Definition Belästigung [juristisch]

12/16/2013 19:10 Schwalli!#1
Howdy,
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.

Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?
12/16/2013 19:11 _SkuLz_#2
Kommt drauf an, ob du einem Abo zugestimmt hast wo im Vertag steht das die dich anrufen dürfen.
Also bei einer Regestrierung auf irg. einer Seite wo deine Nummer angeben musstest aber die AGB nicht gelesen hast.

Dann bist selber schuld
12/16/2013 19:28 Lynchhouse#3
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Originally Posted by Schwalli! View Post
Howdy,
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.

Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?
Wenn du ihnen ausdrücklich mitteilst, dass du in Zukunft keinerlei telefonischen Kontakt mit ihnen willst und sie auf deinen Wunsch nicht eingehen, kannst du mit einer Anzeige auf jeden Fall Erfolg haben.
Ob du sie jetzt schon anzeigen kannst, weiß ich allerdings nicht - woher haben die denn deine Nummer?
12/16/2013 19:38 Schwalli!#4
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Originally Posted by Aspire.Aut View Post
Kommt drauf an, ob du einem Abo zugestimmt hast wo im Vertag steht das die dich anrufen dürfen.
Also bei einer Regestrierung auf irg. einer Seite wo deine Nummer angeben musstest aber die AGB nicht gelesen hast.

Dann bist selber schuld
Am Telefon habe ich nie irgendetwas bestätigt, AGB's müsst ich mir dann erst einmal durchlesen. Glaube aber kaum dass die AGB's gegen das Gesetzt verstoßen dürfen.

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Originally Posted by Lynchhouse View Post
Wenn du ihnen ausdrücklich mitteilst, dass du in Zukunft keinerlei telefonischen Kontakt mit ihnen willst und sie auf deinen Wunsch nicht eingehen, kannst du mit einer Anzeige auf jeden Fall Erfolg haben.
Ob du sie jetzt schon anzeigen kannst, weiß ich allerdings nicht - woher haben die denn deine Nummer?
Ich glaube dass ich ihnen erst sagen muss, dass ich sie anzeigen werde falls sie nciht aufhören.
Woher die meine Nummer haben weiß ich nicht genau, Google, Telekom, könnte ja jeder sein.
12/16/2013 19:43 Crrrespo#5
Nummer blockieren schon versucht?
12/16/2013 19:43 Schwalli!#6
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Originally Posted by Crrrespo View Post
Nummer blockieren schon versucht?
Natürlich würde das funktionieren.
Aber die gehen mir auf den Sack, also will ich denen auch mal auf den Sack gehen.
12/16/2013 20:17 The Reloaded Robreload#7
Mit Hilfe eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung abgeben.
12/16/2013 20:21 Schwalli!#8
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Originally Posted by The Reloaded Robreload View Post
Mit Hilfe eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung abgeben.
Nu gut, wäre das selbe als würde ich die Nummer sperren.
Bevor ich einen Anwalt bezahle würde ich gerne wissen ob ich Schmerzensgeld rausleiern kann, da ich mich in meiner Psyche stark belästigt fühle^^.
12/16/2013 20:24 .StarSplash#9
Wenn du denen sagst du möchtest nicht weiterhin angerufen werden, müssen sie es unterlassen, egal was in den AGB steht.

Schmerzensgeld wirst du keins bekommen.

Als Gegenmaßnahme könntest du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen, beim nächsten Anruf darauf hinweisen, dass du das getan hast, und den Anruf protokollieren, dann könntest du eventuell über den Verbraucherschutz weiter vorgehen.
12/16/2013 20:25 hellocedii#10
Hast du den Anrufern denn deutlich gesagt, dass du nicht mehr angerufen werden willst? Falls nicht solltest du dies erst tun und danach Anzeige erstatten.
12/16/2013 20:38 Schwalli!#11
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Wenn du denen sagst du möchtest nicht weiterhin angerufen werden, müssen sie es unterlassen, egal was in den AGB steht.

Schmerzensgeld wirst du keins bekommen.

Als Gegenmaßnahme könntest du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen, beim nächsten Anruf darauf hinweisen, dass du das getan hast, und den Anruf protokollieren, dann könntest du eventuell über den Verbraucherschutz weiter vorgehen.
Okey, danke

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Originally Posted by - Max View Post
Hast du den Anrufern denn deutlich gesagt, dass du nicht mehr angerufen werden willst? Falls nicht solltest du dies erst tun und danach Anzeige erstatten.
Wie gesagt, werde ich nächstes mal tun.

weitere Vorschläge werde ich mir gerne anhören :*