Hilfe bei den Ausbildungsrechten

10/27/2017 17:44 ryder227#1
Hey Leute,

Also die lage ist wie folgt:

Die Person hat eine Ausbildung angefangen und müsste eigentlich in die Berufsschule die 40km entfernt ist, da das aus Betrieblichen Gründen nicht geht, da die andere Auszubildende dort schon ist und nicht beide gleichzeitig weg sein dürfen, musste die Person in die Berufsschule 100km entfernt. Nun ist jetzt dadurch ein Kostenmehraufwand von 120-150€~ dabei. Wie sieht das nun aus? Ihr wurde eigentlich versprochen, dass die komplette Fahrt bezahlt wird und nun nicht mehr. Gibts da irgendeine Reglung? Gegoogled hab ich nur, dass der mehraufwand bezahlt werden muss, nur war das nie eine Seriöse Quelle.

Hat da jemand eine Antwort drauf mit Quelle?
10/27/2017 18:48 Seskahin#2
Kündige und nutz Deine Probezeit aus
10/27/2017 19:10 Drewfire#3
Also wenn die Schule sowieso schonmal weiter weg ist, hat Sie Anspruch auf Fahrtgeld.
Wie viel genau das ist, muss man klären lassen oder eben selbst recherchieren.

Quote:
und nicht beide gleichzeitig weg sein dürfen,
Wer erzählt so einen Müll? Natürlich dürfen Auszubildende gleichzeitig in der Schule sein.
10/27/2017 19:18 Seskahin#4
Brauchen einen der zur Sklaven arbeit da bleibt...
10/27/2017 19:32 Drewfire#5
Quote:
Originally Posted by Seskahin View Post
Brauchen einen der zur Sklaven arbeit da bleibt...
Ist normal, dass ein Betrieb das versucht, aber ist nicht rechtens den Azubi von der näheren Schule fern zu halten, nur damit nicht beide gleichzeitig weg sind.
10/27/2017 19:42 EDO SAIYA#6
Mal bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, die helfen dir!
10/27/2017 20:04 ryder227#7
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Originally Posted by Seskahin View Post
Kündige und nutz Deine Probezeit aus
Ist nicht für mich, aber die Person ist glücklich in der Ausbildung, alles ist perfekt sonst.

Quote:
Originally Posted by Zonkee View Post
Also wenn die Schule sowieso schonmal weiter weg ist, hat Sie Anspruch auf Fahrtgeld.
Wie viel genau das ist, muss man klären lassen oder eben selbst recherchieren.


Wer erzählt so einen Müll? Natürlich dürfen Auszubildende gleichzeitig in der Schule sein.
Nee, die wollen halt nicht das beide Auszubildenden gleichzeitig weg sind.

Quote:
Originally Posted by Zonkee View Post
Ist normal, dass ein Betrieb das versucht, aber ist nicht rechtens den Azubi von der näheren Schule fern zu halten, nur damit nicht beide gleichzeitig weg sind.
Naja im endeffekt ist das rechtens. Solange ein guter Betrieblicher Grund da ist, kannst du das legal machen. Nur das mit dem Fahrtgeld bräuchte ich eine offizielle Quelle.
10/27/2017 20:19 xCyburn#8
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Originally Posted by ryder227 View Post
Ist nicht für mich, aber die Person ist glücklich in der Ausbildung, alles ist perfekt sonst.



Nee, die wollen halt nicht das beide Auszubildenden gleichzeitig weg sind.



Naja im endeffekt ist das rechtens. Solange ein guter Betrieblicher Grund da ist, kannst du das legal machen. Nur das mit dem Fahrtgeld bräuchte ich eine offizielle Quelle.
Haha, also 60km mehr und vorallem noch deutlich mehr Zeit einplanen? Würde ich nie machen, so eine Regelung gibt es nicht. Er kann sich in der Schule anmelden wo er möchte, der Betrieb muss ihm dann die Schulzeit gewähren, Beruffschule geht vor Betrieb. In der Schule lernst du die Theorie, im Betrieb das praktische, also soll er mal seine Eier in die Hand nehmen und sich nicht schikanieren lassen, das geht nämlich gar nicht.
10/27/2017 20:29 ryder227#9
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Originally Posted by xCyburn View Post
Haha, also 60km mehr und vorallem noch deutlich mehr Zeit einplanen? Würde ich nie machen, so eine Regelung gibt es nicht. Er kann sich in der Schule anmelden wo er möchte, der Betrieb muss ihm dann die Schulzeit gewähren, Beruffschule geht vor Betrieb. In der Schule lernst du die Theorie, im Betrieb das praktische, also soll er mal seine Eier in die Hand nehmen und sich nicht schikanieren lassen, das geht nämlich gar nicht.
Wieso verbreitet ihr alle so eine falsche Information, natürlich kann der Betrieb dich auf eine andere Berufsschule schicken (wenn bestimmte kriterien erfüllt sind ), wenn es Betrieblich veranlagt ist. Berufsschule geht über Arbeit aber hier war ja nie die rede von was anderem. Und die Schulzeit usw. wird auch gewährt, wie gesagt, alles ist perfekt. Nur war meine Frage, ob der Mehraufwand vom Betrieb übernommen werden muss. Im endeffekt ist die neue Schule besser als die andere, nur die Kosten sind halt schlecht.
10/27/2017 20:35 Fevii#10
Warum fragst du nicht einfach bei der IHK nach? die sind beim Thema Ausbildung dein Ansprechpartner und müssten sich mit der rechtlichen Lagen auskennen. Falls diese Ausbildung nicht in DE stattfindet... naja
10/28/2017 21:32 Brisgau2908#11
Es ist glaub ich nicht verpflichtend die Kosten zu erstatten, allerdings sind die meißten Arbeitgeber so nett und erstatten die Kosten. 150€ sind für eine Firma meißtens nicht wirklich viel geld
10/28/2017 21:34 eCyler#12
Quote:
Gibts da irgendeine Reglung?
Die Ausbildungsvergütung muss die Fahrtkosten zum Betrieb und der Schule decken, wenn sie das tut gibt's nicht mehr. Wenn er zuwenig Geld bekommt hat er Anspruch auf mehr(sofern nicht im Tarifvertrag geregelt, das muss er dann mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft regeln).

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Gehalt, er soll froh sein, überhaupt was zu bekommen. War früher anders. Es müssen nur die Kosten gedeckt werden + ein kleines Taschengeld.