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... undQuote:
Welche Folgen hat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft auf Kleinanzeigen ausschließlich private Verkäufer, die innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Verkaufs- oder Einnahmegrenzen überschreiten:
- mindestens 30 Transaktionen abgeschlossen und/oder
- 2.000 Euro (oder mehr) verdient
Sobald du die Grenzen über erfolgreiche Transaktionen erreichst, informieren wir dich über die nächsten Schritte. Neben den Verkaufsdaten, die du bei unserem Zahlungsdienstanbieter OPP sehen kannst, werden wir dich gegebenenfalls bitten, fehlende Angaben (siehe Frage Welche Daten werden wann und an wen übermittelt?) nachzureichen. Wenn wir schließlich Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, informieren wir dich erneut über den Umfang und Inhalt der übermittelten Daten.
Quote:
Welche Daten werden wann und an wen übermittelt?
Wir informieren dich, sobald wir Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dazu gehören unter anderem die Zahl der erfolgreichen Transaktionen und der erzielte Gesamtbetrag. Daneben zählen folgende Daten dazu:
- Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum),
- dein steuerlicher Sitz (in der Regel dein Wohnort),
- deine Steuer-Identifikationsnummer sowie
- deine Anschrift.
Wir melden diese Daten immer bis zum 31. Januar eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Du erhältst eine Kopie der übermittelten Daten. Du kannst dir sicher sein, dass wir diese Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen nur zu diesem Zweck erheben und ausschließlich an die Finanzbehörden herausgeben.
In seltenen Fällen beauskunften wir entsprechende Daten auf Anfrage und bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage – dazu waren wir auch schon bislang verpflichtet.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat - vor allem bekommst du dafür Lebenslang und deine Leiche wird dann sogar noch zur Abschreckung ans Finanzgebäude gehangen, wenn du auch nur 10€ in D-Land hinterziehst - was erwartest du?Quote:
ich weiß nicht wie sehr man hier drauf eingehen kann vllt kann mich auch jemand auf Discord schreiben aber kann man das nicht irgendwie umgehen? Multiaccounts oder noch bessere "tricks"? Würd auch zahlen für die Infos, wenn ihr näheres wisst schreibt mir privat mal
Schau, wenn du keine Zahlungen direkt bei Kleinanzeigen akzeptierst über das "Sofort bezahlen" oder wie das auch heißt dann ist es egal. Diese Inserate zählen nicht als "gekauft". Ergo wird da auch nichts gemeldet.Quote:
aber bei Kleinanzeigen muss man keine Steuer nr angeben, siehst du das immer noch so oder würdest du sagen es gibt da Mittel und Wege? Vllt hat ja ein anderer paar Ideen
Habe folgendes dazu gefunden:Quote:
Schau, wenn du keine Zahlungen direkt bei Kleinanzeigen akzeptierst über das "Sofort bezahlen" oder wie das auch heißt dann ist es egal. Diese Inserate zählen nicht als "gekauft". Ergo wird da auch nichts gemeldet.
Falls du doch diese Option verwendest:
Kleinunternehmen ist zügig gemacht und sofern du unter 22.000 € im Jahr bleibst an Umsatz, musst du auch keine Mwst abführen. Brauchst auch kein Steuerberater, EÜR reicht.
Klingt ganz danach, als wenn das bekannt ist und jeder Zeit gestopft wird.Quote:
Ebay-Kleinanzeigen handelt frei nach dem Motto, keine Informationen, also auch keine Meldung. Hier werden Daten nur an das Finanzamt weiter gegeben, wenn der Schwellenwert über die Käufe erreicht wird, die über das plattformeigene Zahlungssystem abgewickelt werden. Die Plattformbetreiber sind der Auffassung, dass die Personen nur dann als Anbieter im Sinne des Gesetzes gelten, wenn die Bezahlung über die Plattform abgewickelt wird.
Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich dies allerdings nicht. Hier heißt es: Eine Plattform ist jedes, auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ein Nutzer hingegen ist jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger, die oder der eine Plattform in Anspruch nimmt. Ob dieses „Inanspruchnehmen“ der Plattform wirklich beinhalten muss, dass die Zahlung über die Plattform abgeschlossen werden muss oder ob es sich bereits um eine Inanspruchnahme handelt, wenn die Kontaktaufnahme und die Absprache der Vertragsbedingungen über die Plattform geschieht., geht aus dem Gesetzeswortlaut nicht hervor.
Jop, aber noch kann er, theoretisch natürlich ein Konto erstellen per E-Mail und dann sein Geschäft führen bis das irgendwann behoben wird. Wenn irgendwann nach Steuer-ID, Adresse usw. gefragt wird dann sollte er wissen, OK ab jetzt wird gemeldet. War natürlich klar das die schwarzen Schafe von eBay und co dann auf Kleinanzeigen, Shpock usw. switchen. Bin davon auch nicht überzeugt, 2k € sind schnell erreicht, selbst als Privater. Da reichen 1-2 Gaming PCs dafür.Quote:
Habe folgendes dazu gefunden:
Klingt ganz danach, als wenn das bekannt ist und jeder Zeit gestopft wird.
Würde in meinen Augen auch Sinn machen, weil die halt auch die Chats etc. ja sehen wollen - nach Bedarf.
Denke, da wollen die genau sowas rausfischen... Kein Plan
Weirde Welt geworden.... :feelsbadman: