Eine Frage zum Thema Alkohol...

09/12/2012 21:31 Death~Light#1
Mal eine frage.. Ich kenn mich da nicht so aus, aber laut JuSchG §9 ist die Freigabe von hoch alkoholischen Getränken ab 18 Jahren. Jedoch wird nicht geschrieben, dass Jugendliche es nicht Trinken dürfen.

JuSchG §9 Abs. 1 Nr. 2
"...andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren..."
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

In diesem Absatz wird deutlich darauf hingewiesen, dass KINDER keinen Alkohol Verzehren dürfen. Jedoch wird nicht beschrieben, was mit Jugendlichen ist, denn laut
JuSchG §1 Abs. 1 Nr. 2
"...sind Jugendlicher Personen, die 14, aber noch nicht 18 sind."

Demnach wird nicht, bzw. unmissverständlich beschrieben, ob Jugendlichen der Verzehr von Alkohol erlaubt ist, nicht war? Wir wissen alle, dass man mit 16 Jahren Bier kaufen und Verzehren darf, jedoch keinen Vodka etc.. Verbessert mich BITTE aber ich finde KEIN Gesetz, was dagegen (Vodka etc.) spricht?
:confused::confused::confused:
09/12/2012 21:33 .Dave'#2
Quote:
"...andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren..."
Jugendlicher: 14-18 Jahre

Wo ist das Problem?
09/12/2012 21:35 Shiinya#3
Man kann eigtl. Schlussfolgern das ab Verkauf = darf trinken.

Aber da gibt's soweit ich weiß auch irgendwo noch Zusatzparagraphen, in der Öffentlichkeit gilt z.B. strickt: u16 kein Bier, u18 kein hartes Zeug.

In geschlossenen Partys immer nur mit Ausweiskontrolle.
Ist man aber zu hause unter der Aufsicht der Eltern darf auch schon Wodka mit..16(?, bin mir da nicht sicher) verzehrt werden, Bier glaub ich ab 14. Aber dann nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigen.

Kann sein das ich da voll falsch liege, so wurde es mir mal in der Schule von 'nem Grünen Männchen erklärt.^^
09/12/2012 21:37 Pyrolex#4
Quote:
Originally Posted by .Dave' View Post
Jugendlicher: 14-18 Jahre

Wo ist das Problem?
Du meinst 14-17, ab 18 zählt man doch schon als ein Erwachsener.

Ja stark alkoholisierte Getränke (Vodka) sind halt ab 18 und normales Bier ab 16. Hab jetzt das Problem nicht verstanden. ^^
09/12/2012 21:37 Thecawk#5
Im gesetz steht, dass ich mit meinen 12 Jahren kein Auto fahren darf, weil ich unter anderem auch noch keinen Führerschein habe!

ABER! Es steht nirgens das ich nicht Auto gehen darf!!!! (Boden raus+Füße durch = win)
Ich liebe Gesetzeslücken! Freiheit ich komme...
09/12/2012 21:43 Aze /..#6
Quote:
Originally Posted by Thecawk View Post
Im gesetz steht, dass ich mit meinen 12 Jahren kein Auto fahren darf, weil ich unter anderem auch noch keinen Führerschein habe!

ABER! Es steht nirgens das ich nicht Auto gehen darf!!!! (Boden raus+Füße durch = win)
Ich liebe Gesetzeslücken! Freiheit ich komme...
Gilt aber indirekt als fahren und du gefährdest damit dich und andere Verkehrsteilnehmer. = WIN. Die Bullen halten dich an und tada.
Zumal es eig. unmöglich ist, ein Auto anzutreiben, außer es wiegt 400 Kilo.
09/12/2012 21:44 Death~Light#7
@PyRo Ab 18 ist man Volljährig, nicht Erwachsen ;)
@iFate Das stimmt nicht zu 100%, denn laut
JuSchuG §9 Abs. 2 "Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden."

ABER! Das MÜSSEN nicht die Eltern sein, denn!:
JuSchuG §1 Abs. 1 Nr. 4 "ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt..."
09/12/2012 21:47 mastermo#8
Letztendlich wird der Alkohol ja irgendwo gekauft. Wenn der Alkohol dann an minderjährige ausgeschenkt wird bekommt der Jenige richtig Streß (Bis hin zu gro0en Bußgeldern).

Vom Konsum her gesehen bleibt es soweit ich weiß den Eltern bzw. Vormund überlassen Ihren Kindern Alkohol zu erlauben oder nicht (aber nur auf dem heimischen Gelände).
09/12/2012 21:47 Thecawk#9
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Originally Posted by .ExoTiC View Post
Gilt aber indirekt als fahren und du gefährdest damit dich und andere Verkehrsteilnehmer. = WIN. Die Bullen halten dich an und tada.
Zumal es eig. unmöglich ist, ein Auto anzutreiben, außer es wiegt 400 Kilo.
Indirekt=nicht direkt= nein

Bullen halten nicht an weil Angst!

Ich hab starke Beine.
09/12/2012 21:49 Aze /..#10
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Originally Posted by Thecawk View Post
Indirekt=nicht direkt= nein

Bullen halten nicht an weil Angst!

Ich hab starke Beine.
Genau und ich guck böse und alle Autos fahren mir aus dem weg? Cho! :facepalm:
09/12/2012 21:51 Death~Light#11
Quote:
Originally Posted by mastermo View Post
Letztendlich wird der Alkohol ja irgendwo gekauft. Wenn der Alkohol dann an minderjährige ausgeschenkt wird bekommt der Jenige richtig Streß (Bis hin zu gro0en Bußgeldern). (Falsch)*

Vom Konsum her gesehen bleibt es soweit ich weiß den Eltern bzw. Vormund überlassen Ihren Kindern Alkohol zu erlauben oder nicht (aber nur auf dem heimischen Gelände).
* = Streß bekommt derjenige nicht, denn der Konsum ist ja Laut JuSchG unter aufsicht der Erziehungsperson, bzw. ErziehungsBEAUFTRAGTE person, d.h. wenn dir deine Eltern erlauben, bei deinem 18 jährigen Kumpel zu übernachten, darf er dir erlauben zu trinken, solange er dabei ist ;)
09/12/2012 21:54 Thecawk#12
Quote:
Originally Posted by .ExoTiC View Post
Genau und ich guck böse und alle Autos fahren mir aus dem weg? Cho! :facepalm:
Nein das kann nur ich= du lügst = lose
09/12/2012 22:17 Pyrolex#13
Upps, hab da anscheinend was verwechselt. :o
09/12/2012 22:37 Death~Light#14
Dieser Thread könnte einem in einem Gerichtsfall sicherlich helfen^^ Nur mal Nebenbei...
Jedoch müsste man dazu einen Anwalt befragen...
09/13/2012 15:05 DerPanda187#15
Ja genau, weil sich hier auch soviele Pro-UberHaxx0r Juristen zu Wort melden und vor Gericht sehr viel Relevanz zeigen :facepalm: