arbeitsvertrag brauche hilfe.

10/03/2014 07:41 nannju#1
Guten Morgen

Ich habe eine Arbeitsstelle Teilzeit 120h pro Monat. Nun meine Frage Die Arbeitsstelle fing am 1.10.2014 an und am 2.10.2014 war Ich auch dort. Nun meine Frage kann Ich eigentlich kündigen??? Oder muss Ich eine Strafe an meinen Chef zahlen?

Mein Vertrag ist befristet bis Ende Dezember weil Ich ab Januar wieder zum Bund gehe.

Also 2 Monats Vertrag Was komisch Ist Das im Vertrag noch steht, dass ich vor Ablauf des Vertrags mich 3monste vorher arbeitslos melden soll Also,,,, ich unterschreibe und melde mich gleih arbeitslos?

Schonmal danke für Die antworten.. schönen Feiertag :-)

§2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Rücktritt vom Arbeitsvertrag oder seine Kündigung vor aufnahme der tätigkeit sind ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet zum vorsehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer jedoch zwei Wochen vorher Auslaufen des Arbeitsverhältnisses benachrichten.
Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden

Die ersten zwei monate gelten als probezeit.

Die erste Woche gilt als Probearbeit.

Das recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§8 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verplichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer hlaben Brutomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der PRobezeit u zahlen. Das recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche gelted zu machen, bleibt unberührt.
10/03/2014 09:12 Error-404#2
Quote:
Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden
Noch dazu bist du in der Probezeit (wenn ich es richtig verstanden habe).
Eigentlich dürfte er dir gar nichts berechnen, da es sich um ein eProbezeit handelt und eine Kündigung jeder Zeit ohne Begründung gemacht werden kann.
Quote:
Der Arbeitnehmer verplichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet.
Das sollte eigentlich nicht greifen, wenn du die Kündigungsfrist einhälst, denn dadurch hälst du dich an den Vertrag.
Also eine Strafe aufgrund einer normalen Kündigung kann dir niemand berechnen, außer es ist wirklich eine gewisse Arbeitszeit vorgesehen und die Probezeit ist vorbei.
10/03/2014 09:29 nannju#3
Ok. Probezeit Sind Ja 2monate Also eig der komplette befristete Vertrag. Gut Ich habe nämlich ein dummes Gefühl.
Und Ich muss mich jetzt Schon arbeitslos melden richtig?
10/04/2014 12:12 nannju#4
hat noch jemand ahnung ? wäre echt top!
10/04/2014 14:49 Blackbirds#5
du darfst in der probezeit fristlos (d.h. mit sofortiger wirkung) kündigen, ohne einen grund angeben zu müssen.
laut deinem vertrag ist das bis zum 01.12. da heute der 04.10. ist, bist du noch früh genug dran.

war das einzige interessante, was ich in AWL je gelernt habe :D
10/04/2014 15:17 nannju#6
ok dank dir/euch ! :)
10/04/2014 16:17 [P]ersilgeel*#7
Sprich lieber mal mit einem Fachmann, hier im Forum findest du nur "halbes Wissen".. niemand wird dir die genaue Rechtslage erklären können..

Hast du schonmal mit deinem Chef darüber gesprochen?
10/04/2014 16:42 Blackbirds#8
Quote:
Originally Posted by [P]ersilgeel* View Post
Sprich lieber mal mit einem Fachmann, hier im Forum findest du nur "halbes Wissen".. niemand wird dir die genaue Rechtslage erklären können..

Hast du schonmal mit deinem Chef darüber gesprochen?
woher willst du das wissen? ich habs in der berufsschule gelernt und zudem die paragraphen im gesetzbuch gesehen, von daher weiß ich wovon ich rede.