Schon eine recht wichtige Frage.

04/26/2015 21:09 Ventom.#1
Guten Abend Epvp,
morgen ist schon wieder Montag & ich weiß der ein oder andere ist
minimal genervt & jetzt komm ich mit so unnötigen Fragen ... aber
das Leben ist ja bekanntlich kein Wunschkonzert.

Wo wir gerade bei Wunschkonzert sind ... keine schlechte Überleitung
von mir! Und zwar geht es darum, dass ich auf meinem YT Channel eine
Rubrik habe, wo "wir" uns verschiedene Challenges stellen & der Verlierer
muss eine Bestrafung durchleiden.

In diesem Fall ist es singen. Einer von uns muss von Klaus Lage "Tausend
mal berührt" ein "Cover" machen.

Jetzt zur Frage, wie siehts rechtlich aus? Dürfen wir den gesamten Song
mit der Stimme vom original sozusagen als Playback nutzen, ohne Gefahr
auf einen Strike? Selbstverständlich werden wir auf das Video keine Werbung
schalten...sprich kein Geld damit verdienen. Soll ein "Cover" werden. Oder
dürfen wir nur den Beat nehmen?


Fragen über Fragen :rolleyes:

Mit freundlichen Grüßen
04/26/2015 21:11 Shiinya#2
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Originally Posted by Ventom. View Post
Fragen über Fragen :rolleyes:
Also ich seh nur 1 Frage und tonnenweise unnötigen Text.

Macht es einfach, juckt im Grunde kein Schwein.
04/26/2015 21:19 ♊ ᏤᏆᏢᎬᏒ ♊#3
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Originally Posted by Ventom. View Post
Und zwar geht es darum, dass ich auf meinem YT Channel eine Rubrik habe, wo "wir" uns verschiedene Challenges stellen & der Verlierer muss eine Bestrafung durchleiden.
Sehr einfallsreich.
Ich bin mir zu 95%sicher das es Rechtlich in Ordnung ist.
04/26/2015 21:29 Ryū#4
Ja darfst du, nennt man Cover und ist nicht strafbar.

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Originally Posted by ♊ ᏤᏆᏢᎬᏒ ♊ View Post
Sehr einfallsreich.
Ich bin mir zu 95%sicher das es Rechtlich in Ordnung ist.
Lies mal den kompletten Beitrag, du Synek.
04/26/2015 22:05 Ventom.#5
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Originally Posted by Shiinya View Post
Also ich seh nur 1 Frage und tonnenweise unnötigen Text.

Macht es einfach, juckt im Grunde kein Schwein.
Ok, cool.
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Originally Posted by Phokas View Post
Ja darfst du, nennt man Cover und ist nicht strafbar.
Joa, aber normalerweise läuft nur der Beat ... und nicht das
komplette Lied als Playback. Trotzdem danke für die Antwort :)
04/28/2015 15:20 hyperikal#6
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Sehr einfallsreich.
Ich bin mir zu 95%sicher das es Rechtlich in Ordnung ist.

5% sind zu viel ^^
04/28/2015 16:13 Renegade91#7
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Originally Posted by Ventom. View Post
Jetzt zur Frage, wie siehts rechtlich aus? Dürfen wir den gesamten Song
mit der Stimme vom original sozusagen als Playback nutzen, ohne Gefahr
auf einen Strike? Selbstverständlich werden wir auf das Video keine Werbung
schalten...sprich kein Geld damit verdienen. Soll ein "Cover" werden. Oder
dürfen wir nur den Beat nehmen?
Rein rechtlich gesehen, dürft ihr eigentlich gar nix nehmen, weil quasi "jeder Ton" den Rechteinhabern gehört. Somit ist es egal, ob Beat oder Stimme.

Aber da die Musiker und co. das eher gut sehen, da es ja quasi auch für sie Werbung ist, wird da denke ich mal nix kommen. Aller höchstens wird das Video gesperrt, aber das ist auch schon sehr sehr selten der Fall.

Strike kann man schon ziemlich stark ausschließen, besonders da ihr damit kein Geld verdienen wollt.