Du hättest den Verkäufer vorher eine Mail schreiben sollen und genau nachfragen.
Ob Du die Email dazu bekommst und die Accdaten. Ob er Dir versichert das auch in Zukunft er nicht vesucht den Account wieder zurück zu stählen.
Und nachfragen wieviele Leute die ID bisher kennen....
ich würde sowieso keinen Account kaufen der schon 3 mal verkauft wurde oder den 3 Leute spielen....da kann man gleich seine ID hier posten.
Wenn Du also vor dem Kauf nachgefragt hast und in der Antwort genau drinne steht das die Accountdaten, um den Account zu nutzen, ebenfalls an den Käufer übergeben werden dann hast Du gute Chancen bei den Gesetzen.
1. Du prüfst auf Deinem Konto ob das Geld angekommen ist.
2. Da die Zahlung schon bei ihm eingetroffen sein müsste, schreibst dem Verkäufer eine Email bezüglich der Nachfrage wann Du denn die Daten erhälst.
3. Nochmal 2 Tage auf Antwort warten und wenn keine kommt dann schreibst Du eine weitere Email an den Verkäufer bezüglich einer Aufforderung zum Abschluss des Kaufvertrages. Darin erinnerst Du den Verkäufer daran das der Handel in Ebay Gesetzlich geregelt ist und angebotene Ware welche verkauft wurde auch geliefert werden muss.
Sollte dies nicht geschehen wirst Du vom Kauf zurück treten und Ebay informieren. Nach Absprache mit Ebay wirst Du bei der Bank einen Antrag auf Rücküberweisung stellen und Anzeige wegen Betrugs erstatten.
4. Ebay informieren über einen nicht erhaltenen Artikel und Verdacht auf Betruges.
Zur Bank gehen und mit Deinem Sachbearbeiter reden ob und/oder wie das Geld zurück gebucht werden könnte.
Vieleicht reicht Schritt 3 um den Verkäufer genug unter Druck zu setzen ansonsten könnte Dein Anwalt zusätzlich eine Forderung an den Verkäufer per Postweg schicken.
Sollte Deine Bank das Geld zurückbuchen wird das eine Gebühr kosten aber dann baucht man auch nicht mehr drohen. Nach Schritt 2 kannst Du ja schonmal zu der Bank gehen und nachfragen. Wenn es ohne Probleme klappt dann ist der Rest auch gegessen.
Am besten ist Du gehst zu der Filiale bei der Du das Konto erstellt hast mit dem überwiesen wurde.
MfG
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