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2012
Posts: 72
Received Thanks: 1
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Lol
Es war nicht über eBay lol. Ich hab die Anzeige auf ebay gesehen aber habe privat gezahlt also auf Skype haben wir uns ausgetauscht
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03/20/2019, 11:48
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Feb 2017
Posts: 372
Received Thanks: 88
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Hast du über PayPal F&F bezahlt? Wenn ja, dann gibt es natürlich keinen Käuferschutz. Was du dann nur noch tun könntest, ist eine Anzeige du erstatten. Ob die Erfolgsaussichten, dass du das Geld irgendwann zurück bekommst, bei so einem geringen Betrag gut sind, ist eine andere Frage, zumal die Schuld in diesem Fall schwer zu beweisen ist. Zudem ist es mit einer Anzeige auch nicht getan. Sollte der Fall doch vor Gericht landen und er verurteilt werden, müsstest du noch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, um dein Geld zurückzubekommen.
Kurz gesagt - Die Mühe lohnt sich nicht. Kaufe das nächste Mal nicht ohne Käuferschutz, falls du unbedingt mit PayPal zahlen möchtest, dann bist du auf der sicheren Seite
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03/20/2019, 12:10
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2012
Posts: 72
Received Thanks: 1
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ok
Danke für diese Antwort, aber ich habe ja seine Mail zum PayPal Konto und wir haben ein Dialog in Skype, kann man damit nichts anfangen?
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03/20/2019, 12:26
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Feb 2017
Posts: 372
Received Thanks: 88
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Quote:
Originally Posted by TheZockerABC
Danke für diese Antwort, aber ich habe ja seine Mail zum PayPal Konto und wir haben ein Dialog in Skype, kann man damit nichts anfangen?
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Du kannst es sicherlich versuchen, aber erhoff dir nicht allzu viel. Die Polizei wird deine Anzeige auf jeden Fall bearbeiten, dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Beweislage ausreicht für ein Gerichtsverfahren. Wenn du denen bei der Anzeige alle Beweise vorlegst und gut erklärst, ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass es zum Verfahren kommt. Sei dir aber bewusst, dass du zum Gericht des Wohnsitzes vom Angeklagten fahren und dort erscheinen musst und ggf. auch aussagen musst, sollte der Angeklagte seine Tat nicht schon vorher zugegeben haben. Dann muss das Gericht dir noch zustimmen (nicht jedes Gericht nimmt Screenshots von Skype Verläufen an) und auf Grundlage des Urteils kannst du nochmal zivilrechtlich klagen, um dein Geld zurückzukriegen.
Du siehst - ist ein ziemlicher Aufwand, aber das musst du entscheiden. Ich würde eher hoffen, dass dein Tradepartner spätestens einknickt, nachdem die Anzeige ist seinen Briefkasten flattert und aus Angst vor einem Verfahren dir einfach das Geld zurückerstattet. Weiter würde ich persönlich nicht gehen, der Aufwand wäre mir zu hoch. Hab ich aber alles schon erlebt
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03/20/2019, 12:31
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#8
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elite*gold: 31
Join Date: Dec 2010
Posts: 3,140
Received Thanks: 2,382
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Quote:
Originally Posted by Beam335
Du siehst - ist ein ziemlicher Aufwand, aber das musst du entscheiden. Ich würde eher hoffen, dass dein Tradepartner spätestens einknickt, nachdem die Anzeige ist seinen Briefkasten flattert und aus Angst vor einem Verfahren dir einfach das Geld zurückerstattet. Weiter würde ich persönlich nicht gehen, der Aufwand wäre mir zu hoch. Hab ich aber alles schon erlebt 
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Würde ich ebenfalls so sehen. Das Einzige was du nun tun kannst ist wirklich den größten Bluff zu fahren & zu sagen, dass du seine Daten durch PayPal hast und du ihn dafür anzeigen wirst. Bei PayPal muss man normalerweise Vor- und Nachnamen angeben für's Konto, weswegen du die Anzeige direkt an ihn richten kannst. Daraufhin warten & hoffen das er einnickt und kalte Füße bekommt ist wohl die einzige richtige Lösung.
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03/20/2019, 13:36
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2010
Posts: 1,481
Received Thanks: 257
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Kann dir sagen, ne Anzeige bringt 0, bei solchen Beträgen.
Mit wurden mal 300€ gescammt. Zur Polizei gegangen Name Vorname und sogar Ip adresse (von epvp bekommen) vorgelegt.
Als Antwort kam: Ja sie bearbeiten es und melden sich wenns was neues gibt.
Seit dem nichts mehr vom Freund und Helfer gehört.
Kannst versuchen dem Kerl Angst zu machen, oder über Paypal iwie dein Geld zurück zu bekommen.
Den rechtlichen Weg kannste eig ausschließen.
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03/20/2019, 14:13
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2019
Posts: 2
Received Thanks: 0
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Du kannst selbstverständlich auch noch seine Ip Adresse herausfinden, wenn du ihn dazu bringen kannst auf deinen link zu klicken. Damit kannst du dann per geo api seinen Standort festmachen, sofern er kein VPN benutzt. Damit kannst du ihn dann wieder einschüchtern. Mit einer Anzeige drohen etc bewirkt aber auch schon viel. Sollte er wirklich nicht klein beigeben, **** happens
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03/20/2019, 21:11
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#11
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elite*gold: 97
Join Date: Aug 2009
Posts: 13,512
Received Thanks: 22,693
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Metin2 Trading -> Off Topic
#moved
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03/20/2019, 21:32
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2019
Posts: 120
Received Thanks: 7
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Kannst nichts mehr dagegen machen ausser eine Anzeige bei der Polizei.
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03/20/2019, 23:36
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2012
Posts: 72
Received Thanks: 1
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Danke an Alle für die Antworten!
#Closed
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03/21/2019, 15:38
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2018
Posts: 77
Received Thanks: 11
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Quote:
Originally Posted by IgorKarkarov
Du kannst selbstverständlich auch noch seine Ip Adresse herausfinden, wenn du ihn dazu bringen kannst auf deinen link zu klicken. Damit kannst du dann per geo api seinen Standort festmachen, sofern er kein VPN benutzt. Damit kannst du ihn dann wieder einschüchtern. Mit einer Anzeige drohen etc bewirkt aber auch schon viel. Sollte er wirklich nicht klein beigeben, **** happens 
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So nen zwielichtigen **** solltest du besser lassen, weil wenn du das machst, hat er auch was gegen dich in der Hand und weiß dass du danach nicht mehr zur Polizei gehen wirst (weil das wirklich ziemlich blöd von dir wäre und du dir damit ein um einiges höheres Bußgeld als die 70€ einfangen könntest)
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03/21/2019, 15:50
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2012
Posts: 568
Received Thanks: 102
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Selbst eine Mündliche Vereinbarung muss eingehalten werden. Skype Nachrichten sind ein Indiz aber kein Beweis.
Er hat Dir einen Account gegen 70€ zugesagt und dann Dir geantwortet, dass es nicht sein Account ist? Nicht dein Problem.
Bau Druck auf indem du einen gerechten verspätung Zinssatz einforderst und mach kostenlos eine Anzeige bei der Polizei. Vielleicht klappt es mit dem Geld zurück und wenn nicht läuft die Anzeige und du hast gelernt niemals ohne Käuferschutz zu bezahlen, da bist du mit 70€ Lerngeld für das spätere Leben noch günstig weggekommen
§433 / §480 BGB
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