Hallo zusammen,
ich hätte eine "kleine" Frage an euch. Und zwar habe ich vergangenes Wochenende mein altes Notebook via eBay-Kleinanzeigen verkauft. Der vereinbarte Preis mit dem Käufer war 180,00 Euro.
Der Käufer hat das Gerät bei mir abgeholt. OVP, Rechnung, Ladekabel und das Gerät erhielt er für den o. g. Betrag. Er hat das Gerät aus der OVP herausgenommen, es aufgeklappt, nur kurz getestet ob es startet und packte es wieder ein. Er wollte es sich nicht einmal ansehen oder auf Funktionen prüfen.
Ich unterschrieb ihm auf einem weißen Zettel den Erhalt der 180,00 Euro mit Datum + Uhrzeit und Geldbetrag.
Nachdem er daheim ankam, stellte er einen kleinen Mangel am Gehäuse des Notebooks fest, eine Ecke war leicht an- / abgebrochen. Er kontaktierte mich sofort, mir war der Mängel selbst auch nicht bekannt.
Er schlug mir vor 50,00 Euro direkt auf sein Bankkonto zu überweisen, was ich nicht einsehe, kurz darauf drohte er mir mit einem Anwalt.
Wie ist hier nun die rechtliche Lage? Es gibt kein Vertrag, nur der Tausch von Ware gegen Geld. Keine Unterschrift beider Parteien auf einem Zettel o. Ä.. Er selbst meinte, dass der Schaden mindestens zwei Monate alt ist, woran er das auch immer erkennen mag, das heißt, dass der Schaden bereits während dem Verkauf bestand. Diesen hätte er während der Übergabe begutachten können. Es ist kein Mangel der nach dem Kauf aufgetreten ist, oder?
Wäre super wenn sich der ein oder andere (konstruktiv) dazu äußern könnte.
Greets,
Wurzelhüpfer
ich hätte eine "kleine" Frage an euch. Und zwar habe ich vergangenes Wochenende mein altes Notebook via eBay-Kleinanzeigen verkauft. Der vereinbarte Preis mit dem Käufer war 180,00 Euro.
Der Käufer hat das Gerät bei mir abgeholt. OVP, Rechnung, Ladekabel und das Gerät erhielt er für den o. g. Betrag. Er hat das Gerät aus der OVP herausgenommen, es aufgeklappt, nur kurz getestet ob es startet und packte es wieder ein. Er wollte es sich nicht einmal ansehen oder auf Funktionen prüfen.
Ich unterschrieb ihm auf einem weißen Zettel den Erhalt der 180,00 Euro mit Datum + Uhrzeit und Geldbetrag.
Nachdem er daheim ankam, stellte er einen kleinen Mangel am Gehäuse des Notebooks fest, eine Ecke war leicht an- / abgebrochen. Er kontaktierte mich sofort, mir war der Mängel selbst auch nicht bekannt.
Er schlug mir vor 50,00 Euro direkt auf sein Bankkonto zu überweisen, was ich nicht einsehe, kurz darauf drohte er mir mit einem Anwalt.
Wie ist hier nun die rechtliche Lage? Es gibt kein Vertrag, nur der Tausch von Ware gegen Geld. Keine Unterschrift beider Parteien auf einem Zettel o. Ä.. Er selbst meinte, dass der Schaden mindestens zwei Monate alt ist, woran er das auch immer erkennen mag, das heißt, dass der Schaden bereits während dem Verkauf bestand. Diesen hätte er während der Übergabe begutachten können. Es ist kein Mangel der nach dem Kauf aufgetreten ist, oder?
Wäre super wenn sich der ein oder andere (konstruktiv) dazu äußern könnte.
Greets,
Wurzelhüpfer