sbahn

10/05/2010 15:31 Ersguterplayer#1
hi im august fuhr ich mit der sbahn und wurde erwischt mit nem freund.
hab meine richtigen daten gegeben er auch nur die adresse war falsch.
so und vor ner woche kam ein brief von rmv mit dem betrag.
kann ich von nem freund einfach die kleine werkmarke von dem monat august nehmen oder funktioniert das nicht?
bitte um rat :handsdown:
10/05/2010 17:31 bottlehead#2
Warum gebt ihr die richtige Adresse an? Warum fahrt ihr überhaupt schwarz?
Bezahl lieber den Betrag bevor du noch mehr Ärger kriegst.
10/05/2010 18:01 moonlightxxx#3
wie alt bist du?

wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
10/05/2010 20:54 DeAdGaMeR#4
Quote:
Originally Posted by moonlightxxx View Post
wie alt bist du?

wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
Würd ich nicht machen kenne das von Kollegen und bei denen hat sich dann der Betrag der Rechnung erhöht.
10/05/2010 21:16 Ersguterplayer#5
danke aber ich hab ja die wertmarke diese kleine warum reicht die denn nicht?
ist vom monat august
10/05/2010 22:06 moonlightxxx#6
Quote:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).
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10/05/2010 22:27 Ersguterplayer#7
ja aber kann ich denn trotzdem die kleine wertmarke vorzeigen?
10/13/2010 10:25 eazymois#8
Nein, die wird nicht übertragbar sein
02/13/2011 20:42 goblinco#9
Mein Tipp: zahl es und verbuch es als Lehrgeld.

War auch so schlau und wurde vor kurzem in der U-Bahn erwischt, nach 2 Jahren xD
02/14/2011 19:44 GreenMarsimoto#10
Da das hier ja nicht gerade Oldschool gehört,sollte es besser hierhin verschoben werden [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
ich reporte es dan verschieb es ein Mod.

Lg,
Stefan
02/14/2011 20:00 Obilee#11
Was hat das bei Oldschool zu suchen ?