Schadensersatz wie hoch?

07/17/2016 19:33 nurgucken666#1
Hallo,

ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?
07/17/2016 19:40 *insi*#2
anzeige? für was denn?
er kann privatrechtlich gegen dich vorgehen. dabei wird herauskommen, dass du ihm entweder die sache übereignest oder aber den kaufpreis ersetzt (er kauft also woanders).
die kosten des anwalts darfst du dann auch zahlen
07/17/2016 19:42 Bobo#3
Klar kann er dich anzeigen.
Wenn du was auf eBay verkaufst akzeptierst du auch deren AGB, wo drin steht das du auch das was du verkaufst, auslieferst sollte es einer kaufen.
07/17/2016 20:09 nurgucken666#4
Eigentlich will ich nur wissen wie viel Schadensersatz er anfordern kann (er hat ja noch nicht bezahlt und wird es auch nicht tun)

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Originally Posted by *insi* View Post
anzeige? für was denn?
er kann privatrechtlich gegen dich vorgehen. dabei wird herauskommen, dass du ihm entweder die sache übereignest oder aber den kaufpreis ersetzt (er kauft also woanders).
die kosten des anwalts darfst du dann auch zahlen
Welche kosten des Anwalts? Und wieso Kaufpreis ersetzen wenn er nicht mal bezahlt hat?
07/17/2016 21:20 Chocolate&Caramel#5
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
Hallo,

ich habe auf ebay was verkauft.
Ich habe den Artikel jedoch nicht mehr.
Der Artikel wurde übrigens noch nicht bezahlt.

Der Käufer will nun eine Anzeige machen. Was wird dann daraus? Wenn ich den Artikel nicht mehr habe dann habe ich ihn halt nicht mehr.
Wie viel Schadensersatz darf er anfordern bzw. bekommt er wenn er ne anzeige macht?
Strafrechtlich keine Konsequenzen.
Zivilrechtlich herausgabe der Ware zu dem Preis den er geboten hat,aber da du die Ware nicht mehr besitzt musst du ihm Entschädigung zahlen. Die Entschädigung richtet sich an dem Marktwert der Ware.

Achja +Kosten für den Anwalt und Auslagen.
07/17/2016 21:29 nurgucken666#6
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Originally Posted by Chocolate&Caramel View Post
Strafrechtlich keine Konsequenzen.
Zivilrechtlich herausgabe der Ware zu dem Preis den er geboten hat,aber da du die Ware nicht mehr besitzt musst du ihm Entschädigung zahlen. Die Entschädigung richtet sich an dem Marktwert der Ware.

Achja +Kosten für den Anwalt und Auslagen.
Eine Entschädigung braucht man doch nicht zu geben hier da er ja gar nicht bezahlt hat?

Und wenn ich keinen Anwalt habe und einfach auf schuldig spreche`?
07/17/2016 21:41 Shiinya#7
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
Eine Entschädigung braucht man doch nicht zu geben hier da er ja gar nicht bezahlt hat?

Und wenn ich keinen Anwalt habe und einfach auf schuldig spreche`?
Du weißt nicht welche Schäden ggf. für den Käufer entstanden sind, weil er jetzt X Tage ohne das besagte Gerät auskommen muss.

Du musst trotz allem dann die Kosten des Anwalts deines Gegenüber bezahlen.
07/17/2016 22:17 Chocolate&Caramel#8
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
Eine Entschädigung braucht man doch nicht zu geben hier da er ja gar nicht bezahlt hat?

Und wenn ich keinen Anwalt habe und einfach auf schuldig spreche`?
Ein Beispiel:
Du bietest eine PS4 auf Ebay an.Startpreis 1 Euro,ohne Mindestpreis und Klauseln im Angebot. Ein paar Stunden vor Ende der Auktion gibt es nur ein Gebot für 1 Euro. Du beendest die Auktion. Der Bieter von dem einzigen Gebot meldet sich nun. Er möchte die PS4 für 1 Euro haben. Du sagst nein.
Er geht zum Anwalt und du bekommst Post,dass es einen Kaufvertrag gibt in dem steht das du ihn eine PS4 für 1 Euro verkauft hast.
Entweder kannst du jetzt deine PS4 für 1 Euro abgeben oder du lässt dich auf einen Vergleich ein. Der Vergleich bezieht sich meistens auf den Marktwert.
Wenn du nichts von den beiden machst, wird der Anwalt es zum Gericht bringen. Dann bekommst du vom Gericht noch Post und wenn du es dann noch durchziehen willst kommt es erst zur Verhandlung.

Wenn du vor Gericht gewinnst zahlst du nichts;)
07/18/2016 02:13 nurgucken666#9
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Originally Posted by Shiinya View Post
Du weißt nicht welche Schäden ggf. für den Käufer entstanden sind, weil er jetzt X Tage ohne das besagte Gerät auskommen muss.

Du musst trotz allem dann die Kosten des Anwalts deines Gegenüber bezahlen.
ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?

Und wenn er dann doch anzeige machen würde wäre er doch am Ende der verliert oder nicht? Dann muss er doch alles zahlen
07/18/2016 05:13 Xio.#10
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?

Und wenn er dann doch anzeige machen würde wäre er doch am Ende der verliert oder nicht? Dann muss er doch alles zahlen
Nein, er hat recht und wird gewinnen. Er muss aber nicht deinen artikel nehmen sondern kann einfach den preis von dir fordern.

Du hast ausgeschissen bro.
07/18/2016 05:23 nurgucken666#11
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Originally Posted by Xio. View Post
Nein, er hat recht und wird gewinnen. Er muss aber nicht deinen artikel nehmen sondern kann einfach den preis von dir fordern.

Du hast ausgeschissen bro.
welchen Preis?

Und man kann doch wohl selbst bestimmten wie hoch der Versand ist oder nicht, Die Regelung ist doch nur eine Ebay AGB und kein echtes Gesetz.

bzw. wie viel ist das maximale was ich für den Versand fordern kann?
07/18/2016 07:29 Jeoni#12
Soviel, wie's tatsächlich im Branchenstandard (bspw. DHL) kostet die verkaufte Ware angemessen zu verschicken. Inklusive eines angemessenen (Stichwort: Wucher) Preises für Karton und Füllmaterial. Kommt also auch auf die Größe des zu versendenden Produktes an.
Da es im Gesetz keine Regelung dazu gibt, wie hoch man den Versand bei Ebay wählen darf, gelten die AGB von Ebay. Gäbe es so ein Gesetz und würde es anders lauten, als die AGB von Ebay diesbezüglich, hättest du Recht. Immerhin hast du aber den AGB bei der Registrierung zugestimmt. Und das hat meines Wissens nach die Wirkung eines Vertrages zwischen dir und Ebay. Transaktionen, die dagegen verstoßen, sind vermutlich nicht bindend (Käufer kann also auch lange im nachhinein rückwirkend vom Kauf zurücktreten) und ich nehme stark an, dass der Käufer evtl. auch damit durchkommen würde, die Ware mit einem ordentlichen Versandpreis einzufordern. Wenn du dich im Recht siehst, bleib hart und geh vor Gericht, aber die Masche, die du da versucht hast abzuziehen wird sicher auch dem Richter nicht gefallen. Denke nicht, dass du Recht bekommst.
Mit freundlichen Grüßen
Jeoni
07/18/2016 10:46 mastermo#13
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Originally Posted by Jeoni View Post
Soviel, wie's tatsächlich im Branchenstandard (bspw. DHL) kostet die verkaufte Ware angemessen zu verschicken. Inklusive eines angemessenen (Stichwort: Wucher) Preises für Karton und Füllmaterial. Kommt also auch auf die Größe des zu versendenden Produktes an.
Da es im Gesetz keine Regelung dazu gibt, wie hoch man den Versand bei Ebay wählen darf, gelten die AGB von Ebay. Gäbe es so ein Gesetz und würde es anders lauten, als die AGB von Ebay diesbezüglich, hättest du Recht. Immerhin hast du aber den AGB bei der Registrierung zugestimmt. Und das hat meines Wissens nach die Wirkung eines Vertrages zwischen dir und Ebay. Transaktionen, die dagegen verstoßen, sind vermutlich nicht bindend (Käufer kann also auch lange im nachhinein rückwirkend vom Kauf zurücktreten) und ich nehme stark an, dass der Käufer evtl. auch damit durchkommen würde, die Ware mit einem ordentlichen Versandpreis einzufordern. Wenn du dich im Recht siehst, bleib hart und geh vor Gericht, aber die Masche, die du da versucht hast abzuziehen wird sicher auch dem Richter nicht gefallen. Denke nicht, dass du Recht bekommst.
Mit freundlichen Grüßen
Jeoni
^this. Im übrigen zählt das, was du da vor hast schon als Betrug und das ist Strafbar.
07/18/2016 11:34 Afrozilla#14
Wenn die Dreistigkeit kein Ende findet.. :rolleyes:

#Closed...