Game-Key Verkauf - Rechtslage - Frage

03/09/2013 00:06 MasterWorks#1
Hallo E*PvP,

ich habe eine Frage zur Rechtslage beim Game-Key Verkauf.

Ein paar kollegen sowie ich verkaufen über facebook und andere Plattformen in Massen Game Keys. Wobei mich in letzter Zeit immer wieder user drauf aufmerksam gemacht haben, das wir es Anmelden müssen, da es ein Gewerbe sei.

Ist es nun wirklich so? Oder können wir es so weiterführen wie zuvor.

Wir verkaufen mittlerweile über 20 Game-Keys.

-MasterWorks
03/09/2013 00:09 Sachverständiger#2
über 20 verschiedene, oder nur 20 im monat?

Du kannst ein Kleingewerbe anmelden, es müssten um die 8.000-10.000 Euro im Jahr sein die steuerfrei sind, alles darüber muss versteuert werden ansonsten kann man richtig Ärger bekommen.
03/09/2013 00:10 xCrossi#3
Er kann kein Kleingewerbe anmelden, er muss.

Es istgal wieviele Keys er verkauft, alleine die Tatsache, dass er es macht, macht ihn gewerbepflichtig.
03/09/2013 00:11 MasterWorks#4
Es sind 20 Game-Keys die wir derzeit im Angebot haben.
Jedoch liegt der Jahresumsatz nicht über 5,000€ (Sehr weit unter ...). Muss ich da dennoch was anmelden?
03/09/2013 00:13 xCrossi#5
Quote:
Originally Posted by MasterWorks View Post
Es sind 20 Game-Keys die wir derzeit im Angebot haben.
Jedoch liegt der Jahresumsatz nicht über 5,000€ (Sehr weit unter ...). Muss ich da dennoch was anmelden?
Ja, musst du (siehe oben)
03/09/2013 08:44 Benjihz#6
Am besten rufst du einfach mal schnell nen Anwalt an und fragst da nach.
03/09/2013 11:39 Sachverständiger#7
Quote:
Originally Posted by xCrossi View Post
Er kann kein Kleingewerbe anmelden, er muss.

Es istgal wieviele Keys er verkauft, alleine die Tatsache, dass er es macht, macht ihn gewerbepflichtig.
muessen tut er erst ab einer gewissen menge und die stand beim ersten post noch nicht fest , wären es vielleicht 20 keys in einem monat wäre das ein gewinn von minimalen euros gewesen wozu er sicherlich nichts anmelden muss da man es als privatverkauf gelten lassen kann , mit keys macht man nicht den riesen reibach.
03/09/2013 12:24 xCrossi#8
Quote:
Originally Posted by •A.Я.E.Z•™ View Post
muessen tut er erst ab einer gewissen menge und die stand beim ersten post noch nicht fest , wären es vielleicht 20 keys in einem monat wäre das ein gewinn von minimalen euros gewesen wozu er sicherlich nichts anmelden muss da man es als privatverkauf gelten lassen kann , mit keys macht man nicht den riesen reibach.
Privatverkauf ist etwas einmaliges und nichts was man über Dauer und mit Gewinnaussichten macht.

Sobald du gewerbsmäßig handelst, was hier definitiv der Fall ist, muss er ein Gewerbe anmelden.

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten passt hier mal wieder ganz gut.
03/09/2013 13:39 Aimless Angel#9
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Quote:
Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:

Selbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.

Nachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.

Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.

Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.

Dabei müssen nicht alle Bedingungen erfüllt sein, meist ist es aber so.