Was hast du gestern zwischen 20 und 22 Uhr getrieben? Mit wem hast du gestern telefoniert und worüber habt ihr gesprochen? Was für Fotos hast du auf deinem Handy?
Du willst mir diese Fragen nicht beantworten? Kein Problem, die Polizei darf sich demnächst alle Antworten selbst von euch holen. Dank dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens", welches am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde, wird der Einsatz des Staatstrojaners massiv ausgeweitet. Der Staatstrojaner ist eine (Schad-)Software, die auf jedem Smartphone, PC oder Tablet versteckt installiert werden darf und Strafermittlern ermöglicht alles mitzulesen und sämtliche Daten, wie Bilder, E-Mails, Chatverläufe abzurufen. Dadurch ist es auch mögliche sämtliche Nachrichten (von z.B. Whatsapp oder Threema) noch vor der Verschlüsselung auszulesen. Sogar das Mikrofon oder die Kamera eures Handys darf eingeschaltet werden, selbst wenn das Handy nur in eurem Zimmer in der Ecke liegt. Euer Smartphone wird damit zur eigenen Wanze! Zuvor war sowas nur mit richterlichem Beschluss möglich, dieser Schritt fällt nun weg. Totale Überwachung!
Das ist mit Abstand der schwerwiegendste Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Bürgers! Willkommen bei der Stasi 2.0! Weiterhin wurde versucht das Gesetz vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Nicht einmal die Bundesdatenschutzbeauftrage wusste davon, selbst der Bundesrat wurde nicht beteiligt.
Dieses Gesetz ist absolut verfassungswidrig und wird glücklicherweise von den Linken und den Grünen beim Bundesverfassungsgericht eingeklagt.
Tut der Welt einen Gefallen und wählt bei den Bundestagswahlen auf gar keinen Fall so einen Sauladen wie die CDU/CSU.
Aber das ist noch längst nicht alles was das neue Gesetz betrifft:
Beitrag von der FB-Seite "Marlene Mortler absetzen"
"CDU und SPD legen die Axt an die Wurzel der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - Deutschland auf dem Weg in den Faschismus
Am Donnerstag haben CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch SPD-Bundestagsfraktion mit großer Mehrheit die Erosion des deutschen Rechtsstaates beschlossen.
Wir haben bereits darüber berichtet, möchten hier aber nochmals in aller Klarheit aufzeigen und erläutern, wie die Änderungen des Strafrechts aussehen und was das für uns alle bedeutet. Denn vielen scheint überhaupt nicht klar zu sein, wie massiv diese Gesetze in unsere Freiheitsrechte eingreifen. Wir möchten euch alle bitten, diesen Beitrag zu teilen, damit wirklich jeder versteht, was hier für eine Scheiße abläuft.
Überblick über die StPO-Änderungen
Das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht wird in Zukunft durch die von #CDU und #SPD am Donnerstag, den 22. Juni im Bundestag beschlossenen Gesetzentwürfe unter den Drucksachen 18/11277 (Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens) sowie 18/11272 (Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze) neu geregelt, welche zukünftig vorsehen:
-Ein Fahrverbot bei allen Delikten, auch ohne ob ein Bezug zum Strassenverkehr,
-das Eindringen in IT-Systeme zum staatlichen Abhören,
-Online-Durchsuchungen,
-einen Zwang zur Zeugenaussage bereits bei der Polizei mit echten Zwangsmitteln wie Vorführung von Zeugen, Zwangsgeld bis hin zur Ordnungshaft,
-die Blutprobe ohne Richtervorbehalt
Die Auswirkungen sind massiv, ja sogar gefährlich aus Sicht eines jeden, der Wert auf seine Bürgerrechte legt
Fahrverbot als Nebenstrafe
Ab jetzt kann jeder strafrechtliche Vorwurf unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Derartigen Maßnahmen legen die Entfremdung der Lebenswirklichkeit der Politiker zu Bürgern offen, die etwa aus beruflichen Gründen auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind und aufgrund eines drohenden Entzuges sogar Gefahr laufen, ihre Arbeitsstelle und ihre soziale Stellung zu verlieren. Solche Maßnahmen, die darüber hinaus auch niedrigschwellig angesetzt sind, also infolgedessen auch bei Kleinstdelikten wie Beleidigung oder Nötigung zur Anwendung kommen, stellen einen gravierenden, an sich sachfremden Eingriff in die Lebenswirklichkeit der Menschen dar.
Diese Maßnahe soll vor allem auch im Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen; aufgrund ihrer "erzieherischen Wirkung".
Eindringen in IT-Systeme
Der §100a StPO ermöglicht den Zugriff auf IT-Systeme um dort an der Quelle auf vorhandene Nachrichten zuzugreifen. Sinn ist, den Schutz durch Quellen-Verschlüsselte Messaging-Dienste zu umgehen, indem auf die unversclüsselten Inhalte im IT-System zugegriffen wird:
Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.
Online-Durchsuchung
Der Gesetzgeber bekommt endlich seinen lange gewünschten „Staatstrojaner“ mit dem neuen §100b StPO im Falle schwerer Straftaten:
"Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online- Durchsuchung), wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, das die eigentlich Verdächtigen sie mitbenutzen." Der bloße Verdacht ist also bereits ausreichend.
Pflicht für Zeugen zu erscheinen
Mit dieser Maßnahme von SPD und CDU realiert sich der schon früher gewünschte, feuchte Wunschtraum vieler Ermittler, den es zuletzt in den 1930ern in Deutschland (ja, genau damals im Dritten Reich!) gab: Eine Verfügungsgewalt der Polizei über (potentielle) Zeugen im neuen §163 StPO:
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (das sind meist Polizei, Zoll oder auch Steuerfahndung) zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Die Zeugen können zwangsweise vorgeführt, ihnen ein Ordnungsgeld oder auch eine Ordnungshaft auferlegt werden, sollten sie nicht zur Vernehmung erscheinen oder eine Aussage verweigern.
Diese gesetzgeberische Entscheidung ist ein Desaster das in seiner weitreichenden Beeinträchtigung der Grundrechte gar nicht zu überschätzen ist. Kein Wunder, daß es sie zuletzt in den Zeiten des Dritten Reiches gab.
Gefährlich ist schon die Tatsache, daß die Ermittlungsbehörden selbst entscheiden, wer Zeuge ist und wer nicht. Theoretisch kann jeder vorgeladen und mit den entsprechenden Mittel sogar bis zur zwangsweisen Inhaftierung unter Druck gesetzt werden.
Und wie schon erwähnt, man muß nicht selbst erscheinen, sondern die von der Staatsanwaltschaft bestellten Ermittler wie eben Polizei, Zoll oder Steuerfahndung erscheinen dann eben am Arbeitsplatz, bei einem zu Hause oder wo man sich eben gerade aufhält. Das ist durch das mitgenommene und bereits gehackte Smartphone leicht heraus zu finden.
Die Wenigstens würden sodann daran denken, einen Anwalt zu konsulitieren. Diese Situation ist ausweislich in der Gesetzesbegründung auch noch ausdrücklich gewollt; der Gesetzgeber in Form der schwarzrtoen Bundesregierung nennt das ein „effektiveres Vorgehen“.
Und wer hofft, einen Anwalt gestellt zu bekommen, weil er sich finanziell keinen leisten kann, der darf sich wenig Hoffnung machen: Die Entscheidung, ob ein Zeugenbeistand gestellt wird ,wenn man sich keinen selber organisiert, trifft die Staatsanwaltschaft in eigener Kompetenz – also die Ermittlungsbehörde entscheidet auch noch selbst darüber, ob sie sich einen Klotz in den Weg legt oder nicht.
Solche Gesetze hätten auch aus Handschrift der NS-Reichregierung kommen können, die dann von Blutrichtern wie einem Roland Freisler zur Anwendung gebracht worden wären.
Der Rechtsstaat wird hier ad absurdum geführt und in Gänze korrumpiert. Wir Bürger werden unserer essentiellen Rechte beraubt und sehen uns einem omnipotent gewordenen, nur sich selbst verpflichteten Staatsapparat gegenüber gestellt, dem wir hilf- und willenlos alles zu offenbaren haben, um nicht selbst als Straftäter zu gelten.
Wenn das keine faschistischen, totalitären Züge hat, was bitte dann???
Blutprobe ohne Richter
Es wird nunmehr der §46 OWiG geändert:
„Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von § 81a Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden ist.“
Fazit:
Die Bürgerrechte werden massivst abgebaut. Besonders zu kritisieren ist, daß nunmehr von Behörden bestimmte Zeugen Zwang ausgesetzt werden können. Die Druckmittel die Ermittlungsbeamte hier nunmehr in der Hand haben werden, können nicht nur die Freiheitsrechte massiv schädigen, sondern zudem schnell Ermittlungsverfahren vergiften, wenn Aussagen unter spürbarem Druck und Unwillen zu Stande kommen.
Wer zukünftig, egal in welcher Rolle, mit Ermittlungsbehörden konfrontiert ist, wird einen Strafverteidiger brauchen, spätestens wenn er meint, irgendwelche Aussageverweigerungsrechte zu haben – ansonsten kann man nur viel Erfolg dabei wünschen, alleine zu versuchen, die Ermittlungsbehörde vom Aussageverweigerungsrecht zu überzeugen, ohne sich noch weiter in Probleme hinein zu reden.
Geradezu schockierend ist, dass der Gesetzgeber rein gar nichts im Bereich der Grundrechte getan hat: Kein eigenes Antragsrecht für eine Pflichtverteidigung, keine Unterstützung Betroffener dabei einen Beistand zu erhalten – gleich ob als Zeuge oder Beschuldigter, nicht einmal Vorgaben, die verhindern sollen, dass Betroffene durch Ermittlungsbehörden „überfallen“ werden. Das Strafprozessrecht in Deutschland steht nicht mehr still, es befindet sich im Rückwärtsgang.
Wir müssen mobil machen gegen eine solch gefährliche Entwicklung. Wir wollen keinen totalitären Staat und Ihr mit Sicherheit auch nicht. Dafür müssen wir aber was tun. Bitte teilt diesen Beitrag so oft es geht und macht damit andere auf die höchst bedenklichen Entwicklungen aufmerksam. Danke!"