Schwarzfahren auf anderen Namen

07/13/2016 12:50 weirdo61#31
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Originally Posted by Achileus View Post
Wie kommt man dann aus der Sache raus, es kann ja nicht sein, dass wir bezahlen müssen. Nur weil die hcr eine Lücke im System hat, dass könnte man ja immer wieder bringen und als Belohnung muss dann auch noch der Betroffene die Rechnung zahlen. Wäre ja unglaublich!

Außerdem würde man sein Ausweis zeigen würde vor und zu Name nicht mit dem ticket übereinstimmen oder sehe ich das falsch?
nein, du hast mich falsch verstanden

Alex müller fährt schwarz

Alex müller wird erwischt

Alex müller gibt seinen echten namen (Alex müller) an

Alex müller bestätigt seine identität durch seinen ausweis

Kontro überprüft die Angaben mit denen auf dem Ausweis.

soo fertig, Alex müller bekommt nach einiger zeit den brief nach hause und behauptet, dass er nie schwarz gefahren sei.
wie soll die situation jetzt aufgeklärt werden?
07/13/2016 18:51 Heisenberg'#32
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Originally Posted by weirdo61 View Post
nein, du hast mich falsch verstanden

Alex müller fährt schwarz

Alex müller wird erwischt

Alex müller gibt seinen echten namen (Alex müller) an

Alex müller bestätigt seine identität durch seinen ausweis

Kontro überprüft die Angaben mit denen auf dem Ausweis.

soo fertig, Alex müller bekommt nach einiger zeit den brief nach hause und behauptet, dass er nie schwarz gefahren sei.
wie soll die situation jetzt aufgeklärt werden?
Ich glaube dann steht es Aussage gegen Aussage, und dem Schaffner wird geglaubt, weil beamter.
07/13/2016 18:58 weirdo61#33
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Originally Posted by Heisenberg' View Post
Ich glaube dann steht es Aussage gegen Aussage, und dem Schaffner wird geglaubt, weil beamter.
echt, schaffner sind beamte?
07/13/2016 19:00 Heisenberg'#34
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Originally Posted by weirdo61 View Post
echt, schaffner sind beamte?
Bin mir nicht sicher, aber bei denen wird das bestimmt geregelt wie bei Polizisten.
Das seine Aussage als 2 zählt, das falls es eben zu aussage gg aussage kommt, er gewinnt.n
07/13/2016 19:01 weirdo61#35
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Originally Posted by Heisenberg' View Post
Bin mir nicht sicher, aber bei denen wird das bestimmt geregelt wie bei Polizisten.
Das seine Aussage als 2 zählt, das falls es eben zu aussage gg aussage kommt, er gewinnt.n
kann ich mir nicht vorstellen, bei uns in dem u-bahnen sind das solche harzer, diese kontros.
armes deutschland, wenn die stimme von so einem mehr wert ist als meine
07/14/2016 02:20 EseTNoD#36
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Originally Posted by weirdo61 View Post
nein, du hast mich falsch verstanden

Alex müller fährt schwarz

Alex müller wird erwischt

Alex müller gibt seinen echten namen (Alex müller) an

Alex müller bestätigt seine identität durch seinen ausweis

Kontro überprüft die Angaben mit denen auf dem Ausweis.

soo fertig, Alex müller bekommt nach einiger zeit den brief nach hause und behauptet, dass er nie schwarz gefahren sei.
wie soll die situation jetzt aufgeklärt werden?
Aber diese Situation war ja nicht wirklich gefragt. Hier die "Korrektur":

Alex müller fährt schwarz

Alex müller wird erwischt

Alex müller hat keinen Ausweis dabei, kann sich dementsprechend nicht ausweisen, aber der Kontrolleur holt nicht die Polizei. Er bittet Alex Müller nur, dass er die Daten wahrheitsgemäß in den Scanner eintragen soll und droht nur mit der Polizei, um gewisse Angst einzujagen.

Alex müller gibt den echten Namen einer Person an, die er bspw. nicht leiden kann.


Kontro druckt die Quittung aus und gibt sie Alex müller und sorgt dafür, dass er an der nächsten Station aussteigt oder sich ein Ticket für die Weiterfahrt kauft.
____________________
Die Strafe wird im Regelfall immer mit der Quittung, die man bekommt, bezahlt. Da Alex aber nicht bezahlt, weil er falsche Daten angegeben hat, bekommt die Person, dessen Name eingegeben wurde, eine Post, bei der steht, dass er zahlen soll. Die Person möchte nicht bezahlen, weil er diese Straftat im Endeffekt nicht begangen hat.

So, wie du es beschrieben hast, kann der ja nicht darauf bestehen, dass er die Stratat nicht begangen hat. Seine Angaben wurden mit dem Ausweis überprüft und damit hätte sich die Sache auch erledigt. Wäre ziemlich dumm, wenn man da noch sagt, dass man es mit Sicherheit nicht gewesen ist.

Brainf*ck: Lustig wäre es, wenn es Zwillinge sind und der Hans, der der eigentlich Schwarzfahrer ist, den Ausweis von Heinz hat und Heinz' Daten in den Scanner eingibt. Die Daten werden überprüft und akzeptiert. Heinz sagt aber, dass er nicht gefahren ist und Hans streitet ebenfalls ab, dass er es nicht war. Wie wird dann entschieden? In Luft wird sich die Strafe dann wohl nicht auflösen :D:bandit:
07/14/2016 16:42 Chicken.ShooT#37
Warum sollte denn ein Kontrolleur so dumm handeln? Wenn er das tut, ist er doch selbst schuld, wenn am Ende einer sagt, dass er nie oder nicht zu diesem Zeitpunkt schwarz gefahren ist.

Zur Feststellung der Personalien sollte die Polizei zur Hilfe gerufen werden. Neben dem Ordnungsamt sind das auch die, vor denen man überhaupt verpflichtet ist sich auszuweisen. Allerdings kann dich halt jeder festnehmen bis die Polizei eintrifft.
07/14/2016 17:55 weirdo61#38
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Originally Posted by Chicken.ShooT View Post
Warum sollte denn ein Kontrolleur so dumm handeln? Wenn er das tut, ist er doch selbst schuld, wenn am Ende einer sagt, dass er nie oder nicht zu diesem Zeitpunkt schwarz gefahren ist.
Dann müsste wegen jedem Schwarzfahrer, der erwischt wird, die Polizei gerufen werden.


Quote:
Originally Posted by Chicken.ShooT View Post
Allerdings kann dich halt jeder festnehmen bis die Polizei eintrifft.
Joo und ich habe das Recht auf die freie Bestimmung meines Aufenthaltortes also sind wir wieder in der Anarchi aka der Stärkere gewinnt?
07/14/2016 18:03 Chicken.ShooT#39
Nicht wenn sich der Schwarzfahrer freiwillig ausweist bzw. ihn nicht "vergessen" hat. Und was wäre daran so schlimm? Ist doch normal, dass man bei einer Straftat die Polizei ruft. Das sollte doch für Kontrolleure Alltag sein. In der S-Bahn fährt (zumidnest bei uns), die Polizei sogar gleich mit.^^

Quote:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
07/14/2016 18:32 weirdo61#40
Quote:
Originally Posted by Chicken.ShooT View Post
Nicht wenn sich der Schwarzfahrer freiwillig ausweist bzw. ihn nicht "vergessen" hat. Und was wäre daran so schlimm? Ist doch normal, dass man bei einer Straftat die Polizei ruft. Das sollte doch für Kontrolleure Alltag sein. In der S-Bahn fährt (zumidnest bei uns), die Polizei sogar gleich mit.^^

Ich kenne das Gesetz bzw. sas "Jedermans-festhalte-recht"

aber wie gesagt es gibt auch das Recht auf "Freie bestimmung des Aufenthaltortes"

Widerspricht sich ein bisschen findest du nicht?
07/14/2016 19:07 algernong#41
Quote:
aber wie gesagt es gibt auch das Recht auf "Freie bestimmung des Aufenthaltortes"
Du darfst dich auch nicht in meinem Wohnzimmer aufhalten, wenn ich das nicht möchte. Widerspruch?!?!?! Ausbruch der Anarchie?!?!?!

Zum Glück nicht, denn es gibt noch einen zweiten Absatz:

Quote:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
07/14/2016 19:08 Chicken.ShooT#42
Das Gesetz wird ja auch hier und da in seine Schranken gewiesen, s. Abs 2.

Sonst dürfte man ja auch fremde Grundstücke betreten oder niemanden in die JVA stecken.^^
07/14/2016 19:19 weirdo61#43
Quote:
Originally Posted by algernong View Post
Du darfst dich auch nicht in meinem Wohnzimmer aufhalten, wenn ich das nicht möchte. Widerspruch?!?!?! Ausbruch der Anarchie?!?!?!

Zum Glück nicht, denn es gibt noch einen zweiten Absatz:
ist es denn eine Straftat wegzulaufen?

Die eigentlich Straftat (Erschleichen von Leistungen bzw. Betrug aka Schwarzfahren) wurde ja schon begangen
07/16/2016 00:14 Ditrez#44
Also soweit ich weiß wird in FRANKREICH keine ausweispflicht beim Schwarzfahren gefordert. Da habe ich es selber getan :)

Doch Hier glaube ich das Ares recht hat. Man wird solange festgehalten bis Die Polizei ankommt und die Daten herrausfindet!
07/16/2016 12:36 weirdo61#45
Quote:
Originally Posted by theluxus View Post
Also soweit ich weiß wird in FRANKREICH keine ausweispflicht beim Schwarzfahren gefordert. Da habe ich es selber getan :)

Doch Hier glaube ich das Ares recht hat. Man wird solange festgehalten bis Die Polizei ankommt und die Daten herrausfindet!
wer hält einen denn solange fest?
und wer hindert einen daran wegzulaufen?