Haben Gebäude ein "Copyright" ?

07/18/2015 16:29 EseTNoD#1
Hallo Community,

seit kurzer Zeit habe ich eine Frage in meinem Kopf, welche ich gerne beantwortet bekommen würde :) - Vielleicht kennt sich ein User unter euch mit diesem Thema aus und könnte mir diese ja damit beantworten :D

Also, es geht um beispielsweise ein Gebäude. Nehmen wir mal an, dass dieses Gebäude die "Thier-Galerie" in Dortmund ist. Hat solch ein Gebäude ein "Copyright" ? Oder dürfte man ein Gebäude in beispielsweise München bauen, welches haargenau aussieht? Wenn es ein "Nachbauschutz(?)" hat, gilt es dann weltweit oder nur deutschlandweit?

Würde mich über eure Gedankengänge und über eine klare Antwort freuen :)
07/18/2015 16:50 Meunderwears#2
Rechtsfolgen mit Relevanz für das Baurecht:

Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.

Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
07/18/2015 16:55 xKrishna#3
Ja auch Gebäude haben ein Urheberrecht.
07/18/2015 17:53 EseTNoD#4
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Originally Posted by Meunderwears View Post
Rechtsfolgen mit Relevanz für das Baurecht:

Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.

Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
Ja, schon :) - Danke euch beiden für die Antworten!

Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann :)
07/18/2015 18:44 Meunderwears#5
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Originally Posted by EseTNoD View Post
Ja, schon :) - Danke euch beiden für die Antworten!

Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann :)
Du kannst bei dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt fragen, der sollte eigentlich alle Informationen über die Gebäude verwalten.
07/18/2015 19:20 Restii#6
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Originally Posted by Meunderwears View Post
Rechtsfolgen mit Relevanz für das Baurecht:

Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.

Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
Interessant zu wissen, danke dafür! :)
07/18/2015 21:56 Melli-#7
Außer der Urheber ist tot ich denke dann ist das Gebäude nicht mehr geschützt oder?
Berichtigt mich wenn da was falsch dran ist.
07/18/2015 23:13 EseTNoD#8
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Originally Posted by Melli- View Post
Außer der Urheber ist tot ich denke dann ist das Gebäude nicht mehr geschützt oder?
Berichtigt mich wenn da was falsch dran ist.
Ich weiß es auch nicht ganz genau, jedoch denke ich, dass man dies "erben" kann. Dann könnten seine Frau/Kinder dieses Recht erben und hätten jsomit jegliche Rechte über dieses Gebäude. - Irr' ich mich da?
07/20/2015 23:12 Meunderwears#9
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Originally Posted by Melli- View Post
Außer der Urheber ist tot ich denke dann ist das Gebäude nicht mehr geschützt oder?
Berichtigt mich wenn da was falsch dran ist.
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Originally Posted by EseTNoD View Post
Ich weiß es auch nicht ganz genau, jedoch denke ich, dass man dies "erben" kann. Dann könnten seine Frau/Kinder dieses Recht erben und hätten jsomit jegliche Rechte über dieses Gebäude. - Irr' ich mich da?
Hier für euch beiden hab ich mal rausgesucht, wenn ihr mehr wissen wollt.

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07/20/2015 23:21 hellocedii#10
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Originally Posted by EseTNoD View Post
Ja, schon :) - Danke euch beiden für die Antworten!

Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann :)
Ich glaube, wenn der Urheber 20 Jahre tot ist, braucht man den Namen nicht mehr nennen etc..
Kann aber sein, dass ich mich mit der Zahl vertue.
07/21/2015 03:10 easyBTC#11
Mich würde mal interessieren ob es in einem Fall dafür eine Verurteilung gab. Man kann schließlich letztendlich immer noch darauf beharren das es aus eigenen Gedanken erdacht worden ist.
07/21/2015 13:41 Bananenwerfer#12
Quote:
Mich würde mal interessieren ob es in einem Fall dafür eine Verurteilung gab. Man kann schließlich letztendlich immer noch darauf beharren das es aus eigenen Gedanken erdacht worden ist.
Das stellst du dir zu einfach vor. Es werden doch sogar Musiker verklagt, nur weil ein Lied sich inetwa so anhört wie eins von einem anderen Sänger.