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Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme?
Discussion on Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
03/24/2016, 20:31
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#61
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elite*gold: 65
Join Date: Jul 2013
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Received Thanks: 276
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Originally Posted by Error-404
Es ist scheiß egal, wieso die Polizei von dir den Ausweis verlangt. Du musst einen Ausweis besitzen und wenn die Polizei diesen sehen möchte, musst du ihn vorzeigen. Da gibt es kein wenn und aber.
Dem Polizist wurde von der Bundesrepublik Deutschland oder dem jeweiligen Bundesland das Recht gegeben, dass er zu jeder Zeit deine Identität feststellen darf. Selbst wenn er nur wissen möchte, wie du heißt, weil im Moment 'ne angespannte Stimmung ist und er schon präventiv deine Identität feststellen möchte, darf er das.
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1. Das ist falsch.
2. Auch muss man keinen Personalausweis mitführen. Man muss lediglich einen besitzen.
Hat man keinen dabei und wird kontrolliert, dann ist man dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen bezüglich der eigenen Person zu machen, mehr aber auch nicht.
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03/24/2016, 20:32
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#62
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elite*gold: 190
Join Date: Aug 2011
Posts: 8,447
Received Thanks: 1,124
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Quote:
Originally Posted by Jack.™
1. Das ist falsch.
2. Auch muss man keinen Personalausweis mitführen. Man muss lediglich einen besitzen.
Hat man keinen dabei und wird kontrolliert, dann ist man dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen bezüglich der eigenen Person zu machen, mehr aber auch nicht.
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oder sie nehmen dich mit, allerdings muss man den ausweis nicht vorzeigen....
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03/24/2016, 20:33
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#63
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 4,917
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Quote:
Originally Posted by 'Dennozs
bruder was los mit dir, oben steht der Gesetzestext
vlt mal lesen bevor man **** labert
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen[...]
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Das heißt aber nicht, dass du ihn mitführen musst. Mitführen musst du den Ausweis nur, falls du Waffenbesitzer bist oder einer bestimmten Arbeitsbranche angehörst.
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03/24/2016, 20:34
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#64
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elite*gold: 870
Join Date: Sep 2014
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Quote:
Originally Posted by Czer0™
Das heißt aber nicht, dass du ihn mitführen musst. Mitführen musst du den Ausweis nur, falls du Waffenbesitzer bist oder einer bestimmten Arbeitsbranche angehörst.
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->
Quote:
Originally Posted by RoidZ'
J
nein es geht doch darum das er sagt man muss den ausweis vorzeigen..das stimmt nicht, weil es keine ausweispflicht gibt..die polizei darf die lediglich deine identität prüfen!!
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darum gehts mir
bzw darum auch
Quote:
Originally Posted by RoidZ'
In Deutschland muss jeder ein Ausweis besitzen, den Polizisten muss man den allerdings nicht zeigen.
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§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen[...]
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03/24/2016, 20:36
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#65
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,026
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Quote:
Originally Posted by RoidZ'
Ja dann dürfen sie dich mit nehmen..
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Jo, einfach mal wiederholen, was ich gesagt habe. Top.
Und wenn sie dann rausfinden, dass du den Ausweis verschwiegen hast und damit extra Aufwand erzeugt hast, ****** sie dich, obwohl du eigentlich nicht zu befürchten hattest.
Du bist genau der Typ Mensch, von dem ich vorhin geredet habe.
Bekommt für seine unnötigen Aktionen eine Strafe, die er nicht bekommen hätte, würde er sich wie ein ganz normaler Mensch verhalten und einfach seinen Ausweis zeigen.
Aber nein, man muss ja hart vor seinen ****** Freunden sein und der Staatsgewalt widersprechen.
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03/24/2016, 20:36
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#66
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 4,917
Received Thanks: 1,379
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Quote:
Originally Posted by 'Dennozs
->
darum gehts mir
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Du musst den Ausweis nicht vorzeigen vor Ort, da ja auch keine Mitführpflicht besteht. Sollte die PI (Polizeiinspektion) einen Ausweis verlangen, bist du natürlich dazu verpflichtet ihn vorzuzeigen.
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03/24/2016, 20:36
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#67
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elite*gold: 190
Join Date: Aug 2011
Posts: 8,447
Received Thanks: 1,124
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Quote:
Originally Posted by 'Dennozs
->
darum gehts mir
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ja mein fehler die gibt es, aber sie besagt nicht das man ihn vorzeigen muss oder so.. das meinte ich..man hat nicht die pflicht den ausweis vorzuzeigen
Quote:
Originally Posted by Error-404
Und wenn sie dann rausfinden, dass du den Ausweis verschwiegen hast
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Freiheitsstrafe? :O
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03/24/2016, 20:38
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#68
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elite*gold: 870
Join Date: Sep 2014
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Quote:
Originally Posted by Czer0™
Du musst den Ausweis nicht vorzeigen vor Ort, da ja auch keine Mitführpflicht besteht. Sollte die PI (Polizeiinspektion) einen Ausweis verlangen, bist du natürlich dazu verpflichtet ihn vorzuzeigen.
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ja das is ja klar.
Ging ja darum :
Quote:
Originally Posted by RoidZ'
ja mein fehler die gibt es, aber sie besagt nicht das man ihn vorzeigen muss oder so.. das meinte ich..man hat nicht die pflicht den ausweis vorzuzeigen
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§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen[...]
wo du das machst ist nich geregelt.
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03/24/2016, 20:39
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#69
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 4,917
Received Thanks: 1,379
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Quote:
Originally Posted by 'Dennozs
ja das is ja klar.
Ging ja darum :
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen[...]
wo du das machst ist nich geregelt.
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Jo, das stimmt. ;o
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03/24/2016, 20:39
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#70
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elite*gold: 190
Join Date: Aug 2011
Posts: 8,447
Received Thanks: 1,124
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Quote:
Originally Posted by 'Dennozs
ja das is ja klar.
Ging ja darum :
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen[...]
wo du das machst ist nich geregelt.
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stimmt
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03/24/2016, 20:52
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#71
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
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Received Thanks: 3,026
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Quote:
Originally Posted by RoidZ'
Freiheitsstrafe? :O
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Schlechter Troll. Das üben wir nochmal.
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03/25/2016, 17:33
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#72
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elite*gold: 87
Join Date: Jul 2009
Posts: 2,998
Received Thanks: 1,640
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Quote:
Originally Posted by RoidZ'
Ich hätte auch nüchtern nicht geblasen
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Warum?
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03/25/2016, 18:37
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#73
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2008
Posts: 417
Received Thanks: 91
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Quote:
Originally Posted by RoidZ'
Guten Abend,
am Wochenende wurde ich von der Polizei angehalten und die Beamten wollten meinen Führerschein und mein Fahrzeugschein sehen. Ich war sehr aufgeregt, weil ich 6 Stunden davor kleine Mengen Alkohol konsumiert habe. Die Polizisten wollten ein Atemtest machen, weil mein Auto nach Alkohol gerochen hat. Damit hatten die Polizisten auch Recht, aber ich habe ihnen erklärt woher der Geruch kommt und habe ihn den ausgelaufenen Kanister Frostschutzmittel gezeigt, daraufhin meinte der Beamte, dass sie sowas jeden Tag hören. (Der Geruch kam aber wirklich davon, weil ich definitiv nicht nach Alkohol gerochen habe.)
Auf jeden Fall hab ich den Atemtest verweigert und hab gesagt, dass sie mir gerne Blut abzapfen dürfen, aber nur wenn sie einen Richterlichen Beschluss haben. Daraufhin haben die Polizisten mir gedroht, dass mein Auto abgeschleppt werden muss, weil ich nicht weiter fahren darf und das ich auf jeden Fall die Kosten dafür übernehmen muss. Ich meinte nur, dass sie gerne mein Auto abschleppen dürfen, aber am Ende wird eh rauskommen, dass ich kein Alkohol getrunken habe bzw. keine Promille habe und das dann die Kosten wohl der Staat bezahlen müsste. Danach haben mir die Polizisten verboten weiterzufahren und ich habe auf den Beschluss vom Richter gewartet, weil sie gesagt haben, dass sie ihn anfordern würden.
Die Beamten wurden sehr unfreundlich, weil sie gemerkt haben, dass ich mich durch ihre Drohungen, Einschüchterungen nicht runterkriegen lasse.
Jedenfalls haben sie dann halt mein Warndreieck, Verbandskasten etc. sehen wollen. Mein Ziel war es natürlich, dass etwas Zeit vorbei geht, damit ich vielleicht den Restalkohol (falls ich noch was hatte) abbauen kann.
Nach gut einer Stunde warten, sind dann die zwei Beamten ausgestiegen und haben zu mir gesagt, dass wir uns zwar auf menschlicher Ebene nicht verstehen, aber sie selber nicht den Eindruck haben, dass ich Alkohol getrunken habe und das ich dann jetzt weiterfahren darf.
Was denkt ihr über dieses Verhalten der Beamten? Ja mit Alkohol Auto fahren ist sehr unverantwortlich, aber ich hatte auf jeden Fall niemals mehr als 0,2 Promille zu diesem Zeitpunkt und habe auch wirklich gar nichts gespürt.
Denkt ihr die Beamten haben einfach keinen Beschluss bekommen? Ich habe diese Polizisten schon wirklich sehr provoziert, als die zu mir meinten, dass ich nach Alkohol rieche, obwohl das nicht stimmte und das nur der Kanister Frostschutzmittel war. Der Typ war selber noch sehr jung, aber hat gedacht er ist Oberkommissar in seiner ein Stern Uniform und das hab ich ihm auch genau so gesagt.
Die hätten doch niemals einfach so abgelassen von mir? Die haben mich am Ende wirklich gehasst und waren einfach nur noch genervt.
Was denkt ihr?
Liebe Grüße
Bitte keine Moralpredigt halten..
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Alles richtig gemacht!
Wurde auch schon oft genug angehalten und musste Alkholtest machen obwohl es kein Grund dafür gab.
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03/25/2016, 22:06
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#74
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2009
Posts: 1,087
Received Thanks: 226
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Es gibt keine Ausweispflicht für Normalbürger aber für die Polizei je nach Bundesland z.B. In Niedersachsen gilt § 9 der Polizeidienstverordnung 350:
(1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen.
(2) Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.
Immer erst die "Polizisten" ausweisen lassen und dann sieht man ja ob ein Polizeibeamter vor einem steht oder nicht. Man sollte meinen Polizisten hätten einen Amtsausweis da sie ja angeblich Beamte sind aber sie besitzen lediglich Dienstausweise...
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03/25/2016, 23:40
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#75
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elite*gold: 7
Join Date: May 2009
Posts: 6,910
Received Thanks: 4,497
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Quote:
Originally Posted by bloody15
Alles richtig gemacht!
Wurde auch schon oft genug angehalten und musste Alkholtest machen obwohl es kein Grund dafür gab.
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Wieso muss es einen Grund geben? Ich finde Stichproben bei so etwas richtig und man ist nicht cool wenn man die Polizei bei ihrer Arbeit behindert. Wenn du nichts zu verbergen hast, geht es um einiges schneller kurz da rein zu blasen als ewig mit denen zu diskutieren.
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