Führerschein Klasse B

08/30/2015 13:42 nurgucken666#1
Hallo,

ich hätte eine Frage. Der Klasse B Führerschein ist ja ab 18 Jahren gültig. Der enthaltet aber auch die Klassen L und M, mit welche man ab 16 fahren darf.

Meine Frage nun, wenn ich jetzt mit 17 den Führerschein Klasse B mache, muss ich warten bis ich 18 bin um Fahrzeuge deren Voraussetzung Klasse M ist zu fahren (Ohne Begleiter, da Roller-Fahrzeug)?
08/30/2015 14:27 A​​#2
Gilt nur für PKW
08/30/2015 15:02 Error-404#3
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Originally Posted by A​​ View Post
Gilt nur für PKW
Wat

Auf dem vorläufigen Führerschein sollten eigentlich die Klassen stehen.
Ich weiß aber nicht, ob Klasse B den M enthält, denn auf meinem steht nur die AM Klasse, also Moped.
08/30/2015 15:07 Fredust#4
Kannst nur 50er Roller fahren. Direkt nachdem du den Führerschein bestanden hast. Egal ob mit 16,17,18 oder 19.
08/30/2015 15:13 InYourFace™#5
Jo, wie gesagt kannst nur den 50er fahren, die darüber müsstest du nen eigenen Schein machen. Roller darf man schon ab 16 fahren, sollte aber auch auf deinem Papier stehen, dass du Roller fahren darfst und PKW nur mit Begleitung
08/30/2015 15:16 *Messi*#6
Wenn du Klasse B machst, hast du auch automatisch L und AM.
08/30/2015 16:43 manniL#7
Nein, du musst nur warten um Fahrzeuge der Klasse B, also Autos, allein zu fahren (mit 18 dann). Moped und (z.B.) Traktor kannst du sofort nach Erhalt des Führerscheins fahren ;)
08/30/2015 16:46 homer854#8
Dieses wird aber nicht mehr lange im Führerschein B drinnen sein, das man einen Roller Fahren darf
08/30/2015 16:48 JHWH#9
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Originally Posted by homer854 View Post
Dieses wird aber nicht mehr lange im Führerschein B drinnen sein, das man einen Roller Fahren darf
Quelle?
08/30/2015 16:54 manniL#10
Das wäre mir allerdings auch neu.
08/30/2015 17:11 x3_wLanKabel#11
Du darfst schon mit 17 Auto fahren.
Habe meinen Führerscheion mit 16 1/2 angefangen, war kurz bevor ich 17 wurde fertig.
Jedoch darfst du mit 17 nur fahren wenn eine engetragene Begleitperson dabei ist.
08/30/2015 17:42 InYourFace™#12
Mit 16 geht das auch schon
08/30/2015 17:48 €uronymous#13
Das begleitende Fahren bezieht sich nur auf den B-Führerschein, andere Klassen, die damit eingeschlossen sind (M/L) können, sofern das benötigte Alter erreicht ist (was der Fall sein sollte) auch entsprechend gefahren werden (ohne Begleitung).
08/30/2015 17:51 InYourFace™#14
Ich bitte euch .. wer hat seitdem er seinen B-Lappen hat einmal nen Trekker gefahren?!
Wäre ja auch bisschen komisch in nem Trekker/Mofa mit Begleitsperson, lel
08/30/2015 18:19 Analysis'#15
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Originally Posted by InYourFace™ View Post
Ich bitte euch .. wer hat seitdem er seinen B-Lappen hat einmal nen Trekker gefahren?!
Wäre ja auch bisschen komisch in nem Trekker/Mofa mit Begleitsperson, lel
In Deutschland ist das so:
  • Führerschein mit 16 1/2 anfangbar
  • Praktische Prüfung frühstens 2 Wochen vor dem 17. Lebensjahr
  • Der Führerschein B17 erteilt zusätzlich die Lizenzen AM und L

Die Regelung mit der Begleitperson bezieht sich nur auf die Führerscheinklasse B! AM und L sind unabhängig davon.