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richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.Quote:
€: Das ist echt Unnötig das mit den ausziehen , habe hier ein ernsthaftes Problem und nicht in laune für sowas.
Und deshalb habe ich dich reportet.Quote:
richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.
deshalb nehme ich dich nicht ernst und mache mich darüber lustig.
Das ist völlig natürlich....jeder wendet sich bei problemen zuerst einmal an seinen freundeskreis oder gleichaltrige...Quote:
richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.
deshalb nehme ich dich nicht ernst und mache mich darüber lustig.
undQuote:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
sowieQuote:
Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Quelle: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Quote:
Unterhaltshöhe
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.
Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.