Frage bezüglich Schulrecht

01/14/2014 08:05 Zunft#1
Guten Morgen liebe epvp-Gemeinde,

Ich besuche momentan die Q1 (12 Klasse nach G9) an einem Gymnasium und möchte das Schnarchfach Religion auf Philosophie umwählen, da ich leider nicht Religion ganz abwählen kann.
Nun hat mir mein Beratungslehrer gesagt ich muss einen schriftlichen Antrag mit Begründung ausfüllen und abgeben. Ist das überhaupt von Relevanz? Normalerweise kann ich ja zum Halbjahr hin umwählen was ich will. Der Knaller ist aber, dass ich diesen Antrag dann von Hand geschrieben habe und ihm abgegeben habe. Nun meinte besagter Beratungslehrer allerdings, dass es ein am Computer geschriebener und ausgedruckter Antrag sein muss, da dieser ansonsten nicht gültig wäre und das heute der letzte Termin für so eine Umwahl ist.
Ist das überhaupt wegen der Religionsfreiheit und -Mündigkeit legitim? Kann ich nicht theoretisch Religion auch mitten im Schuljahr umwählen?

Gruß,
Zunft.
01/14/2014 08:13 Disco Teka#2
Muss nicht mit PC geschrieben sein wenn er gut strukturiert und lesbar ist.
Wenn dir Religion egal ist und/oder du Atheist bist sollte es dir jederzeit möglich sein Religion abzuwählen.
01/14/2014 08:21 Zunft#3
Naja, Struktur ist relativ hab einfach einen Text geschrieben

"Sehr geehrter Herr ***,
Aufgrund der Tatsache, dass ich mich durch den evangelischen Religionsunterricht in meiner seelisch-geistigen Entwicklung eingeschränkt fühle und diese im Philosophieunterricht weiter vertiefen möchte, würde ich gerne zum Anfang des neuen Halbjahrs der Q1 dir evangelische Religionslehre auf Philosophie (mündlich) umwählen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mein Name "

Mir kam es schon sehr suspekt vor, dass ich eine Begründung mit angeben muss.
01/14/2014 08:53 Paniikk.#4
Hab mich mal schlau gemacht:



01/14/2014 08:58 Zunft#5
Quote:
Originally Posted by REAL17SANCH View Post
Hab mich mal schlau gemacht:

[/CENTER]
Danke hat mir sehr geholfen.