Mal eine frage.. Ich kenn mich da nicht so aus, aber laut JuSchG §9 ist die Freigabe von hoch alkoholischen Getränken ab 18 Jahren. Jedoch wird nicht geschrieben, dass Jugendliche es nicht Trinken dürfen.
JuSchG §9 Abs. 1 Nr. 2
"...andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren..."
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
In diesem Absatz wird deutlich darauf hingewiesen, dass KINDER keinen Alkohol Verzehren dürfen. Jedoch wird nicht beschrieben, was mit Jugendlichen ist, denn laut
JuSchG §1 Abs. 1 Nr. 2
"...sind Jugendlicher Personen, die 14, aber noch nicht 18 sind."
Demnach wird nicht, bzw. unmissverständlich beschrieben, ob Jugendlichen der Verzehr von Alkohol erlaubt ist, nicht war? Wir wissen alle, dass man mit 16 Jahren Bier kaufen und Verzehren darf, jedoch keinen Vodka etc.. Verbessert mich BITTE aber ich finde KEIN Gesetz, was dagegen (Vodka etc.) spricht?
:confused::confused::confused:
JuSchG §9 Abs. 1 Nr. 2
"...andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren..."
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
In diesem Absatz wird deutlich darauf hingewiesen, dass KINDER keinen Alkohol Verzehren dürfen. Jedoch wird nicht beschrieben, was mit Jugendlichen ist, denn laut
JuSchG §1 Abs. 1 Nr. 2
"...sind Jugendlicher Personen, die 14, aber noch nicht 18 sind."
Demnach wird nicht, bzw. unmissverständlich beschrieben, ob Jugendlichen der Verzehr von Alkohol erlaubt ist, nicht war? Wir wissen alle, dass man mit 16 Jahren Bier kaufen und Verzehren darf, jedoch keinen Vodka etc.. Verbessert mich BITTE aber ich finde KEIN Gesetz, was dagegen (Vodka etc.) spricht?
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