weil googlen ja so schwer ist :
Kann der Verbraucher erkennen, dass ihm die Ware irrtümlich zugesandt wurde (z.B. bei einer offensichtlichen Namens- oder Adressverwechslung), muss er die Ware dem Unternehmer wieder zur Verfügung stellen. Er kann dem Absender der Ware eine angemessene Frist für die Abholung setzen; nach Ablauf der Frist haftet der Verbraucher nur noch für grobe Fahrlässigkeit. Schickt der Verbraucher die Ware zurück, hat ihm der Unternehmer seine Aufwendungen zu erstatten, insbesondere die Kosten für die Rücksendung. Benutzt man in solchen Fällen die Ware, hat der Unternehmer einen Schadensersatzanspruch. Angesichts der gravierenden Rechtsfolgen sollten Verbraucher vorsichtig sein. Besteht der leiseste Zweifel, dass die Ware nicht doch aufgrund irgendeines Missverständnisses oder einer Bestellung zugesandt wurde, sollte man die Sachlage schnell klären. Hat man sich z.B. zur quartalsmäßigen Abnahme von Ware im Rahmen eines Buchclubs verpflichtet, liegt eine Bestellung vor. Bis zur Klärung sollte man die Ware aufbewahren und sorgfältig behandeln. Der Unternehmer hat die Kosten für Abholung bzw. Rücksendung zu tragen.
Um unbestellte Leistungen handelt es sich nicht, wenn der Verbraucher eine bestimmte Ware bestellt hat, der Unternehmer aber eine andere Ware liefert, die nach Qualität und Preis gleichwertig ist. Dies muss der Unternehmer sich aber in seinen Geschäftsbedingungen vorbehalten haben und er muss spätestens bei der Zusendung darauf hinweisen, dass der Verbraucher nicht zur Abnahme verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat. Zur Abnahme ist er also nicht verpflichtet, jedoch zur sorgfältigen Aufbewahrung. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesem Fall der Unternehmer.
sprich nochmal für doofe ...
wenn du "ausversehen" z.B. wie oben beschrieben, etwas dazu geschickt hast, es einfach öffnest und auch nutzt, bist du einen fernabsatzvertrag (kaufvertrag) eingegangen, sprich, die ware gehört DIR und MUSS gezahlt werden!
deshalb nicht einfach behalten.. melde dich bei dem verkäufer, und beschreibe genau was passiert ist, du bist aber NICHT dazu verpflichtet, die ware zurück zu schicken, klingt wirsch, ist aber so ^^ aber darfst es auch nciht einfach so behalten xD