Probezeit mit Bf17

06/04/2016 18:15 Elvstr0eM#1
Hey, ich versteh das nicht ganz mit der Probezeit in Verbindung mit BF 17. Ich habe als ich 16 war angefangen mit dem Führerschein und habe den BF17 Schein mit 17 im Oktober 2014 nach bestandet Prüfung bekommen. Nach meinem Verständnis ging an da die Probezeit los. also müsste ich dieses Jahr also im Oktober 2016 durch sein mit der Probezeit? Oder gilt die Probezeit erst ab meinem 18. Geburtstag weil ich ab da alleine fahren durfte?

Ich finde es macht nämlich nicht viel Sinn die Probezeit mit 17 anfangen zu lassen, könnte ja sein dass die Begleitpersonen nur sehr selten bis gar nicht mit einem fahren... in meinem Fall ist es nicht so, aber trotzdem würde es mich wundern....

lg
06/04/2016 18:41 Nevada'#2
Bist jetzt schon in der Probezeit oder bist du der meinung du kannst jetzt irgendwo reinfahren und musst mit nix rechnen? :awesome:
06/04/2016 18:42 andii#3
Deine Probezeit startet da wo du deinen BF17 bekommen hast. Meine hat schon mit 16 angefangen, weil ich z.B. da schon den A1 Führerschein hatte.
06/04/2016 18:43 Autrux#4
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Originally Posted by Elvstr0eM View Post
Hey, ich versteh das nicht ganz mit der Probezeit in Verbindung mit BF 17. Ich habe als ich 16 war angefangen mit dem Führerschein und habe den BF17 Schein mit 17 im Oktober 2014 nach bestandet Prüfung bekommen. Nach meinem Verständnis ging an da die Probezeit los. also müsste ich dieses Jahr also im Oktober 2016 durch sein mit der Probezeit? Oder gilt die Probezeit erst ab meinem 18. Geburtstag weil ich ab da alleine fahren durfte?

Ich finde es macht nämlich nicht viel Sinn die Probezeit mit 17 anfangen zu lassen, könnte ja sein dass die Begleitpersonen nur sehr selten bis gar nicht mit einem fahren... in meinem Fall ist es nicht so, aber trotzdem würde es mich wundern....

lg
Die Probezeit gilt ab da, wo du deinen Führerscheinprüfung bestanden hast. Selbst wenn du BF17 gemacht hast und deine Prüfung bestanden hast, hast du deinen Führerschein. Heist solltest du mit 17 deinen Führerschein fertig haben, ist die Probezeit ab 19 vorbei. Nur darfst du erst ab 23 mit Alkohol im Blut fahren. ;)
06/04/2016 19:54 Analysis'#5
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Originally Posted by Autrux View Post
Die Probezeit gilt ab da, wo du deinen Führerscheinprüfung bestanden hast. Selbst wenn du BF17 gemacht hast und deine Prüfung bestanden hast, hast du deinen Führerschein. Heist solltest du mit 17 deinen Führerschein fertig haben, ist die Probezeit ab 19 vorbei. Nur darfst du erst ab 23 mit Alkohol im Blut fahren. ;)
nein, bis 0,5 Promille darfst du ab 21 fahren.
06/04/2016 20:35 Autrux#6
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Originally Posted by Analysis' View Post
nein, bis 0,5 Promille darfst du ab 21 fahren.
Mein Fehler, danke.
06/05/2016 20:52 Tömaaaa#7
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Originally Posted by Analysis' View Post
nein, bis 0,5 Promille darfst du ab 21 fahren.
0,5 ohne auffälligkeiten

sonst 0,3
06/05/2016 22:28 Analysis'#8
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Originally Posted by Tömaaaa View Post
0,5 ohne auffälligkeiten

sonst 0,3
Ab 0,3 gilt bei Unfällen "automatisch" eine Mitschuld. Bis 0,3 ist es ohne Bedenken, alles darüber schon mit. Bei 0,5 liegt die Obergrenze.
06/06/2016 08:47 Nectix#9
Die Frage sollte mittlerweile geklärt sein. :)

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