Rückgaberecht

06/10/2015 15:19 nurgucken666#1
Eine Frage zum Rückgabrerecht bei Onlinekäufen:

Wenn ich die Ware nun 10-12 Tage nach halt Storniere (Also im rahmen des möglichen), wie viel Zeit bleibt mir da die Ware zurück zu schicken? Ist das Gerichtlich geklärt oder so? Kann die Ware ja schlecht erst in 2 Wochen zu denen schicken, da muss es doch eine Frist geben? Oder bezieht sich das 14 Tage Rückgaberecht darauf das es nach 14 Tagen beim Händler sein muss?
06/10/2015 15:24 F O R S E N B O Y S#2
Du hast das Recht, 14 Tage nach Erhalt des online-erworbenen Produkts (ausgenommen Hygieneprodukte), es ohne jegliche Begründung zurückzuschicken und eine volle Auszahlung zu erhalten. Dabei gilt das Datum des Poststempels, nicht der der tatsächlichen Ankunft beim Verkäufer.
06/10/2015 15:26 nurgucken666#3
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Originally Posted by Lyralei's Breeze View Post
Du hast das Recht, 14 Tage nach Erhalt des online-erworbenen Produkts (ausgenommen Hygieneprodukte), es ohne jegliche Begründung zurückzuschicken und eine volle Auszahlung zu erhalten. Dabei gilt das Datum des Poststempels, nicht der der tatsächlichen Ankunft beim Verkäufer.
Und wenn ich jetzt die Ware nach 10 Tagen storniere aber erst nach 15 Tagen+ verschicke?
06/10/2015 16:04 Sushey#4
Ich glaube man hat das Recht innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf zu starten und weitere 14 Tage, um die Ware zurück zu schicken. Kann aber auch anders sein.
06/10/2015 17:19 JogiBär'#5
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
Und wenn ich jetzt die Ware nach 10 Tagen storniere aber erst nach 15 Tagen+ verschicke?
Es steht im Gesetz nichts darüber, wann die Ware zurück gesendet werden muss. Du musst halt nur den Widerruf innerhalb von 14 Tagen weitergegeben haben.

Ich würds aber mit dem Versand nicht drauf anlegen.
06/10/2015 18:48 Skillex95#6
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Originally Posted by Lyralei's Breeze View Post
Du hast das Recht, 14 Tage nach Erhalt des online-erworbenen Produkts (ausgenommen Hygieneprodukte), es ohne jegliche Begründung zurückzuschicken und eine volle Auszahlung zu erhalten. Dabei gilt das Datum des Poststempels, nicht der der tatsächlichen Ankunft beim Verkäufer.
Das ist falsch!

Dazu gab es (glaube letztes Jahr) eine Gesetzesänderung:
Man muss jetzt IMMER eine Erklärung zum Widerruf abgeben. Diese ist jedoch in keiner Weise vorgeschrieben. Es gibt ein EU einheitliches Widerrufsformular, dieses muss aber nicht genutzt werden.
z.B. bei Klamotten kenne ich einen Retourschein, bei welchem man mit Nummern den Grund angibt (z.B. 1 -> zu klein, 2 -> zu groß etc.). Das ist auch in Ordnung.
06/10/2015 19:04 F O R S E N B O Y S#7
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Originally Posted by Skillex95 View Post
Das ist falsch!

Dazu gab es (glaube letztes Jahr) eine Gesetzesänderung:
Man muss jetzt IMMER eine Erklärung zum Widerruf abgeben. Diese ist jedoch in keiner Weise vorgeschrieben. Es gibt ein EU einheitliches Widerrufsformular, dieses muss aber nicht genutzt werden.
z.B. bei Klamotten kenne ich einen Retourschein, bei welchem man mit Nummern den Grund angibt (z.B. 1 -> zu klein, 2 -> zu groß etc.). Das ist auch in Ordnung.
Quote:
§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
^zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.4.2015
06/11/2015 03:19 .StarSplash#8
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^zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.4.2015
Nichts anderes sagte er doch.

Quote:
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer.
Vorher genügte es, die Ware einfach kommentarlos zurückzusenden.
06/11/2015 09:37 F O R S E N B O Y S#9
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Nichts anderes sagte er doch.



Vorher genügte es, die Ware einfach kommentarlos zurückzusenden.
Nein, das bedeutet nicht, dass man dem Verkäufer eine Erklärung dalassen muss, sondern lediglich, dass die Widerrufserklärung dem Verkäufer und nicht dem Produzenten des Artikels selbst gilt. Die "Widerrufserklärung" kann auch der Klick auf den "Stornieren-Button" bedeuten, das hat nichts mit einer Begründung zu tun.
Es ist durchaus möglich, dass es gewisse Artikel gibt, bei denen es eine Ausnahmeregelung gibt, aber auch heute bedarf es bei den meisten online-erworbenen Produkten keinem Kommentar bei dem Widerruf.
06/11/2015 13:53 .StarSplash#10
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Originally Posted by Lyralei's Breeze View Post
Nein, das bedeutet nicht, dass man dem Verkäufer eine Erklärung dalassen muss, sondern lediglich, dass die Widerrufserklärung dem Verkäufer und nicht dem Produzenten des Artikels selbst gilt. Die "Widerrufserklärung" kann auch der Klick auf den "Stornieren-Button" bedeuten, das hat nichts mit einer Begründung zu tun.
Es ist durchaus möglich, dass es gewisse Artikel gibt, bei denen es eine Ausnahmeregelung gibt, aber auch heute bedarf es bei den meisten online-erworbenen Produkten keinem Kommentar bei dem Widerruf.
Wat? Widerruf gegenüber dem Produzenten? Sorry, aber das ist von vorne bis hinten Unfug.

Vorher genügte es, den Artikel ohne jegliche Mitteilung an den Händler zurückzuschicken, jetzt nicht mehr, das hat er gesagt, und das ist korrekt.

Eine kleine Erklärung gibt es hier: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Unterpunkt 5.