Bitte die Kurzform als Antwort! Danke sehr!
Nicht ganz.. du musst schon alles zurück zahlen, nur halt ohne jeglichen Zinsen. Und das erst ab dem 5. Jahr nachdem du dein Studium fertig hast.Quote:
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Ergänzend dazu kann man noch sagen, dass es Bafög auch für Schüler gibt, die eine schulische Ausbildung machen.Quote:
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Da ich selbst BAföG für mein Studium beziehe, kann ich dir zu deinerQuote:
Nein nicht für mich, aber meine arschige Schwester macht meiner Mutter das leben nicht gerade lebhaft. Dauerhaft macht sie Schulden, und hat schon 1 mal ihre Lehre abgebrochen, jetzt fängt sie eine Lehre/Ausbildung/Studium, keine Ahnung sie wohnt bei uns aber redet nicht zu uns, schon seit 2 Jahren, an und will BAföG haben. Mein Vater verdient monatlich leider ~3000€ und meine Mutter weniger, also müssen wir anscheinend den BAföG zahlen. Zu dumm, dass wir kein Recht haben, diesen BAföG nicht zu gewehren, da sie ja von meiner Mutter ide leibliche Tochter, und von meinem Vater die Adoptivtochter (Mein Vater wohnt nicht bei uns) ist. Sie ist am 14.01. >> 21 Jahre alt geworden.
Meine Schwester macht sowas auch rechtlich. Sie hat sich mal einen Gerichtsbeschluss geholt, um ein Recht auf ihren Zimmerschlüssel zu haben ^^Quote:
Da ich selbst BAföG für mein Studium beziehe, kann ich dir zu deiner
Situation folgende Auskünfte geben:
- Der BAföG-Antrag wird nur bearbeitet, wenn ALLE dazugehörigen Unterlagen
(von Vater, Mutter & deiner Schwester) eingereicht werden.
Geschieht das nicht fristgerecht, kann der Anspruch auf BAföG verweigert
werden
- Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern, dem Wohnsitz
deiner Schwester (wenn deine Schwester bei euch wohnt, bekommt sie den
Wohnzuschlag nicht) und ihrem persönlichen Vermögen
- Wenn Vater oder Mutter zu viel Geld für den BAföG-Anspruch verdienen,
oder deine Schwester zu viel eigenes Vermögen besitzt, dann verringert
sich der Betrag, den sie erhält oder sie bekommt gar kein Geld
- Wenn sie den Bescheid erhält, dass sie Anspruch auf BAföG hat, dann steht
dort auch, wieviel sie durch zu hohes Einkommen der Eltern nicht
erhält. Den Betrag könnte sie sich auch einklagen, wenn deine Eltern ihr
die Zuzahlung zum BAföG verweigern.
Vielleicht nicht ganz uninteressant: Von einer Freundin hat sich die Mutter
geweigert, die Unterlagen auszufüllen, somit hatte sie keine Chance, den
Antrag auf BAföG zu stellen (weil der Antrag nicht komplett war).
Allerdings weiß ich nicht, ob man dagegen nicht auch rechtlich vorgehen
könnte.
ODER eine Schulische ausbildung :DQuote:
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Nein, man muss nur um die 50% zurück zahlen.Quote:
Nicht ganz.. du musst schon alles zurück zahlen, nur halt ohne jeglichen Zinsen. Und das erst ab dem 5. Jahr nachdem du dein Studium fertig hast.
Achja: Falls du ein Abendstudium machen willst, bekommst du kein Bafög, kannst ja über Tag arbeiten gehen.