In deinem Fall könnte es sich um Hehlerei (§ 259 StGB) handeln, da E-Whoring ebenfalls ein Strafdelikt ist.
D. h.
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete
rechtswidrige Tat erlangt hat,
ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:
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Zu befürchten, dass die Polizei bzw. die Kripo ein Ermittlungsverfahren v. A. w. einleitet, ist in dem Fall mangels öffentlichen Interesses bzw. Geringfügigkeit (§ 153 StPO) nicht gegeben.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Betrogene eine Anzeige erstattet. Dann ist die Polizei
verpflichtet, polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen (sofern jemand auf dumme Gedanken kommt).
Wenn die Ermittlungen erstmal gegen den Täter laufen, kann es durchaus sein, dass du ebenso befragt wirst, höchstwahrscheinlich als Beschuldigter, da der Täter die 25€ Amazon-Karte durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat und du diese angekauft hast (Hehlerei).
Du kannst also wegen Hehlerei belangt werden. Ich vermute jedoch, sollte der Betrogene eine Anzeige erstatten, dass das Ermittlungsverfahren gegen dich ebenso wegen Geringfügigkeit/mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird.
Disclaimer: ich bin
kein Anwalt. Das heißt, dass der oben geschriebene Text
nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.