L17

04/26/2014 22:33 Oldsqwl#1
Mache im Sommer meinen L17-Führerschein.
Habe dann vor nächstes Jahr zur Gamescom zu fahren, jedoch meinten einige Kumpels von mir, dass ICH mit dem L17-Führerschein bis zum 21. Lebensjahr nicht ins Ausland (in diesem Fall Deutschland) fahren darf.

Stimmt das? :o
04/26/2014 22:42 Soundwave ♪#2
Aus Bayern darf man nicht ausreisen, das ist richtig.
04/26/2014 22:43 Dex'#3
Nein darfst du leider nicht :o

€: Nachtrag
Quote:
Seit 1. Juli 2011 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Regelung: Inhaber einer vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17", welche das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, dürfen bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland keinen PKW lenken.
04/26/2014 22:47 hi im andi#4
L17 =| Probezeit
Nein, darfst du nicht.
04/27/2014 01:02 Çh↑ckèÑ»®#5
Aber ab 18 dann schon oder? o.O
04/27/2014 01:11 TheMscEntertainment#6
Ab 18 darfst du das.
Quote:
Ursprünglich war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig. Mittlerweile dürfen BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Das sollte aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.
Quote:
Wie lange muss ich eigentlich in Begleitung fahren?
Die Vorschrift gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.