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Originally Posted by Lexx0505
nennt sich "hausrecht"
Das Hausrecht ist unverletzlich. Das bestehende Gesetz vom 27. Oktober 1862 (RGBl. Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandteil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt.
gibts erst seit 1862, von daher noch recht neu und ned so geläufig   
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also darfst du von jemanden 5000€ verlangen der bei dir zu hause ein glas umschmeisst? nicht schlecht... dachte dafür braucht man agb die man zugestimmt hat.
und schon sind wir beim "virtuellen hausrecht". die daten die du nutzt, sind erst nach login möglich. dieses login geht nur mit zustimmen von agb. aber die haben ja deiner meinung keine rechtlichen belange. strafrechtlich gebe ich dir da immer noch recht, zivilrechtlich sieht es trotzdem anders aus..
aber habe jetzt feierabend und bin dann auch mal raus hier.
PS: natürlich hast du in allem recht und ich habe keine ahnung. will ja niemandem das wochenende versauen.
jeder andere kann sich ja selber informieren in wie weit AGB zivilrechtlich durchzusetzen sind, solange sie keine klauseln beinhalten die sie unwirksam machen.