"Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail."
Da du offensichtlich auf Unterlassungen nicht viel Wert gelegt hast, kann durchaus Klage eingereicht werden. Dass damit ein gewisser Schaden verursacht werden kann, zumal alles in der Öffentlichkeit stattfindet, ist relativ eindeutig.
Statt hier nachzufragen, solltest du dir lieber Leute suchen, die auch dazu befugt sind, Rechtsauskünfte zu geben.
Ich finde die Ironie übrigens köstlich, dass hier Leute von dir als dumm bezeichnet werden, dein Fall aber von deiner eigenen Person auch nicht gerade das hellste Leuchtchen beschreibt. Oh wait.. es ist ja wieder der "Freund", der Hilfe braucht ;)