[Frage]Aussagen

05/12/2010 14:28 Streckbank#1
Hallo OT

ich habe ein paar fragen die WIRKLICH erst gemeint sind

ich bin jetzt zeuge davon das eine person etwas gesagt hat
um genauer zu sein eine drohung in der schule ...
und ich muss aussagen

also in der schule wurde ich schon gefragt und ich habe gesagt/geschrieben das ich es gehört habe aber nicht weis woher es kam obwohl ich weis woher es kam
und jetzt muss ich halt im polizeipräsidium aussagen
mach ich mich strafbar wenn ich jetzt was anderes sage??*
darf ich ggf auch schweigen??

was heisen die folgenden sätze??
Quote:
Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste
*
Quote:
Die vorsätzliche Falschaussage ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss getätigt wurde
das war es erstmal
ich meine es jetzt wirklich ernst es geht nicht um ein kleines verbrechen

Quelle der zitate: wikipedia
05/12/2010 14:54 Ide.#2
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Originally Posted by Streckbank View Post
Hallo OT

ich habe ein paar fragen die WIRKLICH erst gemeint sind

ich bin jetzt zeuge davon das eine person etwas gesagt hat
um genauer zu sein eine drohung in der schule ...
und ich muss aussagen

also in der schule wurde ich schon gefragt und ich habe gesagt/geschrieben das ich es gehört habe aber nicht weis woher es kam obwohl ich weis woher es kam
und jetzt muss ich halt im polizeipräsidium aussagen
mach ich mich strafbar wenn ich jetzt was anderes sage??*
darf ich ggf auch schweigen??

was heisen die folgenden sätze??


*

das war es erstmal
ich meine es jetzt wirklich ernst es geht nicht um ein kleines verbrechen
Wenn du dich selbst belasteten könntest mit der Aussage, darfst du schweigen. Im anderen Falle jedoch nicht. Aßer du hastn' guten Anwalt, aber solang du nur zum Gespräch must, brauchst du auch kein Anwalt ... außer du hängst in der Sache mit drinne!

Falsch Aussagen können das Polzeiverfahren aufhalten oder auf andere Personen umlenken und sowas wird mit hoher Geldstrafe aber auch Freiheitstrafe geahndet.
05/12/2010 14:55 Rikkami#3
Geh auf Juristen-Foren?
05/12/2010 14:55 Braver-Junge!#4
sag mal
was den gedroht O.o
05/12/2010 14:55 Streckbank#5
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Originally Posted by Ide. View Post
Wenn du dich selbst belasteten könntest mit der Aussage, darfst du schweigen. Im anderen Falle jedoch nicht.
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
05/12/2010 14:58 Fevii#6
Quote:
in Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste
auf nichts antworten wobei du beteiligt bist und du dir am ende ne Strafe einhandelst

Quote:
Die vorsätzliche Falschaussage ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss getätigt wurde
nicht lügen sonst gibts ärger von Mami Papi und der Polizei
05/12/2010 14:58 DasNiveau#7
Quote:
Originally Posted by Streckbank View Post
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
Nein du kannst auf Unzustelleungsfähig zu dem Zeitpunkt plädieren. Das soll heissen du kannst sagen du warst zu dem Zeitpunkt geschockt, wenn du jetzt mit der Warheit rausrückst passiert dir nichts.
05/12/2010 15:01 Streckbank#8
Quote:
Originally Posted by DasNiveau View Post
Nein du kannst auf Unzustelleungsfähig zu dem Zeitpunkt plädieren. Das soll heissen du kannst sagen du warst zu dem Zeitpunkt geschockt, wenn du jetzt mit der Warheit rausrückst passiert dir nichts.
achso
also ich darf nur schweigen wenn ich mir selbst damit schade also ich dabei eine straftat zugebe wenn ich was sage

naja ich muss jetzt leider weg
ich gucke nochmal in den thread
05/12/2010 15:09 Ide.#9
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Originally Posted by Streckbank View Post
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
Sag ambesten die Warheit, außer wenn es dich selbst belastet!
05/12/2010 16:41 Dr.Ðəmølitιoη#10
Quote:
Originally Posted by Ide. View Post
Sag ambesten die Warheit, außer wenn es dich selbst belastet!
Auch dann sollte man die Wahrheit sagen o_ô
Wenn man sich selbst belastet und etwas zugibt (sofern man es getan hat) gibt es mildernde Umstände und man wird nicht ganz so hart bestraft. Sollte man etwas zugeben was man nicht getan hat, hat man ebenfalls den kürzeren gezogen, denn auch das fällt unrer Falschaussage und ist Strafbar ;)

(Sat.1 Nachmittag is was tolles xD)
05/12/2010 19:44 Streckbank#11
ich habe nichts schlimmes getan ich bin nur zeuge einer drohung

naja das ist echt miese
05/12/2010 19:50 RuSh3r#12
O_o

Hättest mich auch mal fragen können du pfosten :p