Geschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße?

09/27/2015 02:49 Ide.#1
Moin Com.,

meinen Arbeitskollegen und mich beschäftigt seit knapp 30 Minuten die Frage,
welche Höchstgeschwindigkeit wir auf unserer Kraftfahrtstraße auf dem Weg zur Arbeit und zurück fahren dürfen,
übrigens sie ist erst neu gebaut, deshalb kam die Frage auf.

Ich habe von baulichen Trennungen, von durchgezogenen Linien und mehr als 1 Fahrstreifen pro Richtung gelesen,
aber letztendlich sind wir nicht ganz schlau geworden, eventuell weiß da ja jemand mehr.

Bis jetzt sind wir immer 100 Km/h gefahren, ich kenne aber auch Kraftfahrstraßen wo es unbeschränkt ist
bzw. nur die Richtgeschwinigkeit gilt, diese haben aber auch eine bauliche Trennung und jeweils 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.

Eine Skizze der Kraftfahrtstraße (keine bauliche Trennung, kein Tempolimitschild):

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Schön Gruß,
Ide.
09/27/2015 03:27 algernong#2
Ohne bauliche Trennung würde ich 100 sagen (und fahren).
09/27/2015 08:24 Kazaaa#3
Sofern keine Schilder dir etwas vorgeben dann darfst du dort so schnell fahren das du noch innerhalb der von dir überblickten Strecke anhalten kannst - kurzum, wie auf Autobahnen. Und Richtgeschwindigkeit natürlich 130.
09/27/2015 19:55 Analysis'#4
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Originally Posted by Kazaaa View Post
Sofern keine Schilder dir etwas vorgeben dann darfst du dort so schnell fahren das du noch innerhalb der von dir überblickten Strecke anhalten kannst - kurzum, wie auf Autobahnen. Und Richtgeschwindigkeit natürlich 130.
Das gilt aber auch nur, wenn pro Seite zwei Fahrbahnen vorhanden sind.
09/27/2015 20:34 Kazaaa#5
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Originally Posted by Analysis' View Post
Das gilt aber auch nur, wenn pro Seite zwei Fahrbahnen vorhanden sind.
Richtig, steht ja auch so im Eingangspost.
09/27/2015 22:33 Chicken17#6
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Originally Posted by Kazaaa View Post
Richtig, steht ja auch so im Eingangspost.
Wenn ichs richtig verstehe steht das da nirgends und die Skizze zeigt auch nur 3 Fahrspuren :)

Quote:
100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
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Ich glaube hierbei ist ein freier Platz in der Mitte mit 2 Leitplanken für jede Fahrtrichtung gemeint.Edit: Ich hatte Recht, damit ist wohl nicht nur eine Fahrbahnmarkierung gemeint :D
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Von daher würde nichts von allem zutreffen oder? Also 100.
09/27/2015 22:45 Disco Teka#7
Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung vom Gegenverkehr haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ansonsten außerorts immer 100 km/h.
09/28/2015 06:51 Kazaaa#8
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Originally Posted by Chicken17 View Post
Wenn ichs richtig verstehe steht das da nirgends und die Skizze zeigt auch nur 3 Fahrspuren :)
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Originally Posted by Ide. View Post
Ich habe von baulichen Trennungen, von durchgezogenen Linien und mehr als 1 Fahrstreifen pro Richtung gelesen
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09/28/2015 11:14 Chicken17#9
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Originally Posted by Kazaaa View Post
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Originally Posted by Ide. View Post

Ich habe von baulichen Trennungen, von durchgezogenen Linien und mehr als 1 Fahrstreifen pro Richtung gelesen,

Er hat von solchen Regelungen mit baulicher Trennung "gelesen" als er nach Straßen mit den gleichen Gegebenheiten wie seine Straße sie hat gesucht hat.

Bis jetzt sind wir immer 100 Km/h gefahren, ich kenne aber auch Kraftfahrstraßen wo es unbeschränkt ist
bzw. nur die Richtgeschwinigkeit gilt, diese haben aber auch eine bauliche Trennung und jeweils 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.

Aufgrund des Wortes "aber" gehe ich davon aus, dass seine Straße weder eine bauliche Trennung hat noch 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, was auch der Skizze entspricht.

Eine Skizze der Kraftfahrtstraße (keine bauliche Trennung, kein Tempolimitschild):

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Meine Interpretation des Textes :DAber wie es jetzt wirklich gemeint ist kann uns nur der TE sagen, ist schon etwas verwirrend geschrieben.