Ebay schei** :D

12/24/2010 21:30 Diabloz#1
Hi, hab ausversehen n item bei ebay ersteigert für viel zuviel geld -_-.
wills nun doch nichtmehr, man kennts ja ..die "sucht" es dennoch zu ersteigern treibt einen immer weiter an zubieten.
naja da es sich um einen Ingame Gegenstand handelt (kein account oder gold) brauch ich eigentlich eh nicht bezahlen weil das ja nicht verkauft werden darf, oder?
Bei der auktion fehlen auch die obligatorischen "dieses item ist geistiges eigentum von blizzard bla bla bla".

hoffe auf baldige antwort.
12/24/2010 22:51 me1337#2
wenn bei ebay gekauft kannste doch einfach sagen ne will doch nicht. 14tägiges rückgaberecht unso..
12/24/2010 22:55 Wurzelhüpfer#3
Was muss das für eine Sucht sein, wenn Sie dich zwingt schon echtes Geld in die höhe zu bieten. :S
12/24/2010 22:58 epiTR#4
Quote:
Originally Posted by me1337 View Post
wenn bei ebay gekauft kannste doch einfach sagen ne will doch nicht. 14tägiges rückgaberecht unso..
Das ist nur bei gewerblichen Händlern.

Ansonsten würde Ich den Typ mal anschreiben und fragen ob der Zweitbietende das annehmen würde.
12/28/2010 02:36 haraldlol#5
sag du warst betrunken und somit ist der Kaufvertrag nichtig evtl musst du anfallende Gebühren etc. Bezahlen.

edit: Und such dir jemanden(Kollegen) der es im Ernstfall bestätigt das du betrunken warst.
01/02/2011 09:34 cabana344#6
Quote:
Originally Posted by me1337 View Post
wenn bei ebay gekauft kannste doch einfach sagen ne will doch nicht. 14tägiges rückgaberecht unso..
Das gilt nur bei einem Kauf von einem gewerblichen Verkäufer. Ansonsten kann man den TE durchaus für das sog. Spaßbieten belangen.

@haraldlol: §104 BGB. "...sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist." Viel Spaß mit der Behauptung, du wärst betrunken gewesen. Es wird dir nichts nützen, der Kaufvertrag ist trotzdem gültig.