GDPR - Permanent entbannt werden

01/09/2019 16:29 str1nT#1
Closed
01/09/2019 16:48 Aimless Angel#2
Bisschen mehr Kontext? Wo genau zum Beispiel?
01/09/2019 16:48 !llu#3
Wenn du hier eine ernsthafte Antwort bekommen möchtest solltest du schon spezifieren auf welchen Teil der GDPR du genau hinausmöchtest...
01/09/2019 17:39 i0N#4
Ich gehe davon aus, du sprichst auf etwas in Richtung IP-Bann und Recht auf Vergessenwerden an? In dem Fall: Nö.

DSGVO (GDPR) Art. 6, 1f.

Da in diesem Fall ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht, welches deinem Interesse (dem Vergessen der IP-Adresse) überwiegt, hast du da kein Anrecht drauf. Bzw. im Klartext, du kannst von deinem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen, in dem Fall hat der Anbieter aber weiterhin das Recht, deine IP-Adresse für sein berechtigtes Interesse - den IP-Bann - zu verarbeiten (und nur dafür).