EDIT: Folgender Sachverhalt ist fehlerhaft. Grundlage ist nun Post #15 in diesem Thread.
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Hallo zusammen,
ich habe ein Ultrabook im Frühjahr bei notebooksbilliger.de gekauft.
Im August 2016 fiel mir auf, dass sich der Displayrahmen verbiegt. Ebenfalls kommt z.B. bei Youtube-Videos auf 1080p-Auflösung ein leichtes kratzendes Geräusch unter der Tastatur hervor.
Ich habe das Gerät beim Hersteller eingeschickt und im Oktober zurück erhalten. Auf dem beigelegten Schreiben steht, dass keines dieser reklamierten Mängel festgestellt wurde. Jedoch sind diese eindeutig zu sehen/hören, da ich auch Bekannte und Verwandte dies gezeigt habe, welche es bestätigen.
Ich will mein Ultrabook ein zweites Mal dort einsenden.
Meine Frage:
Zählt das erste Zurücksenden des Herstellers als "Reparaturversuch", obwohl die angeblich nichts festgestellt haben? Ich habe Bilder, die die Mängel zu dem Zeitpunkt beweisen.
Ich will vom Vertrag zurück treten, da ich befürchte, dass sich diese Mängel mit der Zeit verschlimmern werden und ich nach der Garantiezeit auf einem mangelhaften Gerät sitzen bleibe.
Laut §440 S.2 BGB bedarf es 2 Versuche. Sollte beim 2. Versuch, also mein kommendes Einsenden, erneut nichts festgestellt werden, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?
EDIT:
2. Frage:
MUSS der Verkäufer direkt in diese Versuche miteingebunden sein? Denn notebooksbilliger.de teilte mir in einer Email mit, dass Sie nur die Reklamation an den Hersteller weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo zusammen,
ich habe ein Ultrabook im Frühjahr bei notebooksbilliger.de gekauft.
Im August 2016 fiel mir auf, dass sich der Displayrahmen verbiegt. Ebenfalls kommt z.B. bei Youtube-Videos auf 1080p-Auflösung ein leichtes kratzendes Geräusch unter der Tastatur hervor.
Ich habe das Gerät beim Hersteller eingeschickt und im Oktober zurück erhalten. Auf dem beigelegten Schreiben steht, dass keines dieser reklamierten Mängel festgestellt wurde. Jedoch sind diese eindeutig zu sehen/hören, da ich auch Bekannte und Verwandte dies gezeigt habe, welche es bestätigen.
Ich will mein Ultrabook ein zweites Mal dort einsenden.
Meine Frage:
Zählt das erste Zurücksenden des Herstellers als "Reparaturversuch", obwohl die angeblich nichts festgestellt haben? Ich habe Bilder, die die Mängel zu dem Zeitpunkt beweisen.
Ich will vom Vertrag zurück treten, da ich befürchte, dass sich diese Mängel mit der Zeit verschlimmern werden und ich nach der Garantiezeit auf einem mangelhaften Gerät sitzen bleibe.
Laut §440 S.2 BGB bedarf es 2 Versuche. Sollte beim 2. Versuch, also mein kommendes Einsenden, erneut nichts festgestellt werden, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?
EDIT:
2. Frage:
MUSS der Verkäufer direkt in diese Versuche miteingebunden sein? Denn notebooksbilliger.de teilte mir in einer Email mit, dass Sie nur die Reklamation an den Hersteller weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen