Das ist eine Individualentscheidung. Meist setzt es ein grob vorsätzliches Handeln voraus.
02/13/2015 13:01Apfelrauch#3
Quote:
Originally Posted by Disco Teka
Das ist eine Individualentscheidung. Meist setzt es ein grob vorsätzliches Handeln voraus.
naja aber bei zb. ADHS Kindern kann man doch eigentlich eher nicht von vorsätzlich sprechen oder?
02/13/2015 13:26Disco Teka#4
Dann muss dies attestiert werden, dass diese Person ADHS hat und dann kann somit auch kein schweres Fehlverhalten vorliegen, wenn ADHS als Entschuldigungsgrund genommen wird.
Wie gesagt, es kommt immer auf den Fall an.