Kino.to

04/07/2010 21:01 [-Lee-]#1
Ich wollte mich mal grade Erkundigen wie die Aktuelle Rechtslage ist was Kino.to movie2k.com und so ist.
Ist es jetzt für mich strafbar da Filme an zu schauen oder nicht?
Gibt ja manche leute die Sagen ja und manche NEIn würde gerne wissen wie es Jetzt wirklich.
Google spuckt nur ungenaue sachen aus oder zu alte.

mfg
®oTTe®
04/07/2010 21:23 Mr3ddy#2
beides Strafbar, sie einzustellen / anzuschauen ..
04/07/2010 21:24 -20-Sawboy-20-#3
Ich sag Ja weil ist fast so ob du dir denn Film herunterlädst und das ist auch starfbar
04/07/2010 21:25 moneymaker14#4
Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
04/07/2010 21:28 Kohlenstoffdioxid#5
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Originally Posted by moneymaker14 View Post
Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
die werden ja zwischengespeichert oder sowas :confused:
04/07/2010 21:29 [-Lee-]#6
genau das mein ich , die einen sagen es ist illegal anzuschauen die andenr sagen es ist legal .... könnte mal einer mit fachwissen posten und dann auch noch begründen warum?
04/07/2010 21:30 Mr3ddy#7
Gemäß § 106 Abs. 1 UrhG, einer Vorschrift aus dem Nebenstrafrecht, für die der allgemeine Teil des StGB also entsprechend gilt, darf ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

Das vorsätzliche Downloaden einer urheberrechtlichen Datei gestaltet sich bereits seit längeren als strafbare Verletzung von § 106 Abs. 1 UrhG, vgl. z.B. LG Braunschweig, MMR 2003, 755 ff.

und jetzt ruhe ihr newfaqs ...
04/07/2010 21:31 .cany#8
Ehm videos runderladen ist nicht strafbar nur videos uploaden is strafbar deshalb is ja auch dieses ganze torrent schei** und so strafbar weil wenn du z.b. ein film runderlädst hat jem auf deine datein zugrief und ladet sie von dir runder
04/07/2010 21:31 [-Lee-]#9
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Originally Posted by Mr3ddy View Post
Gemäß § 106 Abs. 1 UrhG, einer Vorschrift aus dem Nebenstrafrecht, für die der allgemeine Teil des StGB also entsprechend gilt, darf ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

und jetzt ruhe ihr newfaqs ...
ja klar aber für mich als knub hört sich das so , das der typ der das reingestellt hat , gg das gesetz verstoßen hat
04/07/2010 21:34 CrankG#10
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Originally Posted by moneymaker14 View Post
Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
Nein

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Originally Posted by cany97 View Post
Ehm videos runderladen ist nicht strafbar nur videos uploaden is strafbar deshalb is ja auch dieses ganze torrent schei** und so strafbar weil wenn du z.b. ein film runderlädst hat jem auf deine datein zugrief und ladet sie von dir runder
Falsch


Es ist lediglich so, dass zur Zeit in Deutschland nur die Bereitsteller uhrheberechtlich geschützen Contents aktiv verfolgt werden. Bloß weil etwas nicht verfolgt wird, heißt das aber nicht das es auch legal wäre.
04/07/2010 21:35 Mr3ddy#11
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Originally Posted by ®oTTe® View Post
ja klar aber für mich als knub hört sich das so , das der typ der das reingestellt hat , gg das gesetz verstoßen hat
ja wenns für dich so anhört kann dir hier keiner weiterhelfen ...
04/07/2010 21:36 [-Lee-]#12
CrankG dank dir soweit schonmal , also wenn ich das richtig verstanden habe vidos anschauen da ist illegal aber wird nicht verfolgt?
04/07/2010 21:37 Kohlenstoffdioxid#13
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Originally Posted by ®oTTe® View Post
also wenn ich das richtig verstanden habe vidos anschauen da ist illegal aber wird nicht verfolgt?
JA MAN

und jetz #KLO
04/07/2010 21:40 Noxian#14
Ne. Das mit kino.to ist wieder mal eine berühmte Grauzone des Deutschen Rechtsstaats.
Wie erwähnt, ist das bereitstellen und herunterladen Urheberrechtlich geschützten Materials strafbar, aber das pure ansehen solchen Materials ist, wie manche nicht glauben, legal auf gewisse Weise. Denn wie jeder weiss wird das gestreamte Material ja zwischengespreichert. Also habt ihr es ja indirekt runtergeladen, was widerum strafbar ist.
Ist komisch. Naja. Das wäre jetzt geklärt.
04/07/2010 21:47 exeduz#15
Beides illegal. Uploaden und Downloaden (beim "streamen" läd man den Film auch auf den Computer, wenn meist auch nur temporär)