Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG - Cannabis

02/12/2013 12:26 Sorxy#91
Gibts nicht in Deutschland sowas wie eigenbedarf - 0,3 Gramm oder so? Lass dir irgendwas einfallen wie du bist epileppi oder sowas ;D fimmer hin wird das zeug ja auch von ärzten verschrieben.
02/12/2013 12:32 Z3xHaZe#92
Sie können dir nun nichts, da ein Drogentest negativ wäre. Da Sie nur Nachrichten und Videos haben(was sehr dumm ist sie nicht zu löschen) können Sie dir Recht wenig geh hin sag ja wir haben bisschen gekifft seh die tat ein solange du keine Vorstrafen hast wird der staatsanwalt auch nichts machen. Sag einfach das es dir leid tut und das du jetzt die konsequensen siehst und so. Oder halt aussage verweigern aber dann gehts vvlt vor gericht.
02/12/2013 12:33 PenGuin :O#93
Laut §30 und §31 des BtmG ist das Konsumieren von Drogen nicht verboten.
02/12/2013 12:39 MrSm!th#94
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Originally Posted by dCyric View Post
Macht für die Vorladung kein Unterschied ob du hingehst und sagst "ich verweigere die Aussage" oder ob du nicht hingehst.
Ich bin doch nicht unschuldig nur weil ich hingehe und die Aussage verweigere.
Nein, du darfst nicht einfach wegbleiben.
02/12/2013 12:43 Seller14#95
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Originally Posted by MrSm!th View Post
Nein, du darfst nicht einfach wegbleiben.
Türlich darf er das.Der Staatsanwalt überprüft dann den Fall halt ohne deine Aussage,ob er Anklage erhebt oder fallen lässt.Selbst wenn er Anklage erhebt kann man sich dazu dann halt nur noch vor Gericht äussern.Also bitte keine Falschaussagen .Danke
02/12/2013 12:57 MrSm!th#96
Wann man ohne Anmeldung nicht kommt, kann es zu Problemen kommen. Den Fall hatte ich selbst schon in der Bekanntschaft.
02/12/2013 13:00 Seller14#97
Wenn man ohne Anmeldung nicht kommt?! Widerspricht sich total...Jeder Fall ist anders und in deinem Fall Smith können noch andere Fakten eine Rolle spielen,die weiss der betroffene dann aber mit 100 % selber

Grundlegend einem Schriftstück mit der Aufforderung sich zu äußern ist nicht Folge zu leisten, KANN ,aber im Falle der Fälle negativ beim Gericht gewertet werden.Dazu sollte sich der TE mal melden und erzählen ,ob er schon Straftaten aufm Buckel hat.
02/12/2013 13:31 Chainsaw′#98
Kauf dir ne Bong.

Dann kriegt dich keiner mehr für Jointkonsum ran.
02/12/2013 14:23 phreeak#99
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Originally Posted by Sorxy View Post
Gibts nicht in Deutschland sowas wie eigenbedarf - 0,3 Gramm oder so? Lass dir irgendwas einfallen wie du bist epileppi oder sowas ;D fimmer hin wird das zeug ja auch von ärzten verschrieben.

Glaub das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW liegt der Eigenbedarf bei 10 Gramm... Wenn du erwischt wirst, biste halt das Zeug los, kommst aber Straffrei davon... Also wenn man erwischt wird und die Polizei erzählt einen vom Pferd, keine Angst haben. Solang man unter den 10 Gramm bleibt, bekommt man keine Strafanzeige.

NRW hat das glaub ich erst 2011 angehoben von 6 auf 10.. nachdem se es damals gesenkt haben... Weil man nicht alle direkt kriminalisieren will... vorallem gelegenheitskiffer, die es halt nur ab und an machen und nicht in diesem kriminellen Milieu stecken oder abhängig sind... Damit würde man nur die Gerichte belasten.
02/12/2013 17:36 xRoute66x#100
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Originally Posted by PenGuin :O View Post
Laut §30 und §31 des BtmG ist das Konsumieren von Drogen nicht verboten.
Ja , der besitz ist aber trotzdem verboten.
02/12/2013 18:08 vdd#101
Machs wie hier: SouthPark S.14 E.03... Link: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Oder geh zu deinem Arzt des Vertrauens und lass dir das "Tourette-Syndrom" diagnostizieren. Soweit ich weiß ist THC ein Medikament gegen Tourette (und andere Nervenkrankheiten).