So,habe die Tage mal über etwas nachgedacht und wollte mal schauen ob mir hier ein paar Füchse etwas dazu sagen können b.z.w mir kurz sagen können ob ja oder nein,da ich mich nie wirklich damit befasst habe,nun zum Thema.
Vor Ca einem bis anderthalb Jahren habe ich auf Ebay kleinanzeigen Etwas für eine größere summe Geld gekauft,die Ware nie Erhalten und eine Anzeige wegen Betrug erstattet,es allerdings dabei belassen b.z.w nicht das Hintergrundwissen gehabt dass ich das Geld Privat zurückklagen muss,bei der Angezeigten Person,darüber ist alles belegbar,allerdings habe ich aufgrund von weiterreichen des Falls nie Post von der Polizei bekommen,das die Ermittlungen o.ä eingestellt wurden.
Nun möchte ich morgen versuchen bei der Polizei anzurufen oder nächste Woche dort persönlich zu erscheinen und nach Möglichkeiten den Polizisten der zuständigen Behörde b.z.w den Polizisten mit dem ich die Anzeige erstattet habe zu erreichen und dort nachzuhaken. ( falls der nicht schon in Rente ist .. =)
Außerdem würde ich gern wissen ob der Klageanspruch für den bereits begangenen Betrug verfallen kann oder ob ich noch die Möglichkeiten habe eine Klage einzureichen um vielleicht das Geld doch noch wieder zurückzubekommen.
Falls jemand davon Ahnung hat,oder vielleicht eine Ähnliche Situation erlebt hat,kommentiert =)
Vor Ca einem bis anderthalb Jahren habe ich auf Ebay kleinanzeigen Etwas für eine größere summe Geld gekauft,die Ware nie Erhalten und eine Anzeige wegen Betrug erstattet,es allerdings dabei belassen b.z.w nicht das Hintergrundwissen gehabt dass ich das Geld Privat zurückklagen muss,bei der Angezeigten Person,darüber ist alles belegbar,allerdings habe ich aufgrund von weiterreichen des Falls nie Post von der Polizei bekommen,das die Ermittlungen o.ä eingestellt wurden.
Nun möchte ich morgen versuchen bei der Polizei anzurufen oder nächste Woche dort persönlich zu erscheinen und nach Möglichkeiten den Polizisten der zuständigen Behörde b.z.w den Polizisten mit dem ich die Anzeige erstattet habe zu erreichen und dort nachzuhaken. ( falls der nicht schon in Rente ist .. =)
Außerdem würde ich gern wissen ob der Klageanspruch für den bereits begangenen Betrug verfallen kann oder ob ich noch die Möglichkeiten habe eine Klage einzureichen um vielleicht das Geld doch noch wieder zurückzubekommen.
Falls jemand davon Ahnung hat,oder vielleicht eine Ähnliche Situation erlebt hat,kommentiert =)