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Originally Posted by XxPussyDestroyer1337xX
Lol. Du wirst eh gewinnen.
Hab früher mit folgender Masche Leute abgezockt;
Geld geschickt -> Account erhalten -> Konflikt aufmachen Ware nicht erhalten und nach 2 Tagen hatte ich mein Geld zurück weil er nicht beweisen konnte, dass er das "Item" verschickt hat.
Du musst nichts beweisen, er muss nachweisen das er es verschickt hat, und wenn er dies nicht kann kriegst du das Geld wieder, fertig.
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Falsch.
Paypal bietet weder Käufer- noch Verkäuferschutz für immaterielle Güter. D.h. im Endeffekt, Käufer kauft und Verkäufer verkauft auf eigenes Risiko.
Paypal kann aber nicht immer klar erkennen, dass es sich um imaterielles Gut handelt,vorallem bei solchen Spielgegenständen, sodass oft falsche Entscheidungen getroffen werden.
Hinzu kommt die Problematik mit dem *Screenshot*, der ja eigentlich verschickt werden könnte, lassen wir das aber erstmal beiseite.
Folgendes gilt also, wenn man sich mit den AGBs auskennt und den Sachverhalt bei PayPal (am besten per Anruf) schildert:
Käufer meldet *keinen Artikel erhalten* ---> durch AGB kein Käuferschutz
Hierbei müsste der Verkäufer einen kurzen Anruf bei PP tätigen und den Sachverhalt schildern, dass es sich halt um immaterielle Güter handelt --> Fall wird geschlossen, da kein Käuferschutz
Viele Verkäufer wissen dies allerdings nicht, sodass es wie ein materielles Gut gehandhabt wird, was zwar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich ausfallen kann, ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeitet eben nicht erkennen, was dort jetzt genau gehandelt wird, also fordert PP sicherheitshalber Versandbelege ein, die der Verkäufer in der Regel nicht vorzeigen kann. Also entscheidet man hier zugunsten des Käufers, obwohl dieser eigentlich überhaupt gar nicht abgesichert wäre.
Zu dem Herren dort oben: Betrug ist strafbar. ;)