Beweislast?

06/18/2006 21:43 Maybe It's Maybelline#1
Ich möchte euch folgenden Fall Schildern, villeicht kommen einige auf eine Sachliche Ebene um eine einigung zu finden inwiefern das mich nun belastet, jedenfalls...


... Hab ich doch mal dieses Video aufgenommen, einige Insider werden erkennen das auf den Video ein Mädchen drauf ist das hinter einen Stuhl strippt. ;o Jedenfalls hat sie mir gerade im Chat erzählt das ihre ganze Familie das auf so einer "Schwulen Seite gesehen hat" (Zitiert) und mich verklagen wollen, das Video kursiert mitlerweile ein Halbesjahr wahrscheinlich im Netz rum jedenfalls hatte ich es damals wieder gelöscht gehabt aber anscheinend hatten es ein paar Leute verbreitet. Ich habe das Video aufgenommen, geb ich gerne hier zu allerdings hat keiner Beweise gegen mich das ich es Aufgenommen habe da ich es nie zugeben hatte (Jedenfalls nicht eindeutig). Da kommt bei mir die Frage auf ob Zeugenaussagen die aus dem Freundeskreis von ihr stammen, sagen wir mal 20 Leute sagen ich hätte es zugegeben, ob dies nun negativ für mich auswirken kann, immerhin kann mir glaube ich nichts vorgewerfen werden mit
Stichhaltigen Beweisen, außerdem glaube ich das es als ungläubig eingestuft wird da dies mitlerweile eine Zeit her ist zudem habe ich keine Logos oder texte in dem Video eingebunden. Hautpsächlich frage ich mich wie sich Zeugenaussagen auf mich negativ belasten können ohne richtige Beweise, immerhin kann das einen ziemlich eindrängen wenn ihren ganze Freunde falschaussagen machen und diese auch noch gelten.
06/18/2006 21:54 Mahpets#2
Quote:
Hautpsächlich frage ich mich wie sich Zeugenaussagen auf mich negativ belasten können ohne richtige Beweise, immerhin kann das einen ziemlich eindrängen wenn ihren ganze Freunde falschaussagen machen und diese auch noch gelten.
Soweit ich weiß, bringt das ohne eindeutige "Stichhaltige Beweise" nichts...

MfG Mahpets
06/18/2006 22:00 over#3
kann ich das video haben?
06/18/2006 22:03 CyRuSTheViRuS#4
Das Video war lustig.... hab das noch hier ;O

PS: alles humbug, das kann nicht bewiesen werden das du da mit drinhängst.... beweise das dus aufgenommen hast sind wenns soweit kommt vor gericht doch gar nicht relevant genauso wie verfickte logs von irgendwelchen chats usw usw ... das ist alles manipulierbar ...
06/18/2006 22:09 Pipodon#5
Schuldig bist du unschuld bewiesen ist lol ok das war dumm

nja ich denk ma nichts dass sie dir was anhaben können weil so kann ja jeder irgend was behaupten die brauchen schon beweise
06/18/2006 22:10 Lowfyr#6
könnte schon was bringen je nachdem ob die vereidigt werden afaik

p.s. heutzutage braucht man schon lange nicht mehr 100%ige beweise, als angeklagter isses immer so ne sache..
06/18/2006 22:20 CyRuSTheViRuS#7
lol ich denke mal nicht das ihr zum bundesgerichtshof vorgelanden werdet ... schlimmstenfalls gibs doch nur ne geldstrafe oder so ... ich mein is ja keine pornografie ... ist doch ihre schuld wenn die vor der webcam strippt .... und wenn sie nichts davon gesagt hat das dus nich weitergeben sollst isses auch pfusch
06/18/2006 22:31 pwnzomg#8
-Erstmal den Text 3 mal durchlesen zum verstehen :)

- Ich hab ihn verstanden

1.Es kommt drauf an wie weit die das alles treiben werden. Grundsätzlich denke ich das Freunde die sagen, dass sie meinen, dass du es zugegeben hättest, nicht als, dich belastende, Zeugen genommen werden können.
Um das ganze zu beweisen, bräuchten die stichhaltige Beweise und Argumente, wie die Kamera, eindeutige unabhängige Augenzeugen (nicht Freunde von dir oder ihr), etc.
2.Zudem stellt sich die Frage, ob sie das alles freiwillig hat filmen lassen. Wenn das der Fall ist, ist eh alles hinfällig, da dich damit keine verbotene Tat trifft. Da können abhängige Zeugen(deine, ihre Freunde), aber wieder (unter Umständen) gewertet werden.
Deshalb stell ich nochmal die Fragen:
War das freiwillig von ihr?
Hast du Freunde dabei gehabt?
Sind deine/ihre Freunde auf dem Video zu sehen?(Diese können bei einer Anzeige gewertet werden)
Für was will sie dich anzeigen?
Was, sagt sie, hat sie für Nachteile dadurch erhalten?

Wenn du mir das noch beantwortest, kann ich dir eindeutige Ergebnisse liefern ;)

MfG

Edit: Ich kenne das Video nicht, aber ich war davon ausgegangen, dass dieses Video "live" gedreht wurde! Wenn es per Webcam gedreht wurde, werden die NICHTS gegen dich unternehmen können, denn das ist wirklich freiwillig, wenn man sich im per WEbcam filmt und sich dann beschwert das es im Internet kusiert oO
06/18/2006 22:34 CyRuSTheViRuS#9
Quote:
Originally posted by Marie@Jun 18 2006, 21:43
... das ihre ganze Familie das auf so einer "Schwulen Seite gesehen hat" (Zitiert) ...
viel wichtiger ist doch ... was hat die Familie auf einer schwulen Seite verloren xD ?
06/18/2006 23:10 Term!nX#10
Quote:
Originally posted by CyRuSTheViRuS+Jun 18 2006, 22:34--></span><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (CyRuSTheViRuS @ Jun 18 2006, 22:34)</td></tr><tr><td id='QUOTE'> <!--QuoteBegin--Marie@Jun 18 2006, 21:43
... das ihre ganze Familie das auf so einer "Schwulen Seite gesehen hat" (Zitiert) ...
viel wichtiger ist doch ... was hat die Familie auf einer schwulen Seite verloren xD ? [/b][/quote]
Erstens das, und zweitens muss vor einem deutschen Gericht die Schuld bewiesen werden. Daher wird es kein Urteil geben, das auf Zeugenaussagen basiert. Außerdem ist der Sachverhalt so bizarr, dass die Klage mit großer wahrscheinlichkeit abgewiesen werden wird.
06/19/2006 01:08 immoral#11
Sie können grundsätzlich schon was erreichen. wichtig sind halt einige punkte. u.a. wie alt das mädel ist. das ist rechtlich wichtig und auch wegen der brisanz.

weiter ist es wichtig, wie die anzeige aufgenommen wird und wegen welcher "story" und mit wie viel nachdruck.
erfolgen kann eine hausdurchsuchung, natürlich vorausgesetzt, die kennen deine RL Personalien. ansonsten wirds härter für die, dann kommts aufs hosting an -> da denke ich bist du eh fein raus :)

hausdurchsuchung (und beschlagnahmung von "beweismaterial" -was in dem fall vom rechner über peripherie bis zu magazinen, cds, filmen, etc. reichen kann-) würde das ganze extrem heikel gestalten. einerseits wegen dem fall selbst, falls sie das video finden oder den weg des ganzen nachvollziehen könnten dadurch (denke nicht, dass ich gerade dir sagen muss, was man auf der HD so alles finden kann und was nicht) und anderseits wegen anderem kram, den sie völlig legal dazu benutzen können, die anzeige a) zu erweitern oder b) eine zweite anzutreten (piraterie, etc)

mal von alledem abgesehen, haben wir da halt das video selbst. wenn sie das eindeutig freiwillig, noch dazu bei sich zuhause mit ihrer webcam und unter bewusstsein einer webcam (was eh logisch ist, aber halt wichtig^^) aufgenommen hat, dann wirds schwierig für die, dich auch nur annähernd ran zu kriegen.
unter umständen geht der schuss nach hinten los und deren eltern kriegen mächtig stress.
dabei ist vor allem 2 juristisch interessante punkte zu beachten:

1. wie hat die mieze das video "veröffentlicht"
sprich, öffentlicher webchan, wechsel-jpg auf nem webspace, hochgeladen als .avi/.mpeg oder was auch immer, etc.
denn das öffentliche anbieten im internet würde, wenn kein "schutz" drauf ist, schon ziemlich jeglichen anklageschlüssel vernichten, den sie gegen dich haben, da deine "tat" maximal ein weiterverbreiten von freien daten wäre.

2. was für eine form hatte das übertragene video und was für eine form hatte das video, wie du es weiter gegeben hast. ist eng mit "1." verbunden, aber nicht identisch. wenn das video von ihr nun als "stream" angeboten wurde und du das aufgenommen hast als .avi bspw. und dann noch irgendwie getrennt als 3 .rar anbietest, dann ist selbst das "urheberrecht" in einer grauzone verschwunden, da du nicht die file angeboten hast, für welche sie dich anklagen würden.
ich denke dieser punkt ist allgemein irrelevant, aber könnte je nach situation sinnvoll sein es zu erwähnen.


ajo, das mal von mir dazu. ich hab mir den kram nicht aus den fingern gesaugt, hatte in den letzten 2 jahren paar geschichten die "ähnlich" (die "" sind hier wichtig, da schon einige abweichungen vorkamen) waren aber in die gleiche richtung ziehen.

juristische richtigkeit kann ich aber nicht garantieren, da müsstest du u.U. mit einem anwalt o.ä. sprechen, evt. gibts in D auch anti-rep stellen für sowas.

die aktion find ich irgendwie funny. frage mich nur, aus welchem grund du das gemacht hast *G* aber geht mich ja auch nichts an ;)
06/19/2006 01:17 S.A.L.O.M.O.N.#12
ich hab das video ja gesehen ^^
löl, jojo , aber auf der seite auf der du es hochgeladen hast stand damals auch das es jemand bestimmtest ( also jemand mit aca ) dort hochgeladen hat , wenn sie nun die seite wiederfinden und dann rausfinden das der aca dir gehört haben sie doch ziemlich sicher beweise , .....aber so genau weiß ichs nu nich , frag deinen rechtsanwalt ...
06/19/2006 14:42 vali#13
nicht besonders schlau das hier zu posten, wo es jeder lesen kann - du gibts immerhin praktisch im post zu, das gemacht zu haben
wenn das jmd. von denen zufällig in die hände bekommen sollte, können sie es schon gegen dich verwenden...
mfg
06/19/2006 15:01 Pipodon#14
stimmt finde ich auch vali aber ist wohl eher unwahrscheinlich
06/19/2006 15:06 CyRuSTheViRuS#15
hört auf mich mit pms vollzubomben ihr notgeilen schweine x.x wenn ihr das video haben wollt fragt marie verdammicht