Ebay Kunde will Geld zurück?

07/01/2017 18:22 tichk50#1
Hallo Leute, ich habe vor ca 20 Tagen ein Samsung Galaxy S6 neu verschweißt bei EBay verkauft. Das Gerät habe ich geschenkt gekriegt, also hatte ich keinen Kaufbeleg was ich auf Nachfrage auch bestätigt habe.

Die Beschreibung war :

Verkaufe ein Brandneues Samsung Galaxy S6 in der Farbe White Pearl mit 32GB Speicherkapazität.
Das Handy ist versiegelt und unbenutzt.

Da Privat Verkauf keine Rücknahme.

Jetzt 20 Tage nach kauf schreibt mir der Kunde, dass das Gerät kein deutsches sei was man den Bildern entnehmen konnte, da es auf englisch beschrieben war. Er sagt das ich genau so wie ich angegeben habe das das Handy kein SIM lock hat angeben muss das es nicht aus Deutschland ist. Darauf hin meinte ich das ich alle Angaben ohne das Handy zu öffnen angegeben habe. Der Kunde behauptet das kein Privat Verkauf abgeschlossen wurde, da ich falsch Angaben gemacht habe.

Glaubt ihr der Kunde liegt im Recht oder soll ich nicht mehr auf ihn eingehen ? Er möchte angeblich rechtliche Schritte einleiten.

LG
07/01/2017 18:25 Saaja#2
Wenn du nichts angibst, kannst du auch nicht falsches angeben, oder sehe ich das falsch?

Hast du einen Link zum Angebot?
07/01/2017 18:30 DAS IST VEGAAZ#3
Es gibt etwas dass sich "arglistige Täuschung" nennt.
Was das Recht angeht kommt es immer darauf an wie man etwas intepretiert und argumentiert.
Dass du es nicht erwähnt hast, könnte man als "arglistige Täuschung" sehen.

Der Handel kann damit angefochten werden, und so als ungültig erklärt werden.
So müsstest du das Geld zurückzahlen und die Ware wieder annehmen.
07/01/2017 18:35 Sinclar#4
Ich würde erstmal gucken, was die Zeit mit sich bringt.
07/01/2017 18:36 Nivea Soft#5
Als Verkäufer ist der Thread Ersteller aber nicht für das Unachtsam sein des Käufers verantwortlich.
Wenn du arglistige Täuschung erwähnst, erwähn auch die Rügefrist. Er hat den "Mangel" bestimmt nicht erst nach 20 Tagen festgestellt.
Ist es auf den Fotos wirklich deutlich erkennbar, dass das Produkt nicht deutsch ist? Wenn ja, Pech gehabt für den Kerl. Er hat es ausgepackt und den Wert gemindert. Er hätte es auch unausgepackt sehen können (...)
07/01/2017 18:39 DAS IST VEGAAZ#6
Ja die Rügefrist gilt ab dem Moment wo er das Paket nachweislich erhalten hat.

Zumal es schon sehr fraglich ist warum das Handy nicht auf Deutsch gestellt werden kann. ^^

Ich weiß nicht wie es im privaten Bereich ist, aber wärst du ein Händler, müsstest du dem Käufer nachweisen dass er gesehen hat, dass das Produkt Englisch ist bevor er es gekauft hat, was du nur könntest, hättest du es ausdrücklich erwähnt.

Ich würd an deiner Stelle daraus lernen und in Zukunft solche ungenauen, vorallem gewollten, Formulierungen lassen. Lässt dich nur unserious wirken...
07/01/2017 18:53 Nanoxx™#7
Ist Egal... Hatte das gleiche mit einem S3 und der Kunde hat einen Ebay Fall geöffnet...
Am Ende war Ebay meiner Meinung (Gerät Funktioniert, Kein Simlock, Sprache kann man ändern.)
07/01/2017 21:15 MIZAN#8
Quote:
Originally Posted by DAS IST VEGAAZ View Post
Ja die Rügefrist gilt ab dem Moment wo er das Paket nachweislich erhalten hat.
Als privater Verkäufer ist man nicht verpflichtet den Artikel zurückzunehmen.
Nur bei gewerblichen Verkäufern ist es gesetzlich geregelt, dass bei Online Käufen innerhalb von 14 Tagen der Artikel zurückgegeben werden kann.
07/01/2017 23:09 bisko #EGG#9
Woher stammt das Handy? Man stellt am Anfang die Sprache ein, war er evtl. saudumm und hat Englisch gedrückt?
07/02/2017 10:21 tichk50#10
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen antworten. [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] das ist der link zum Angebot.
Der Käufer behauptet das das Handy nicht aus Deutschland sei und keine updates möglich sind und das es keinen product code hat. Dies teilt er mir erst 20 Tage nach kauf des gerätes mit.
07/02/2017 10:27 Odang#11
ich stelle bald auch mal ein handy in Ebay und schreibe "hat keine Kratzer" und vergesse zu erwähnen, dass das Innenleben defekt ist...

natürlich bin ich dann im recht
07/02/2017 10:55 tichk50#12
Das Handy war versiegelt ich kann dir nicht folgen. Würde ich von Fehlern wissen würde ich sie angeben.
07/02/2017 11:23 bisko #EGG#13
Quote:
Originally Posted by Odang View Post
ich stelle bald auch mal ein handy in Ebay und schreibe "hat keine Kratzer" und vergesse zu erwähnen, dass das Innenleben defekt ist...

natürlich bin ich dann im recht
Du solltest in dem Fall richtig lesen, ein versiegeltes Handy, es funktioniert sogar, nur soll es nur in englischer Sprache sein, was man angeblich nicht ändern kann.
07/02/2017 15:38 Renegade91#14
Quote:
Originally Posted by .TRiPLeX View Post
Als privater Verkäufer ist man nicht verpflichtet den Artikel zurückzunehmen.
Nur bei gewerblichen Verkäufern ist es gesetzlich geregelt, dass bei Online Käufen innerhalb von 14 Tagen der Artikel zurückgegeben werden kann.
Korrekt, du musst es aber richtig kennzeichnen.. wenn du es falsch machst, kann es auch zu erheblichen Kosten kommen..

so wird's richtig gemacht:

[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

"Fettnäpfchen bei eBay-Privatverkauf: Will man die Gewährleistung ausschließen, kommt es auf die Wahl der richtigen Worte an. Wer unklar oder mißverständlich formuliert, steht 2 Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware so gut ist, wie in der Artikelbeschreibung versprochen."
07/02/2017 17:13 Odang#15
Quote:
Originally Posted by ewfwefewfw View Post
Du solltest in dem Fall richtig lesen, ein versiegeltes Handy, es funktioniert sogar, nur soll es nur in englischer Sprache sein, was man angeblich nicht ändern kann.
Es ist kein deutsches Gerät und hat dementsprechend einen Simlock, was nicht "angeblich" so ist, sondern laut dem TE stimmt.

Tut mir leid, dass ist einfach nur eine Täuschung... Wenn man schon Leute in dieser Art und Weise abziehen will, sollte man sich nicht wundern, wenn sich jemand beschwert.

Es wurden ganz bewusst Details verschwiegen, die den Wert des Gerätes mindern. Ob das jetzt gesetzliche in Ordnung ist oder nicht, dass weiß ich nicht. Fakt ist, dass es sicherlich nicht die feine englische Art ist. Aber das juckt den TE ohnehin nicht, der will schließlich nur seine paar Euro behalten.