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Originally Posted by Kazaaa
Dann klär mich doch bitte auf, DE-Mail habe ich ja bereits ausgeschlossen.
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- Integrität
- Authentizität
- Verfügbarkeit
Elektronische Rechnungen sind rechtlich den aus Papier gleichgestellt.
Das ist so. Seit 2011, wenn ich das richtig weiß.
Rechtlich kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich glaube du verwechselst da was.
Rechnungen sind im Prinzip ja nur ein Protokoll eines abgeschlossenen Kaufvertrages.
Die Ausrede "ich wusste nicht davon, dass ich zahlen muss" kann dir daher keiner abkaufen - weil wie gesagt im Vorfeld das ganze bekannt war (Stichpunkt WE, EB, GW).
Du meinst die Rechtsverbindlichkeit von E-Mails. Dies ist in der Tat sehr "mittelalterlich" und nicht immer gegeben.
Aber dabei handelt es sich um andere Formen.
Rechnungen per Mail zu versenden ist verbindlich.
Sonst würde das ja auch keiner machen.
Einwurfeinschreiben sind auch nichts weiter als ein Nachweis, dass ein bestimmter Brief zu dem Zeitpunkt X abgegeben wurde - das spielt daher nur bei Fristen eine Rolle!
(Zumal auch ein Zeuge als Bote genannt werden kann, der den Brief übergib/einwirft...)
Vor Gericht kann man trzdm argumentieren: Der Briefumschlag war leer.
Also ist das auch nicht das Gelbe vom Ei....