Hallo Leute, ich habe vor ca 20 Tagen ein Samsung Galaxy S6 neu verschweißt bei EBay verkauft. Das Gerät habe ich geschenkt gekriegt, also hatte ich keinen Kaufbeleg was ich auf Nachfrage auch bestätigt habe.
Die Beschreibung war :
Verkaufe ein Brandneues Samsung Galaxy S6 in der Farbe White Pearl mit 32GB Speicherkapazität.
Das Handy ist versiegelt und unbenutzt.
Da Privat Verkauf keine Rücknahme.
Jetzt 20 Tage nach kauf schreibt mir der Kunde, dass das Gerät kein deutsches sei was man den Bildern entnehmen konnte, da es auf englisch beschrieben war. Er sagt das ich genau so wie ich angegeben habe das das Handy kein SIM lock hat angeben muss das es nicht aus Deutschland ist. Darauf hin meinte ich das ich alle Angaben ohne das Handy zu öffnen angegeben habe. Der Kunde behauptet das kein Privat Verkauf abgeschlossen wurde, da ich falsch Angaben gemacht habe.
Glaubt ihr der Kunde liegt im Recht oder soll ich nicht mehr auf ihn eingehen ? Er möchte angeblich rechtliche Schritte einleiten.
LG
Die Beschreibung war :
Verkaufe ein Brandneues Samsung Galaxy S6 in der Farbe White Pearl mit 32GB Speicherkapazität.
Das Handy ist versiegelt und unbenutzt.
Da Privat Verkauf keine Rücknahme.
Jetzt 20 Tage nach kauf schreibt mir der Kunde, dass das Gerät kein deutsches sei was man den Bildern entnehmen konnte, da es auf englisch beschrieben war. Er sagt das ich genau so wie ich angegeben habe das das Handy kein SIM lock hat angeben muss das es nicht aus Deutschland ist. Darauf hin meinte ich das ich alle Angaben ohne das Handy zu öffnen angegeben habe. Der Kunde behauptet das kein Privat Verkauf abgeschlossen wurde, da ich falsch Angaben gemacht habe.
Glaubt ihr der Kunde liegt im Recht oder soll ich nicht mehr auf ihn eingehen ? Er möchte angeblich rechtliche Schritte einleiten.
LG