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Originally Posted by EpicGamerX
Meine Frage: Wie weit würde der Rechtstreit gehen? Muss der jenige mir dann die 10,00€ wiedergeben?
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Es
kann durchaus sein, dass Du um dein Geld zurück zu erhalten die ermittelte Person auch noch privat zur Zahlung verklagen musst.
Es ist aber auch durch aus möglich, dass der "Betrüger" im Rahmen des Strafverfahrens zur Zahlung an sein Opfer verpflichtet wird.
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Originally Posted by EpicGamerX
Die Polizei wird ja die IP Adresse von Elitepvpers anfordern, was passiert wenn der jenige im Internet-Kaffee war?
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Was wäre wenn hilft hier nicht weiter. Es gibt tausende Konstellationen etwas verschleiern zu wollen und ggf. auch zu können. Man sollte bei Betrug immer eine Anzeige machen Äußerungen des Scammers können auch einfach nur Schutzbehauptungen sein.
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Originally Posted by EpicGamerX
Handelt die Polizei überhaupt? Würde ich dann sogar mehr Geld wiederbekommen, einfach weil der/die jenige ja die 10,00€ abgezockt hat?
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Die Polizei nimmt zuerst nur die Anzeige auf, dann geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, welche dann die weiteren Entscheidungen trifft wie mit der Anzeig weiter verfahren wird.
Meine persönlichen Erfahrungen
Online Anzeige vor ca. 6 Monaten, Bankkonto des Betrügers bekannt
1. Keine Rückmeldung dass die Anzeige überhaupt eingegangen ist.
2. Auf telefonische Nachfrage habe ich die Fallnummer erhalten und erfahren, dass die Anzeige schon nach einem Tag bei der Staatsanwaltschaft vorgelegen hat.
Weiter Auskünfte habe ich bis heute nicht erhalten.
Sofern mir bekannt ist steht Dir als Privatperson in einem Strafverfahren auch kein Auskunftsrecht zu sondern Du musst einen Anwalt beauftragen, welcher dann Akteneinsicht erhalten kann.
Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, der Verursacher wurde damals zur Zahlung des Schadens an mich aufgefordert im Gegenzug wurde das Verfahren dann seitens des Gerichtes eingestellt.
EDIT
Der Geschädigte erhält natürlich nur seinen Schaden ersetzt.
Bei einem Privatprozess wird die Unterlegene Partei dann zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten der anderen Partei verpflichtet.
Dann musst Du allerdings noch das Geld "eintreiben" bei mittellosen Personen hilft Dir also auch ein gerichtliches Urteil nicht weiter.
Darüber hinaus habe ich selbst einmal eine Anzeige wegen Diebstahls von einem Mieter erhalten.
Der Verdächtige erhält ein Schreiben indem er zur Vernehmung bei der Polizei geladen wird. Ich hatte den ganzen Schriftverkehr mitgenommen und konnte direkt nachweisen, dass die Anzeige Schwachsinn war. Dann erhält man ein Schreiben, dass das Verfahren aus Grund Xy eingestellt wurde.