Kann ich es noch von den Steuern absetzen?

01/24/2016 21:27 werbebanner#1
Hallo,
habe letztes Jahr durch selbsständige Arbeit Geld verdient. Hatte allerdings noch kein Gewerbe angemeldet.
Wenn ich JETZT ein Kleingewerbe anmelde, kann ich dann die Ausgaben die ich letztes Jahr dadurch hatte noch Absetzen? Beispielsweise habe ich mir einen Laptop für 900 Euro gekauft. Kann ich den noch absetzen lassen?
Kann man überhaupt mit einem Kleingewerbe Steuern absetzen?

Steuerberater Termin steht...allerdings erst Ende Februar. Möchte auch nicht völlig unvorbereitet dort auftreten.
01/24/2016 21:58 .iDamage#2
"Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, wenn er beim Verkauf seiner Güter oder Dienstleistungen selbst Umsatzsteuer erheben muss. Das ist dann der Fall, wenn sein Jahresumsatz 17.500 EUR übersteigt. In allen Rechnungen an seine Kunden muss er dann (je nach Art seines Produkts) 7 oder 19 % Umsatzsteuer ausweisen."

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01/24/2016 22:47 Nein.#3
Mit einem Kleingewerbe darf man weder Umsatzsteuer ausweisen noch absetzen.

Rückwirkend würdest du vermutlich so oder so nichts absetzen können, da du ja so oder so nichts ausgewiesen hast.
Zudem:
Hast du den Laptop wirklich speziell für deine Kleingewerbe Tätigkeit gekauft? Wenn nein, ist das auch nicht so leicht mit dem absetzen, selbst nicht bei berechtigten Unternehmensformen. Stellen sich die meisten leichter vor als es ist :/
01/24/2016 23:30 werbebanner#4
@iDamage danke für den Link. Hat mir weitergeholfen :)

@Nein.: Naja ist ja kein Problem die ganzen Rechnungen nachzureichen. Hab das natürlich alles aufgehoben. Und ja, den hab ich Hauptsächlich fürs Berufliche gekauft.
01/25/2016 12:21 Keks..??#5
Ich nehme an dein Geschäftsjahr geht vom 1.1.-31.12.

Dann kannst du deine Einnahmen/Ausgaben vom letzten Jahr nicht mehr einbuchen
01/25/2016 13:49 werbebanner#6
Ok vielen Dank. Bin mal gespannt was der Steuerberater meint.
01/25/2016 15:22 F O R S E N B O Y S#7
Dein Laptop würde lediglich eine Privateinlage in deine Unternehmung darstellen, daher kann keine Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
01/25/2016 15:28 werbebanner#8
Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es :)
01/25/2016 16:07 Yanghekk#9
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Originally Posted by werbebanner View Post
Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es :)
ich glaube wenn auf deinem Konto 40k eingehen ohne dass du ein Gewerbe hast dann wirst du erstmal ganz andere Sorgen bekommen... :D
01/25/2016 16:45 F O R S E N B O Y S#10
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Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es :)
Nein.. Ausschlaggebend ist die Ausweisung des Rechnungsdatums. Bestand bis dato keine Unternehmung, gilt die Anschaffung als privat. Wird sie dann im Unternehmen genutzt, zählt das als Privateinlage. Vorsteuerabzugsberechtigung gibt es somit nicht.