Um den Widerspruch klären zu können, muss erstmal vom TE definiert werden, was er unter Schuld versteht.
Ansonsten gilt das altbewährte Axiom:
Es kann nicht sein, dass etwas ist und gleichzeitig nicht ist. (Leipniz)
@USB
Ich denke, es ging nicht speziell um das Emotionale bei der Tötung eines Kindes, sondern darum, dass Erwachsene schlecht in das Beispiel passen, da sie seltener unachtsam über eine Straße gehen ;O
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Originally Posted by PenGuin :O
PS: Fakt ist, dass man nicht unschuldig schuldig sein kann. Sich über sonen Humbug Gedanken zu machen, fällt auch nur Religionslehrern ein.
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Nein, auch Philosophen, aber die machens besser. Und Humbug ist das nicht.
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Originally Posted by Key-World
SIcherlich hätte man auf einer andere Straße fahren können, aber das Kind hätte auch vor ein anderes Auto laufen können.
Darüber zu reden ist vollkommen unnötig, wenn man betrunken, bekifft o.a ist dann ist man sicherlich schuld, aber wenn es keine möglichkeit gab in dieser Sitatuion auszuweichen dann kann man dafür auch nichts.
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Eigentlich ist man dann eben nicht schuld, weil man unzurechnungsfähig ist. Dann ist man schuld, sich unzurechnungsfähig gemacht zu haben, sprich betrunken Auto gefahren zu sein.