Howdy,
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.
Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.
Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?