Ebay Spaßbieter Anzeigen?

05/07/2019 18:19 oxyyy#1
Servus,

hoffe bin hier im richtigen Bereich.

Ich habe auf Ebay einen Fortnite Account verkauft, auf diesen wurde geboten.

Dann habe ich eine E-Mail bekommen das der Artikel entfernt wurde wegen Urheberrecht da Fortnite den verkauf ja nicht gestattet.

Jedenfalls war der Artikel aber noch gar nicht entfernt und ich habe das Angebot beendet.
Logischerweise hat der höchstbietende den Artikel dann gewonnen.


Er meldet sich aber seit 4 Tagen nicht und der Acc wurde erstellt an dem Tag an dem geboten wurde.

Ich gehe stark von einem Fakebieter aus.


Meine Frage nun:
Ich weiß, das ein Kaufvertrag entstanden ist und ich ihn eig. Anzeigen könnte.

Aber ist dies bei mir auch der Fall? Da Fortnite ja den verkauf von Accs verbietet und Ebay den Artikel löschen wollte?

Dennoch ist es ja ein Kaufvertrag..

Ich weiß natürlich das ich nach 4 Tagen eh keine Anzeige machen sollte, werde auch noch viel länger warten. Wollte es aber mal für den Fall der Fälle wissen.

gruß
05/07/2019 18:23 Young Krillin#2
Würde ein Kaufvertrag nicht erst zu stande kommen wenn er die Aktion gewonnen hätte?
Da du/ebay sie beendet habt gab es ja keine erfolgreiche Aktion.
05/07/2019 18:25 NLE#3
2 sekunden google

Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden.
05/07/2019 18:40 oxyyy#4
Ja wenn er sein Gebot abgibt stimmt er aber schon zu.
Ich hab sie beendet und an den höchstbietenden verkauft.
Alles Legitim. Er ist auch laut Ebay der Offizielle Käufer.

Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen.


Was mir halt etwas unruhe macht bzw ist Unsicher, ist die Sache, das man Fortnite Accs nicht verkaufen darf laut Hersteller / Eigentümer.

Nicht das ich mir am Ende ins eigene Bein schieße?
05/07/2019 18:51 MIZAN#5
Quote:
Originally Posted by oxyyy View Post
Was mir halt etwas unruhe macht bzw ist Unsicher, ist die Sache, das man Fortnite Accs nicht verkaufen darf laut Hersteller / Eigentümer.

Nicht das ich mir am Ende ins eigene Bein schieße?
Du verstößt dadurch höchstens gegen die AGB von Fortnite. Aber nicht gegen irgendein Gesetz.
05/07/2019 18:54 Eule#6
jo zeig mal jemanden an fürn 100er ...
stell neu rein und heul nicht
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05/07/2019 19:14 oxyyy#7
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Originally Posted by Eule View Post
jo zeig mal jemanden an fürn 100er ...
stell neu rein und heul nicht
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Es wurden 750€ geboten.
Ist für mich ne menge Holz und ich sehs nicht ein das jemand nur aus Spaß bietet.

Außerdem habe ich mit dem Geld nun gerechnet.

Will mir mit ner eventuellen Anzeige halt nur nicht selbst ins Bein schießen..

Edit: Laut den Infos in dem Link wird höchstwahrscheinlich nur ein geschäftlicher Handel abgemahnt ein ein EINMALIGER Verkauf birgt wohl eher keine Risiken.

Dann sollte doch alles i.O. sein?
05/09/2019 13:49 Kyrx#8
Ich denke mal nicht das du ihn anzeigen kannst, weil du hast ja selber verbotene Dinge getan und da denke ich wenn Fortnite das mit kriegst wird der Account gebannt und dann hast du nichts mehr. Lass es einfach einen Spaßbieter sein und verzichte auf diese Anzeige denn ihr habt beide nicht das richtige getan vielleicht hat er einfach nur Angst erwischt zu werden deshalb meldet er sich nicht.
05/09/2019 15:45 xCyburn#9
Quote:
Originally Posted by oxyyy View Post
Es wurden 750€ geboten.
Ist für mich ne menge Holz und ich sehs nicht ein das jemand nur aus Spaß bietet.

Außerdem habe ich mit dem Geld nun gerechnet.

Will mir mit ner eventuellen Anzeige halt nur nicht selbst ins Bein schießen..

Edit: Laut den Infos in dem Link wird höchstwahrscheinlich nur ein geschäftlicher Handel abgemahnt ein ein EINMALIGER Verkauf birgt wohl eher keine Risiken.

Dann sollte doch alles i.O. sein?
Ne Anzeige bringt dir im ersten Moment aber auch nicht dein Geld wieder. Wenn der Preis deutlich über dem Marktwert liegt, dann wirste da sowieso nichts kriegen, da es als Spaßgebot gelten wird. Der vermeintliche Käufer kriegt dann höchstens eine Strafe.
05/09/2019 15:55 .Brate™#10
Die Anzeige bewirkt höchstens das du mehr Aufmerksamkeit bekommst als dir eigentlich Lieb ist und nachher dein Account gesperrt ist. Scheiß drauf und beiß in den sauren Apfel und stell es einfach neu rein.
05/12/2019 20:39 Mejmo#11
Einfach nochmal anbieten, lass es lieber sein bevor dein Account noch gesperrt wird.
05/12/2019 20:48 sL1Me#12
Wenn eBay den Artikel löschen wollte, hat er sicherlich auch eine Benachrichtigung darüber bekommen, dass er den Artikel erworben hat... (was irgendwie paradox ist, weil du die Auktion doch Abgebrochen hast?) ...aber der Artikel aus xy Gründen entfernt wurde. Dass würde erklären, warum er sich nicht meldet. Das es ein Fakeaccount ist - Na ja, davon musst du eBay erst einmal überzeugen. Ich gehe davon aus, dass eBay den Arsch ganz eng zusammenziehen wird, wenn es darum geht, dass ihre Plattform zu unterwandern ist. Egal in welcher Form.

Ob du es jetzt wieder Anbieten solltest, musst du selbst entscheiden. Würde es eBay nicht wieder löschen? Würde dein eBay Account nicht darunter leiden?
05/20/2019 17:49 stewie-griffin#13
Sowas passiert mir auch öfter. habe mich diesbezüglich schon mit eBay auseinander gesetzt, aber wenn der Käufer nunmal nicht zahlen möchte, ist nichts zu machen.
05/21/2019 22:47 ZENS!ERT#14
Anzeigen kannst du ihn natürlich, die Frage ist jedoch ob du Erfolgsaussichten hast. Und die hast du meiner Meinung nach nicht, da du bereits vor der Beendigung der Auktion eine Email von eBay erhalten hast, mit der Begründung, dass der Verkauf aufgrund der Urheberrechtverletzung nicht gestattet ist.

Ansonsten hätte man natürlich sehr gute Chancen einen Spassbieter anzuzeigen, wenns um andere Güter ginge.
05/30/2019 23:26 HybridTheory123#15
Du kannst höchstens zivilrechtlich dagegen vorgehen, was eine Strafanzeige da soll, weiß ich nicht.
Prinzipiell hättest du einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Allerdings könnte man auch mit einem Sachmangel argumentieren, um vom Kaufvertrag zurücktreten (weil die Nutzung eines Dritten bei Verkauf theoretisch nicht möglich ist) oder aber, und das wird es vermutlich häufiger sein, der Kaufvertrag wird direkt angefochten. Sei es wegen Irrtums oder gar wegen Täuschung.

Bei allen anderen Artikeln würde ich es zivilrechtlich versuchen, bei einem Account, der gem. der AGB des Entwicklers gar nicht gehandelt werden darf, sehe ich die Erfolgsaussichten eher schlecht.