Bearbeitungsgebühr

02/27/2018 21:53 TakaneChan#1
Darf man in diesen beiden Situationen eine bearbeitungsgeühr verlangen ?

Bsp. 1 - Eine Firma versucht Geld von meinem Konto abzuheben und ich habe kein Geld drauf. Sie weißen mich schriftlich darauf hin und verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr.

Bsp. 2 - Eine Firma zieht mir zu viel Geld ab, ich weiße sie schriftlich darauf hin und ich verlange eine Bearbeitungsgebühr.

Habe im internet leider nichts richtiges gefunden
02/27/2018 22:03 SayzAngel#2
5 Sekunden gegoogelt.

Zur Frage 1: Ja

Zur Frage 2:
Quote:
Ist problematisch: Eine Anspruchsgrundlage kann man in bestehenden Schuldverhältnissen finden (notfalls 280I) sowie bei klar deliktischen Handeln (823I oder II in Verbindung mit einem Verbotsgesetz, da gehören unter anderem auch einige wettbewerbsrechtliche Normen dazu). Für diesen Fall kann man die entstehenden Schäden (inklusive Zeitaufwand oder Anwaltsgebühren) ersetzt verlangen. In allen anderen Fällen wohl kaum. Allerdings ist man auch nicht verpflichtet, auf unberechtigte Ansprüche überhaupt zu antworten. Nachteile entstehen im außergerichtlichen Schriftwechsel auch nicht, wenn man einfach schweigt. Erst im gerichtlichen Verfahren sollte man zur Vermeidung von prozessualen Nachteilen reagieren - aber da bekommt der Obsiegende die Kosten ja vom Unterlliegenden ersetzt (91ff ZPO).
Gruß
Marcus
02/28/2018 11:28 Krotus#3
Warum solltest Du das Recht habe irgendeine Gebühr zu verlangen?
Natürlich ist es rechtens das sie die entstandenen Gebühren abbuchen, wenn dein Konto nicht gedeckt war.

Wenn Dir unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht wird, dann kannst Du die Rückzahlung samt Zinsen verlangen für die Zeit. Da es momentan aber 0,01% oder so gibt ist das quasi nix.